Mustertauschvertrag zum Download

  • Aufgrund der Probleme einiger User mit dem Tausch von Mobiltelefonen, etc. hab ich einen Mustertauschvertrag online gestellt, der einem Tauschgeschäft eine rechtliche Grundlage verleiht. Der Vertrag wurde von einem Richter geprüft, bzw. um einen Punkt erweitert. Er kam in dieser Form auch bei meinem letzten Tauschgeschäft zum Einsatz, da es mir zu unsicher erschien einer mir nicht bekannten Person in einem solchen Fall zu vertrauen.
    Meiner Meinung nach ist dieser Vertrag jedoch nur nötig, wenn keine Möglichkeit besteht, die Ware bei einem Treffen persönlich zu übergeben.



    Zur Erklärung:


    • unter 1 sollte genau eingefügt werden, welche Gegenstände Inhalt des Tauschgeschäftes sind (auch Zubehörteile)
    • unter 2 sollte vermerkt werden, wie die Tauschgegenstände angesehen wurden (z.B. per Foto)
    • unter 3 bitte auswählen, wie der Vertrag unterzeichnet wurde


    Da der obige Screenshot nur zur Erklärung dient, gibt es den Vertrag hier als Worddokument zum Download.


    Ich hoffe mit diesem Vertrag vielen Usern geholfen zu haben, denen ein Tauschgeschäft bisher als zu risikoreich erschien.


    Gruß, Basti

  • Das ist doch mal eine richtig gute Sache ! Danke ! :top:

    [ X ] <-- Hier Finger draufklatschen für lecker Fettfleck am Monitor

  • klasse idee :top: komisch das da noch keiner hier drauf gekommen ist :)


    weiter so:)

    Der Hauptunterschied zwischen etwas, was möglicherweise kaputtgehen könnte und etwas, was unmöglich kaputtgehen kann, besteht darin, daß sich bei allem, was unmöglich kaputtgehen kann, falls es doch kaputtgeht, normalerweise herausstellt, daß es unmöglich zerlegt oder repariert werden kann.


    -Douglas Adams-

  • An der Formulierung könnte man gleichwohl noch etwas feilen ;)


    Ich würds anders strukturieren.


    §1 Vertragsparteien
    (1) Der Tausch kommt zwischen xxx, yyy zzz und aaa,bbb ccc zustande.


    §2 Gegenstand des Tauschvertrages
    (1) Der Tausch ist eine zweiseitige Sachschuldnerschaft. Der Tauschvertrag verpflichtet die Vertragsparteien dazu, sich gegenseitig Sachen zu übergeben und der anderen Vetragspartei das Eigentum an der Sache zu verschafen.
    (2) Der Vertragsgegenstand bleibt bis zum Abschluss des Tausches, ergo wenn beide Parteien die zu tauschende Sache erhalten haben, Eigentum des bisherigen Eigentümers.


    §3 Sachmängelhaftung
    (1) Lt. §412, §515 BGB finden auf den Tausch die Vorschriften über den Kauf entsprechende Anwendung.


    usw. usf.


    Das Problem ist: Ich kann schreiben was ich will - das BGB gilt so oder so.


    -SF³

  • Das ist zwar eine schöne Idee, und du hast dir da sicher Mühe gegeben, jedoch muss ich - ohne deine Arbeit zerstören oder schlecht reden zu wollen - sagen, dass so ein Tauschvertrag IMHO überflüssig ist.
    Jedenfalls laufen die meisten Tauschgeschäft auf TT (meine bisher jedenfalls) problemlos, und sorry, aber wenn ich einem User nicht vertraue, dann mache ich das geschäft mit ihm nicht - auch nicht mit einem Tauschvertrag. Wenn ein User mir dagegen seriös, bzw. vernünftig erscheint (bei solch einem Tausch zu betrügen ist schon dämlich, denn es ist ja nicht so, dass die Ware dann komplett verloren geht, man hat die Adresse des Users und die IP's werden ja auch gespeichert, etc...), dann brauche ich für den Tausch keinen Tauschvertrag.


    Wie gesagt, nimm das nicht persönlich, aber m.E. ist so ein Tauschvertrag nicht nötig. Ich möchte hier auch niemandem etwas kaputt machen, aber eine etwas andere Ansicht zu einem Thema ist IMHO auch immer angebracht, damit es nicht einseitig bleibt und dem Thema gerecht wird.

    Vertrauensliste


    Der Mensch erfand die Atombombe. Keine Maus würde auf die Idee kommen, eine Mausefalle zu bauen. (Albert Einstein)

  • typisch deutsch..ueberall einen vertrag und was schriftliches festhalten.
    wo ist nur das wort geblieben auf das man sich verlassen konnte... der haendedruck der noch was zaehlt...

    Riccardo Ricco`s Vater Rubhino
    "Einmal habe ich zu ihn gesagt:"Du bist mein Sohn, aber ich habe noch nie jemand mit so einem abstoßenden Charakter gesehen."Er hat keine Antwort gegeben."

  • richtig.
    Ich brauch so einen Vertrag nicht.
    Es wird per versichertes Paeckchen geschickt, dann gibt es eine Paketnummer und fertig...
    ach ja, und die Vertrauensliste.

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