Fahren ohne Führerschein = Fahren ohne Fahrerlaubnis?

  • Zitat

    Original geschrieben von perpetuummobile
    Ähm...das mit dem Hinfahren meinte der Bursche wohl eher so, dass das nicht unbedingt in der Nähe liegt.


    Ganz richtig, so meinte der Bursche das.


    Ich habe nicht vor, 600km quer durch Deutschland zu fahren um einen Führerschein zu beantragen und dann nochmal das gleiche um ihn abzuholen. Ich wollte das eher mit einem Aufenthalt dort verbinden. Dieser wird aber erst in einigen Wochen sein und wenn ich "nur" die 10,- Bußgeld zu befürchten habe, dann nehme ich das solange auch in Kauf.


    Meine Befürchtung war eben, daß das weitreichendere (auch versicherungsrechtliche) Konsequenzen bei einer Kontrolle/einem Unfall haben könnte, aber die Ausführungen nicht zuletzt von fantomas klingen plausibel ;)

  • Re: Fahren ohne Führerschein = Fahren ohne Fahrerlaubnis?


    Zitat

    Original geschrieben von andi2511
    ...daß das kein Problem sei, ich hätte ja im Prinzip die Fahrerlaubnis.


    Genau! Also!?

    Zitat

    Original geschrieben von andi2511
    ... darf man ja nach Bestehen der Führerscheinprüfung auch noch nicht fahren, solange man den Wisch nicht ausgehändigt bekommen hat...


    Eben. Weil man den Wisch noch nicht (nie nicht) ausgehändigt bekommen hat. Ergo hat man die Fahrerlaubnis zwar theoretisch aber praktisch/ verwaltungstechnisch eben noch nicht! Ergo: Nix fahren du!
    S. hierzu auch den Link von handyfreak999:
    "Demgegenüber ist der Führerschein lediglich das Ausweispapier, in dem das Vorhandensein einer bestimmten Fahrerlaubnis bescheinigt und mit dem diese in der Regel nachgewiesen werden kann."

    Zitat

    Original geschrieben von andi2511
    nach Fahrerlaubnisentzug hatte dre Kandidat den Führerschein trotz abgelaufener Sperre noch nicht wieder abgeholt


    S.o. du musst die Fahrerlaubnis erst mal überhaupt wieder haben! Das ist sicherlich nicht geahndet worden weil er keinen Führerschein dabei hatte, sondern weil er ihn eben noch nicht wieder beantragt hatte!?
    Edit:
    "Führerscheinentzug:
    Dabei muss der Führerschein nach Ablauf der Frist (meist mindestens sechs Monate) neu beantragt und ausgestellt werden." Quelle: http://www.kfz-auskunft.de/bussgeld/Bussgeldkatalog.html

    Zitat

    Original geschrieben von andi2511
    Bitte keine "ich glaube/ich denke/ich könnte mir vorstellen"-Antworten ;)


    'Tschuldigung, leider nur...! ;)


    So denn
    Eisi


    Übrigens:
    Führen oder Anordnen oder Zulassen des Führen eines Kraftfahrzeuges
    ... ohne Fahrerlaubnis
    ... trotz Fahrverbots oder trotz Verwahrung, Sicherstellung oder Beschlagnahme des Führerscheins
    jeweils 6 Punkte...!!Quelle: http://www.kba.de/Stabsstelle/…alog/StraftatenInhalt.htm


    Und:
    Zuwiderhandlungen gegen §24 StVG, b) Fahrerlaubnis-Verordnung:
    Mitführen und Aushändigen von Führerscheinen und Bescheinigungen
    168 Führerschein oder Bescheinigung nicht mitgeführt oder auf Verlangen nicht ausgehändigt: 10 € Quelle: http://www.verkehrsportal.de/bussgeldkatalog/bkatv_43.php


    Verdammt, vor lauter Sucherei mal wieder zu langsam... :rolleyes:

    Die Handy-History gehört nicht in die Signatur!

  • andi2511
    Wieso fährst Du nicht zur Führerscheinstelle an Deinem jetzigen Wohnort. Die werden sich dann in Flensburg oder an Deinem alten Wohnsitz erkundigen und Dir einen Schein ausstellen.

  • Zitat

    Original geschrieben von Hinniwilli
    Wieso fährst Du nicht zur Führerscheinstelle an Deinem jetzigen Wohnort. Die werden sich dann in Flensburg oder an Deinem alten Wohnsitz erkundigen und Dir einen Schein ausstellen.


    Die haben mich an das ausstellende Landratsamt verwiesen!

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