Einklagen nach keiner Zulassung zum Studium?

  • Hallo,


    habe da einmal eine Frage, hoffe ihr könnt mir helfen.
    Will mich wahrscheinlich für das Wintersemester an der Fachhochschule anmelden, nur habe ich Angst wg. meinem schelcht Notendurchschnitt wieder kein Platz zu bekommen.
    Von Freunden habe ich erfahren das man sich, nachdem man nicht zugelassen wird, über einen Rechtsanwalt einklagen lassen kann.
    Also Begründung haben die mir gesagt das ich als Hamburger recht auf einen Studienplatz in Hamburg habe?! Ist da was wahr dran?

  • Das Prinzip ist die sogenannte Kapazitätsklage: dein Anwalt unterstellt der Uni, die angegebene Höchstzahl der Plätze entspricht nicht den tatsächlichen Kapazitäten. Da die Uni den Gegenbeweis nur schwerlich antreten kann werden mehr Studienplätze zur Verfügung gestellt (einfach gesagt).


    Die Erfolgsaussichten sind je nach Bundesland und Studium anders, ausserdem kostet das ganze idR auch, denn am Ende steht ein Vergleich, kein Urteil (jede Partei trägt dann die Kosten selber)...

  • Prinzipiell ist das möglich, es haben auch schon einige erfolgreich geklagt. Google sollte da weiterhelfen. Einen kostenpflichtigen Artikel bietet zum Beispiel der [URL=http://www.spiegel.de/unispiegel/studium/0,1518,225459,00.html]Spiegel[/URL].
    Allerdings wird dieser ganze Spaß nicht billig.


    MfG
    bimmelbommel

    Es ist besser seinen Mund zu halten, um für einen Narren gehalten zu werden als den Mund aufzumachen, um alle Zweifel zu beseitigen.

  • Achso dann können sich aber auch in der Regel nur eine bestimmte Anzahl an Leute einklagen oder? Heisst es da wer zuerst einklagt kriegt auch den Platz zuerst? Das einzige was anfallen sind doch die Anwaltskosten oder nicht?
    Ist es da egal zu welchen Anwalt man geht oder muss der mit einem bestimmten Rechtsverfahren vertraut sein?


    PS.: Will mich nur anmelden wenn ich eine Ausbildung dieses Jahr nicht mehr kriege (Montag kriege ich die antwort). Wusste echt nicht das es heutzutage so verdammt schwer ist an eine Ausbildung ranzukommen. Geht echt nur noch mit Vitamin B.
    Das Einklagen wird bestimmt nicht teurer als eine private Fachhochschule ;) Die wollen ca. 700 Euro pro Semester!

  • Nein, nicht wer zu erst kommt mahlt zuerst. Das gibt dann eine Sammelklage an deren Ende dann die zusätzlichen Plätze verlost werden, wenn weniger Plätze als Kläger zur Verfügung stehen...


    Das einzige was anfällt sind die Anwaltskosten, aber die sind hier nicht gering. Es gibt speziialisierte Anwälte, schau mal z.B. ins ZVS-Heft, da sind immer Anzeigen drin...

  • THX @ cktwo


    Wow hab echt nicht gedacht das um diese Zeit noch so viele antworten kommen :)


    Also werds dann bestimmt wenns soweit ist doch lieber über einen Anwalt machen. Ist mir sicherer glaub ich. Danke an alle für eureo hilfe :)

  • Wobei man sich über eines im Klaren sein sollte:


    Ein (möglicherweise eingeklagter) Studienplatz ist ja "ganz nett", aber nichts weiter als die "Startberechtigung". Wenn die Hochschule dann am Drücker ist, werden eben in den Anfangssemestern mehr Leute rausgeprüft, und fertig ist die Laube und die "alte Quote" ist wieder erreicht. ;)

    Hätte der Mensch nur halb so viel Vernunft wie Verstand, dann wäre alles viel einfacher in der Welt. Linus Pauling

  • Zitat

    Original geschrieben von andi2511
    Das einzige was anfällt sind die Anwaltskosten, aber die sind hier nicht gering. ...

    War es nicht so, dass ggf. auch Gerichtskosten auf einen zukommen? Zumindest war das noch vor 12 Jahren so...

    Q: I've always tried to teach you two things. First, never let them see you bleed.
    Bond: And the second?
    Q: Always have an escape plan...

  • Zitat

    Original geschrieben von DUSA-2772
    War es nicht so, dass ggf. auch Gerichtskosten auf einen zukommen? Zumindest war das noch vor 12 Jahren so...


    Gut, auch Kopierkosten etc. - aber im Vergleich zu den Anwaltsgebühren sind Gerichtsgebühren und Co. Schnäppchen :D

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