Preis in Werbung verbindlich?

  • Hallo Leute!


    Heute erreichte mich folgende Werbemail von PC-Spezialist:


    "Sehr geehrt***,


    heute haben wir folgende Pressemitteilung veröffentlcht.


    PC-SPEZIALIST im August:


    [...]


    Wer den Sommer lieber für das Aufrüsten des alten Desktop-PCs nutzen will, der findet bei PC-SPEZIALIST jetzt fünf Einzelkomponenten zu nie gesehenen Tiefstpreisen. "Wir haben fünf ideale Produkte zusammengestellt, die einen echten Mehrwert für den User bieten", betont Frank Roebers.


    [...]


    Die fünf Einzelkomponten im Überblick:


    Markenbrenner 8 x Multiformat DVD-Brenner 75 Euro


    2.0 USB-Stick 256 Retail 33 Euro


    160 GB Festplatte IDE


    (7200 U/Min, 8 MB Cache) 85 Euro


    Grafikkarte Sapphire ATI


    Radeon 9800 Pro (128 MB 256 Bit DDR RAM) 95 Euro


    17-Zoll Acer AL 1714 TFT- Flachbildschirm 349 Euro


    [...]


    Mit freundlichen Grüßen,
    Ihre PC-SPEZIALIST Franchise AG
    Public Relations


    mailto: pr@pcspezialist.de
    Tel: +49 (0)521/96 96 254
    Fax: +49 (0)521/96 96 296"


    Ihr werdet bestimmt gesehen haben, daß die eine 9800 Pro für schlappe 95 Euro anbieten! Ich hab da sofort angerufen, um zwei zu bestellen, da sagte mir die Frau am Telefon resolut, dies sei ein ein Tippfehler gewesen - auf der Homepage wäre die Karte auch korrekt mit 195 Euro gelistet (stimmt auch wirklich)


    Muß ich das so hinnehmen oder hab ich ein Anrecht auf dieses Angebot - imho ist dieser Preis doch bindend - wäre es sonst nicht irreführend und daher sittenwidrig? In der Mail steht auch nichts von wegen "Irrtümer vorbehalten" oder so.


    Ich will die Karte für diesen Preis - wie verhalte ich mich?


    Luposen

    Handys sind die einzigen Objekte, bei denen Männer sich streiten, wer das kleinere hat.

  • Du kannst nichts machen, da es sich um ein ANGEBOT der Verkäufers handelt. So wie Du nicht gezwungen bist etwas zu kaufen, wenn Dir Werbung zugesendet wird, ist der Verkäufer auch nicht gezwungen, Dir tatsächlich ein entsprechendes Angebot zu machen. Nur wenn der Anbieter absichtlich so ein Angebot macht, um Dich damit in den Laden zu locken, kann er dafür von einem Konkurrenten oder vom Verbraucherschutz abgemahnt werden.


    Und nein, Du hast keinen Anspruch darauf, etwas zu diesen Preisen zu kaufen. Tut mir leid.

  • Das Angebot war an die Allgemeinheit gerichtet, somit ist es nicht bindend. Da kannst Du leider nichts machen. :(


    Grüße, Marcel.

  • Das ist wirklich schade...naja, hab die Leute mal angemailt - vielleicht bekomm ich die Karte ja doch...


    Danke, Luposen

    Handys sind die einzigen Objekte, bei denen Männer sich streiten, wer das kleinere hat.

  • Zitat

    Original geschrieben von dirzuliebe.de
    Das Angebot war an die Allgemeinheit gerichtet, somit ist es nicht bindend. Da kannst Du leider nichts machen. :(


    Grüße, Marcel.


    Normalerweise steht auf jedem Werbeprospekt dieser Hinweis auf Änderungen vorbehalten und auf Druckfehler. Wenn dieser Hinweis fehlt, ist das Angebot (auch bei sog. Druckfehlern) bindend und die müssen das Produkt verkaufen.


    Ciao,
    Fredl


    Edit: Achso, eine EMail (hatte ich überlesen) - ob dass dasselbe ist, wie ein gedrucktes Prospekt bzw. ob dort dasselbe gilt? Fehler in Online-Shops sind ja nicht bindend, das ist hier ja schon ausreichend diskutiert worden. ...

  • wie gesagt stand in dieser Mail nichts von wegen "Irrtümer vorbehalten" oder so...damit wäre das Angebot also wirklcih bindend? Würd mir gefallen...


    Luposen

    Handys sind die einzigen Objekte, bei denen Männer sich streiten, wer das kleinere hat.

  • Wie Briefmarke schon (allerdings arrogant) sagt: Es handelt sich eben nicht um ein Angebot des Verkäufers sondern nur um eine "Einladung" seitens des Verkäufers/Werbenden an den vermeintlichen Kunden, gegenüber dem Verkäufer ein Angebot abzugeben. Das Angebot, das Luposen dann an den Verkäufer abgegeben hat (95€/Radeon) wurde eben von diesem nicht angenommen. So ist das leider, juristisch gesehen gibt in solchen Fällen der Kunde das Angebot ab.

  • Hallo,


    Zitat

    So ist das leider, juristisch gesehen gibt in solchen Fällen der Kunde das Angebot ab.


    So ist das Gottsei Dank, sonst würde man ja einen Anbieter wegen einem, zugegebenermaßen dummen, Fehler in die Pleite fahren lassen.


    Zitat

    Kurz um: Invitatio ad offerendum -- keine Ansprüche --


    Was ist daran arrogant? Es ist sachlich, kurz auf den Punkt gebracht - sagt alles aus was es soll, und noch dazu fachlich korrekt :-) .


    ....

    Audi V8 ist leider verunfallt.... Das Gegenteil von GUT ist : Gut gemeint !!

  • Danke für die (leider nicht so positiven) Antworten!


    Und nein, arrogant war die Antwort sicher nicht - kurz und präzise eben.


    Schade, aber mal schauen, wie die Leute reagieren...


    Luposen

    Handys sind die einzigen Objekte, bei denen Männer sich streiten, wer das kleinere hat.

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