o2: Restlaufzeit bei Vertragsverlängerung

  • Zitat

    Original geschrieben von Staro
    Das Handy und dessen Subvention ist unrelevant, da dies ein anderer Vertrag ist und höchstens im Zusammenhang mit den 24 Monaten steht.


    Es wäre insofern schon relevant das die Subvention bei einem Tarifwechsel in L in der Regel schon höher ist als wenn man z.B. im S bleibt.


    Aktuelles Beispiel, auf dein Beispiel bezogen: S/E C902 würde bei VVL 179,99€ kosten wenn man einen S hat und dadrin bleibt, wechselt man in L-Aktion gibts das Handy für 29,99€. Da hat man die 60€ schonmal locker wieder raus (natürlich sofern sich der Wechsel aufgrund des Telefonierverhaltens überhaupt anbietet, aber es gibt durchaus Kunden die auch bei Monatsrechnungen um 20€ im S auf einen L-Aktion wechseln weil es das Handy eben günstiger gibt... :rolleyes: ). Muss natürlich nicht bei allen Geräten so sein aber die bei denen die Differenz zwischen VVL-Preis bei S und L-Aktion geringer ist als 60€ sind meist die Geräte die man eh besser ohne Subvention kaufen kann und dann bei der GG spart.

  • Zitat

    Original geschrieben von Staro
    Bei meiner Rechnung oben, gewinnt z.B. O2 heimlich, still und leise 60 € da sie ja länger die höhere Grundgebühr berechnen. Das meine ich mit "Abzocke".


    Dann verlängerst du den Vertrag halt zu dem Zeitpunkt, wo die 24 Monate auslaufen, dann bezahlst du auch nur 24 Monate die höhere Grundgebühr und o2 "gewinnt" in dem Sinne nichts dadurch.
    Es wird doch niemand gezwungen, seinen Vertrag einige Monate vor Ende der Laufzeit zu verlängern. Entsprechend hat jeder doch selbst zu verantworten was er dann zahlt...

  • Zitat

    Original geschrieben von harlekyn
    So eine vorzeitige VVL besteht normalerweise aus zwei Komponenten: Sofortiger Wechsel in die neuen Konditionen und Verlaengerung der bestehenden Vertragslaufzeit um 24 Monate. Steht auch sicher auf dem Stueck Papier, was man dir dazu zuschickt.


    Danke harlekyn : Ja, so müßte es grundsätzlich sein. Ich habe z.B. kein Papier zugesendet bekommen. :mad:


    Von der Begrifflichkeit ist es ja keine "Vertragsverlängerung" sondern ein neuer Vertrag, mit 24 Monaten Laufzeit (längere Laufzeiten sind ja auch nicht gestattet) und völlig anderen Konditionen.


    Zitat

    Original geschrieben von stefanniehaus
    Entsprechend hat jeder doch selbst zu verantworten was er dann zahlt...


    Bei einer ordnungsgemäßen Vertragsgestaltung ist das zweifellos so. Daher auch das o.g. Benennen als "Abzocke". Ein Unterlassen eines solchen Hinweises empfinde ich schon als arglistig. Jeder der das Telefon sofort verkauft, rechnet die Subventionierung des Handys auf 24 und nicht auf 28 Monate!
    Mein o.g. 60 € Beispiel geht ja bei Genion S (ohne Grundgebühr - 2007) auf Genion XL noch viel extremer ... 4 Monate XL mit Handy zusätzlich bezahlen ist ne Menge Holz ... Manch einen stört es vielleicht nicht andere schon ...
    Bei dem ein oder anderen Wettbewerber kann man schon viel früher "verlängern" ... ich will die Verluste dort mir gar nicht ausrechnen :cool:
    Oder hängen die die Zeit nicht hintendran? Hab da bezüglich D2 mal sowas gelesen, was ja sehr fair wäre.


    Naja egal, ich habe O2 mal angemailt, vielleicht überzeugen mich ja deren Argumente :D (AGB etc.)
    Trotzdem vielen Dank für eure Bemühungen!!!


    mfg


    Staro

  • Zitat

    Original geschrieben von Staro
    Jeder der das Telefon sofort verkauft, rechnet die Subventionierung des Handys auf 24 und nicht auf 28 Monate!

    Du kannst ja in 24 Monaten wieder eine vorzeitige VVL machen ;) Einen Vorteil hat man allerdings nur beim ersten Mal. Und da hast du dann eben fuer das Handy nur 20 statt 24 Monate gezahlt.


    Letztendlich ist es dir als Kunde ja freigestellt. Wenn du das Gefuehl hast, durch die vorzeitige VVL keinen Vorteil zu haben, lass es eben. Normalerweise zahlt man die Grundgebuehr (in deinem Genion XL-Beispiel) aber fuer die Leistung, die man in Anspruch nimmt. Die Handysubvention macht nur einen geringen Teil aus.

  • Zitat

    Original geschrieben von Staro
    Von der Begrifflichkeit ist es ja keine "Vertragsverlängerung" sondern ein neuer Vertrag, mit 24 Monaten Laufzeit (längere Laufzeiten sind ja auch nicht gestattet) und völlig anderen Konditionen.


    Nein, du musst zwischen Vertrag und Tarif unterscheiden.
    Du verlängerst das Vertragsverhältnis um 24 Monate (zu den aktuellen Konditionen) und wechselst den Tarif. Es ist schon eine richtige Vertragsverlängerung und kein "neuer Vertrag".

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!