[Suche] Atrappe Heckler & Koch MP5 oder G36

  • Hi! Ich weiß es hört sich sehr komisch an - und NEIN ich will damit keine Straftat begehen :D. Es soll lediglich Wandschmuck werden. Nach Softair-"Waffen" habe ich mich auch schon umgeschaut, sind für meine Zwecke aber etwas teuer!!!


    Hier noch die Bilder:



    MP5




    G36C


    Auch andere Modelle von HK sind denkbar!

  • Attrappen vollautomatischer Kriegswaffen sind m.E. verboten!


    Edit: nach der Gesetzesänderung ist das wohl nicht mehr so - oder doch? Siehe hier (§37e) ...


    So oder so: ein heißes Eisen, im wahrsten Sinne des Wortes ;)

  • Also ich würde doch nochmal in den Softair-Laden gehen.. bei uns um die Ecke (Nürnberg) hängen im Schaufenster sämtliche Machwerke von M4 bis Uzi nebst zig Variationen der MP5 (sd,k, ...) für je 99€ - billiger dürfte auch eine Replica kaum sein..

  • warum auch immer man sich sowas an die Wand hängen will...
    hier könnte man preiswert fündig werden:
    KLICK


    Wollte mal sowas zum Tauben-jagen anschaffen... aber das ist ja in der Stadt leider illegal, fürchte ich ;)


    d@niel

  • Guter Tipp: http://www.kotte-zeller.de (da unter "Softair-Waffen")


    G36C für 49,-€ | MP5 für 39,90€


    Und dort gibt es auch noch jede Menge weiterer Modell in verschiedenen Preisregionen. Die Qualität der "preiswerten" Modelle dürfte nicht berauschend sein, aber zum an die Wand hängen sollte es sicher reichen.


    Illegal ist daran jedenfalls nichts, noch nicht einmal bedenklich oder innerhalb einer Grauzone, geschweige denn ein heißes Eisen. ;)


    BTW: Echte Deko-Waffen (also entsprechend umgebaute bzw. unbrauchbar gemachte Originalwaffen) dürften preislich definitiv den Rahmen sprengen.

  • Zitat

    Original geschrieben von Chevygnon
    Illegal ist daran jedenfalls nichts, noch nicht einmal bedenklich oder innerhalb einer Grauzone, geschweige denn ein heißes Eisen. ;)


    Als Softair nicht, sonst gäbe es die wohl nicht in der Form (vollautomatische Softguns sind allerdings verboten). Als Attrappe (was auch immer das genauer definiert ist) allerdings nach alter Gesetzeslage schon, sonst gäbe es den entsprechenden Passus im verlinkten Gesetzestext nicht ;)


    Auszug:


    §37 des Waffengesetzes


    1) Es ist verboten, folgende Gegenstände herzustellen, zu bearbeiten, instandzusetzen, zu erwerben, zu vertreiben, anderen zu überlassen, einzuführen, sonst in den Geltungsbereich dieses Gesetzes zu verbringen oder sonst die tatsächliche Gewalt über sie auszuüben:


    [...]


    e) [die] ihrer äußeren Form nach den Anschein einer vollautomatischen Selbstladewaffe hervorrufen, die Kriegswaffe im Sinne des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen ist,


    Einen Kommentar zu diesem Paragraphen habe ich auch noch gefunden:


    "[...]Für die Beurteilung ist das äußere Erscheinungsbild insgesamt maßgebend. Zu den vollautomatischen Kriegswaffen zählen nach Nummer 29 der Kriegswaffenliste Maschinenpistolen, Maschinengewehre und Schnellfeuergewehre ( Sturmgewehre ). Der Anschein einer vollautomatischen Kriegswaffe wird auch dann hervorgerufen, wenn eines oder mehrere der nachfolgend aufgeführten Merkmale, wie etwa
    herausstehendes langes Magazin Trommelmagazin,
    Feuerdämpfer, Mündungsbremse oder Stabilisator,
    Kühlrippen oder andere der Kühlung dienende Vorrichtungen,
    pistolenartiger, mit dem Abzug bzw. mit dem Vorderschaft kombinierter Griff,
    Aufstützvorrichtung,
    Schulterstütze, teilweise kipp- oder schiebbar,
    an der Waffe vorhanden sind. Unerheblich ist dabei, ob die genannten Vorrichtungen nur als Attrappe an der Waffe angebracht sind[...]"


    Da das nach der Gesetzesnovelle aber hinfällig ist, ist es allerdings auch egal. :)

  • Zitat

    Original geschrieben von IrieDaily2809


    @ d@niel: zum Taubenjagen (das ist illegal) würde ich mir ein Luftdruckgewehr kaufen, keine Softair!

    Das einzige, was zum Taubenjagen geeignet wäre, wäre ein Kleinkaliber-Gewehr. Es ist reine Tierquälerei, für solche Zwecke Softair- oder Luftdruckwaffen zu verwenden, da es sonst ewig dauern kann, bis das getroffene Tier stirbt. :rolleyes:


    Das nur am Rande.

    Sic gorgiamus allos subjectatos nunc.

  • Zitat

    Original geschrieben von andi2511
    Als Softair nicht, sonst gäbe es die wohl nicht in der Form. Als Attrappe (was auch immer das genauer definiert ist) allerdings nach alter Gesetzeslage schon, sonst gäbe es den entsprechenden Passus im verlinkten Gesetzestext nicht ;)


    Den Paragraphen 37 gibt es in der genannten Form nicht mehr (sog. Anscheinswaffen), das Waffengesetzt wurde im September letzten Jahres geändert.


    Aktuelle Fassung: http://www.co2air.de/wbb2/wom/WaffG.html


    BTW: Das Thema Taubenjagd (egal ob mit Softair, Luftdruck oder KK...) sollte man besser ganz schnell wieder vergessen, dann gerät man nämlich ganz schnell in Konflikt mit bestehenden Gesetzen. Massiv OT wärs ohnehin. :rolleyes:

  • Zitat

    Original geschrieben von Chevygnon


    BTW: Das Thema Taubenjagd (egal ob mit Softair, Luftdruck oder KK...) sollte man besser ganz schnell wieder vergessen, dann gerät man nämlich ganz schnell in Konflikt mit bestehenden Gesetzen. Massiv OT wärs ohnehin. :rolleyes:

    Das ist klar, mein Einwand war auch nur rein theoretischer Natur, unabhängig von der Gesetzeslage.

    Sic gorgiamus allos subjectatos nunc.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!