ZitatOriginal geschrieben von Prilmayer
einfach die Ich AG wieder abmelden,
und wieder Arbeitslos machen....
dann übernimmt das Arbeitsamt wieder die Kosten
Grüsse Hans
Klappt eben nicht wenn Arbeitslosengeld/ -hilfe abgelaufen ist. Dann rutscht man in die Sozialhilfe oder eben ab Januar 2005 Hartz IV. Kann passieren das gar kein Geld mehr fließt und sogar die Beiträge für Renten- und Krankenversicherung SELBST aufbringen muß, z. B. wenn die Frau/Mann eben noch Arbeit hat und damit die BEDÜRFTIGKEIT neuerdings nicht mehr gegeben ist. Von was, von was. Wir werden sehen wo die versprochenden Jobs bleiben....
ZitatOriginal geschrieben von Prilmayer
Vermutlich werden es freiwillig die wenigsten tun - daher die Pflicht
Einfach mal richtig lesen was ich geschrieben habe. Die Pflicht ist an sich ok, aber nicht wenn eine private Rentenversicherung vorliegt. Und die Ich-AGler ZUSÄTZLICH (zur privaten) in die gesetzliche einzahlen sollen (und diese damit sanieren), obwohl eine private vorhanden ist. Sollen die etwa die private kündigen damit nicht doppelt bezahlt werden muß ? Und sich dann auf die gesetzliche verlassen ? Das ist die VERARSCHE, warum prüft man das nicht und entscheidet dann, dass wäre ehrlich, ich sag es nochmal....