Frage zum Recht am eigenen Bild

  • Zitat

    Original geschrieben von me too.
    Das? :D
    Wer bist Du denn?



    Chris


    Jau!


    Ich weiss es, ich weiss es! Darf ich lösen? :)


    -Andi-

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  • Man unterscheidet zwischen dem sog. "Recht am eigenen Bild" nach dem KUG und den allgemeinen Persönlichkeitsrechten.


    Das bisher dazu gesagte ist z.T. nicht ganz richtig oder auch ein bißchen falsch, was aber keinem zu verübeln ist, schließlich gibts dazu jede Menge Halbwahrheiten allerorten und auch ich habe das nur aus eigenem Wissen und schnell angelesenen Meinungen (siehe Links) zusammengeschustert :)


    Folgende Situationen sind vorstellbar:



    • Du heißt Franz Beckenbauer --> Du bist eine absolute Person der Zeitgeschichte und Fotos von dir dürfen nach dem KUG auch ohne deine Erlaubnis veröffentlicht werden. Natürlich aber nur Fotos, die nicht deine Persönlichkeitsrechte verletzen. Springst du also wie o.g. nackt in deinem Garten, so befindest du dich in einem besonderen Schutzbereich und solche Fotos dürfen selbstverständlich nicht veröffentlicht werden!. Hierbei spielt es keine Rolle ob Franz Beckenbauer oder Otto Normalverbraucher nackt im Garten oder mit Teleobjektiv im Wohnzimmer etc. fotografiert werden, die Persönlichkeitsrechte gelten auch zunächst uneingeschränkt für Prominente.
    • Du befindest dich in der Öffentlichkeit --> Du darfst fotografiert werden (nicht z.B. aber in Umkleidekabinen etc., siehe Punkt 1). Diese Fotos jedoch ohne deine Zustimmung zu veröffentlichen verstieße gegen das Recht am eigenen Bild und ist daher verboten. Ausnahme: absolute und relative Personen der Zeitgeschichte, Personen als Beiwerk und bei Versammlungen, bei öffentlichem Interesse (Fahndungsfotos z.B) :).



    Im Prinzip ist es also recht einfach: Fotos dürfen gemacht werden bis die Speicherkarte oder der Film voll ist, da gibt es erstmal keine Einschränkungen oder Verbote. Ausnahme: Verletzung der Persönlichkeitsrechte wie geschildert. Veröffentlichungen jedoch sind nicht erlaubt. Ausnahmen wie genannt und z.B. hier nachzulesen sind Personen der Zeitgeschichte, Versammlungen etc. Anonym ist man auf einem Foto im Sinne dieses Rechts nur, wenn z.B. nur ein Arm, Po etc. erkennbar ist und dieser nicht durch besondere Merkmale (z.B. Tattoos etc.) einer Person zuzuordnen ist. Wenn ein Gesicht erkennbar ist, so kann von Anonymität keine Rede mehr sein und Fragen der Veröffentlichungen fallen voll unter das Recht am eigenen Bild bzw. die allgemeinen Persönlichkeitsrechte. Ein kausaler Zusammenhang zwischen Hausrecht und dem Recht an den eigenen Bildern besteht nicht in der Form daß ich z.B. in meinem Garten fotografieren kann wen ich will und diese Fotos dann auch beliebig veröffentlichen darf - das ist nicht der Fall.


    Weitere Links zum Thema:


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  • Zitat

    Original geschrieben von Andreas Böhm
    Jau!


    Ich weiss es, ich weiss es! Darf ich lösen? :)


    -Andi-


    Böhm, ich kenne Deinen Chef, Schnauze :D


    Danke für die Ausführungen. Es stört mich nicht wirklich, aber es hat mich halt schon gewundert. Und zumindest eine solche CD hätte ich dann ja doch ganz gerne, zumal die handelnden Personen vor Ort mich auch ganz gut kennen;-) Wenn nicht, auch wurscht, Hauptsache wir gewinnen morgen...

    Auch ein Traumjob berechtigt nicht zum Schlaf am Arbeitsplatz.

  • Oh man, seh ich da etwa einen Fanatic oder Panther oder in welchem bist du?
    Gruß vom YBL-Jan... ;)

    Wer Rechtschreibfehler nachmacht oder verfälscht oder nachgemachte oder verfälschte Rechtschreibfehler in Verkehr bringt, wird mit dem Duden nicht unter 10 Bänden bestraft!

  • Zitat

    Original geschrieben von Amerikaner
    Oh man, seh ich da etwa einen Fanatic oder Panther oder in welchem bist du?
    Gruß vom YBL-Jan... ;)


    Nope, aber mit nem Tier bist Du schon auf der richtigen Fährte. Ich löse mal:


    Skunks Leverkusen


    -Andi- :)


    P.S. Bis heute abend :)

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  • Oh ne, die Stinktiere... *lol*
    Ja, müssen uns LEV-Stadion-TT-Treff leider verschieben, da ich heut abend noch Promo für o2 in Siegen machen darf/muss/soll...
    Also falls jemand aus der Ecke SIEGEN kommt, kann er mich ja gern bei "Mittwochs in Siegen (heutiges Motto: Robbie Williams Cover)" am Stand ansprechen oder wenn ich mal wieder die 5000 Wassereis und Gummibärchen verteile... Vielleicht hab ich ja nen kleinen TT-Bonus für denjenigen...

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  • Zitat

    Original geschrieben von Amerikaner
    Oh ne, die Stinktiere... *lol*
    Ja, müssen uns LEV-Stadion-TT-Treff leider verschieben, da ich heut abend noch Promo für o2 in Siegen machen darf/muss/soll...
    Also falls jemand aus der Ecke SIEGEN kommt, kann er mich ja gern bei "Mittwochs in Siegen (heutiges Motto: Robbie Williams Cover)" am Stand ansprechen oder wenn ich mal wieder die 5000 Wassereis und Gummibärchen verteile... Vielleicht hab ich ja nen kleinen TT-Bonus für denjenigen...


    Aber nach Ostrau kommst Du doch wohl mit?! Ich bin einer von 18 bisher angemeldeten für die Bustour. Man muss halt nur bescheuert genug sein ;).


    Um mal wieder on topic zu kommen. Ich denke da muss man mit leben. Und soooo unvorteilhaft ist das Bild ja nicht. Ich würde mich zwar nicht so sonderlich freuen auf so nem Cover zu sehen zu sein, aber es gibt schlimmeres.


    -Andi-

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  • und der einzige Nicht-Ultra bist Du auch;-) ich überlege es mir noch... heute war ja sehr prima...


    und mit dem Bild melde ich mich wieder, wenn ich die CD hier liegen habe oder so;-)

    Auch ein Traumjob berechtigt nicht zum Schlaf am Arbeitsplatz.

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