Bräuchte (mal wieder) Rechtsberatung nach Online-Kauf

  • Hallo. Ich bin's mal wieder.


    Nachdem ich bei meinem letzten Fall dank Telefon-Treff eine sehr gute Beratung bekommen habe, wollte ich mich auch in dieser Sache mal an die Gemeinde wenden. Hoffe, damit nerve ich niemand.


    Es geht um folgendes:


    Am 10.06.2004 ersteigerte ich bei hood eine XP-Lizenz für 40 Euro. Gleich nach dem Auktionsende habe ich dem Verkäufer eine Email geschrieben, in der ich um seine Kontodaten gebeten habe.


    Leider kam dann keine Email zurück. Da ich aus der Sache nichts Größeres machen wollte, habe ich auch nicht weiter nachgehakt. Kommt ja öfters mal vor, dass jemand die Ware dann vielleicht doch nicht los haben will (oder der Preis zu niedrig ist).


    Habe mir dann andersweitig eine Lizenz besorgt und die Sache auch dann langsam vergessen.


    Leider habe ich durch echt dumme Umstände erst am 30.07.2004 (also Vorgestern) einen Brief in die Hand bekommen, der aber schon am 14.07. ankam.


    Dieser Brief war von einem Rechtsanwalt aus Düsseldorf, der mir eine Zahlungsfrist von 7 Tagen gegeben hat. (ab dem 14.07.) Diese ist natürlich schon längst überschritten, da ich -wie gesagt- den Brief erst am 30.07 in die Hand bekam.
    Der Anwalt bahauptet, dass ich bereits gemahnt worden bin und ich 1.den Betrag von Euro 43,- dem Verkäufer und 2. Euro 45,24 an den Anwalt zu überweisen habe.


    Nach diesem Brief habe ich sicherheitshalber nochmal mein Outlook gecheckt, ob nicht doch irgendwo eine Mail von dem Herrn dabei war. War aber echt nichts dabei.
    Mir ist dann der Spam-Filter von GMX eingefallen und dann hab ich mich mal im Web eingeloggt und siehe da... es waren drei Mails, die seit dem Ersteigerungsdatum vo ihm kamen. Leider habe ich keine der Mails gelesen, da ich sie ja nicht in meinem Outlook empfangen habe. (Die Emails kamen von einem Dimitri K. und der Betreff lautete "Win XP Lizenz". Vielleicht deswegen in Spamverdacht. *?*)


    Habe mich dann gestern per Email bei ihm gerührt und ihm die Sachlage freundlich geschildert und ihm erklärt, dass ich keinesfalls schlechte Absichten hatte und natürlich versuchen werde, die Sache wieder zu bereinigen. Die XP Lizenz könnte ich ja wieder weiterverkaufen, aber ich sehe nicht ein, warum ich die 45 Euro an den Anwalt zahlen sollte.


    Ich bekam niemals etwas Schriftliches und der Verkäufer hat sich auch nicht bemüht, mich per Telefon zu erreichen.


    Seine letzte Email lautet wie folgt:


    "Hallo,


    Bitte beachten Sie, dass bei Online-Geschäften von Privat an Privat kein Widerrufsrecht nach §§ 312 ff BGB besteht, d.h. dass Sie bei erfolgreichem Gebot den Kaufvertrag erfüllen müssen. Das ist die alleinige Lösung.


    Bitte zahlen Sie 43€ an mich und entsprechend die Anwaltsgebühren zeitnah, damit ist die Angelegenheit erledigt.


    Ich habe nicht vor die Angelegenheit mit Ihnen am Telefon zu besprechen, daher bitte ich Sie von telefonischen Anfragen abzusehen. Ferner bin ich davon überzeugt, dass die Angelegenheit auch schriftlich lang und ausführlich genug ausdiskutiert wurde, daher bitte ich Sie höflichst keine schriftlichen Anfragen an mich zu senden.


    Falls Sie Einwände haben sollten, wenden Sie sich an meinen Anwalt, dessen Daten Sie inzwischen haben sollten.


    Viele Grüße


    Jetzt stellen sich mir einige Fragen:


    1. Kann er Mahnungen bzw. Zahlungserinnerungen und -fristen nur per Email verschicken? Gelten die soweit als offiziell oder hätte er den Briefweg (evtl. auch als Einschreiben) nehmen müssen bevor er zu einem Anwalt geht?


    2. Gibt es eine Möglichkeit diese Anwaltskanzlei auf Echtheit zu überprüfen? [Adressen herauseditiert] sind als Adressen mit auf dem SChreiben)


    3. Wenn ich nicht per Post, Email oder telefonisch in Kontakt zu dem Verkäufer treten soll und auch die Anwaltskanzlei in ihrem Schreiben besagt, dass man keine telefonischen Anfragen machen sollte, kommt es dann gut, wenn ich als Laie einen Brief an die Anwaltskanzlei schreibe? Oder sollte ich auch einen Anwalt beauftragen? (Habe aber leider keinen Rechtsschutz, deswegen etwas zu riskant für mich.)



    FALLS mir jemand bei der Sache -mal wieder- helfen kann oder vielleicht schon Ähnliches erlebt hat, würde ich mich sehr drüber freuen.



    GRuß, Alex (der mal wieder etwas beunruhigt ist, da er sich einen Rechtsstreit momentan echt nicht leisten könnte). :(

  • Hi!


    Rechtsberatung online ist ein sehr heißes Eisen, weil afair ein Verstoß.


    Da es ein Versäumen deiner Seite war die E-Mails zu checken, hat der Verkäufer verständlich gehandelt und einen Anwalt damit beauftragt. Die Anwaltskosten mußt du demnach begleichen.


    Daß der Anwalt darum bitte von telefonischen Anfragen abzusehen ist nicht normal.


    Gruß Dominik

  • Zitat

    Original geschrieben von NoKiA4LiFe
    Rechtsberatung online ist ein sehr heißes Eisen, weil afair ein Verstoß.


    Da es ein Versäumen deiner Seite war die E-Mails zu checken, hat der Verkäufer verständlich gehandelt und einen Anwalt damit beauftragt.


    Wusste ich nicht. Falls des echt ein Problem ist, kann einer der Mods ja schließen oder so...



    Gilt denn eine Email als rechtskräftiges Schreiben? Gerade bei Emailanbietern wie GMX oder Freemail hat man ja nichtmal eine 100%ige Garantie, dass alle Emails ankommen, oder nicht?

  • Zitat

    Original geschrieben von AxM
    Wusste ich nicht. Falls des echt ein Problem ist, kann einer der Mods ja schließen oder so...


    Sobald es eine allgemeine Beratung und Information überschreitet und konkret wird, ist das in der Tat eigentlich nicht erlaubt! ;)


    Das Problem dabei ist nicht das Medium Internet, sondern daß die ganze Sache entgeltfrei geschieht und das verstößt gegen die BRAGO (Gebührenordnung für Rechtsanwälte) :)

  • Ok, dann bitte ich nicht mehr um Rechtsberatung, sondern um allgemeine Informationen. *g*


    Evtl. könnte ja einer der Mods den Titel ändern. Will natürlich hier nichts gesetzwidriges tun.

  • Einfach in Zukunft nicht mehr direkt nach Rechtberatung fragen. ;)
    Zum Glück ist eine Gesetzesänderung in der Mache, die unentgeltliche Rechtsberatung erlauben soll.



    Im Moment sehe ich allerdings auch nichts, das dir helfen könnte.
    Wenn ich den Verlauf richtig deute, hat der Verkäufer sich gemeldet, zweimal gemahnt und die Sache einem Anwalt übergeben, als er keine Antwort erhielt.
    Soweit ist alles korrekt gelaufen.


    Diskutieren könnte man über den Zugang der Mails.
    Wenn man allerdings per Mail verkehrt, wie das bei Ebay ja üblich ist, muß man damit rechnen rechtserhebliche Post per Mail zu bekommen und kann sich daher nicht darauf berufen, dass die Post nicht zugegangen ist.
    Dass der Spamfilter nicht durchsucht wurde, ist dein Problem. :(


    Auch in der Angelegenheit mit dem Brief kann ich dir wenig Hoffnung machen.
    Denn auch dieser ist wirksam zugegangen. Ob du nun davon Kenntnis erlangt hast, ist dein Problem. Bist du abwesend, hast du dafür zu sorgen, dass du von rechtserheblicher Post Kenntnis erlangst.:(



    Ein Anwalt wird dir da auch nicht viel helfen.
    Am besten bezahlst du die Rechnungen und kontaktierst die Kanzlei telefonisch, nicht dass dir auch noch ein Gerichtsverfahren passiert.



    Gruß
    Chris

    Murphy´s Gesetzgeber bei TT


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    Probleme bei Ebay? Löse dein Problem schnell und einfach mit dem Index im Ebay-Problemthread!

  • Ich würde das Geld bezahlen und es als Erfahrung verbuchen. Ist dumm gelaufen, für beide Seiten. Rufe einfach den Verkäufer an und teile ihm dein Problem mit und das du das geld bezahlst.


    Ist die beste Lösung, wenn du es unkompliziert haben willst :)

  • Auf Anraten des besagten Anwalts möchte ich natürlich klarstellen, dass ihm dabei keinerlei Schuld trifft und ich ihn in keinster Weise negativ darstellen wollte.


    Des weiteren werde ich natürlich nicht um noch mehr Rat bitten und nachgeben. Entschuldigt die Umstände. Wäre nur gerne sicher gegangen bei der Sache.

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