Re: Hi Martin
ZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von quasselstrippe
bitte jetzt nicht falsch verstehen und es ist auch nichts gegen Dich persönlich, aber bist Du nicht der Meinung, dass ein Selbständiger, wie jung auch immer zumindest dieses als elementarstes Werkezeug beherschen sollte?
Jeder fängt mal an, aber sorry, gewisse Dinge muß man sich aneignen, bevor man anfängt....
Wie gesagt, nimms mir bitte nicht übel, aber an solchen Dingen krankt die ganze Branche und dann ist es auch kein Wunder, wenn Händler die Preise zerstören, weil Sie das kleine betriebswirtschaftliche 1x1 nicht beherrschen!
Und jetzt konstruktiv:
Vorsteuer und Umsatzsteuer werden gegeneinader verechnet, wie Du auch schon gesagt hast.
Sofern Du Rechnungsbeträge ausweist, muß auch die gesetzliche MwSt. ausgewiesen werden.
Versteuert wird das Einkommen nach Abzug und Verrechnung von Vorsteuer und USt.
Auf das Einkommen wird je nach Höhe dann die Einkommenssteuer und auch die Gewerbesteuer angesetzt!
nur mal für alle Selbstsändigen als Info:
Die höchste Versteuerung einer Namensfirma beträgt:
1) zuerst Gewerbesteuer: bis zu 25% des Einkommens
2) auf den verbleibenden Betrag wird die Einkommensteuer angesetzt, bei Gewerbetreibenden max 43% im Moment
also mal eben mehr als satte 60% in der Spitze!!!
Grüße
Tschuldigung, aber woher weiß der Schlaumeier das denn? Bestimmt nicht von blöd rumsitzen und nichts tun
Wie ich schon sagte ist der Gewinn äußerst gering bei mir, ich sagte auch schon, dass ich deswegen keine Einkommensteuer bezahlen muss. Und nun kommst du mir mit dem Spitzensteuersatz von 43% :confused:
Wie sich schnell herausfinden lies wird GEwerbesteuer erst ab einem Jahresgewinn von 24500€ fällig. Aus deinen eben 60% werden so blitzschnell 0%. Und bei mir brauchst du dich auch nicht zu beschweren, ich würde die Preise in den Keller treiben. Fast immer ist mein Einkaufspreis höher als ver Verkaufspreis von manchen Billigheimern.