Einkommensgrenze bei Bafög / Lohnsteuerbefreiung

  • Da mir die Bafög Internetseite nicht erforderliche Informationen liefert und die Hotline sehr mäßig ist, 2 kurze Fragen auf die mir bestimmt einer hier antworten kann.


    Vorab: Bin Student und mein Anliegen bezieht sich auf die letzten 2 Semester.


    [list=1][*]Imho darf man 350 Euro je Bezugsmonat nebenher verdienen, bin ich richtig informiert? Ist dabei die Art des Jobs von Bedeutung, werden Mini-Jobs bis 400 Euro auch als Einkommen gezählt? Was passiert wenn ich das Limit überschreite?[*]Zweite Frage betrifft die Lohnsteuerfreiheit bzw. Rückzahlung der Lohnsteuer nach der Einkommenssteuererklärung. Auch hier gibts ein Jahreslimit das bei etwa 7.500 Euro liegt, wie hoch ist der Betrag genau? Bafög zählt auch als Einkommen, oder?[/list=1]Da ich dieses Jahr beidesmal an den Limits liege, will ich nichts dem Zufall überlassen.


    Danke schonmal für Antworten und Hinweise! :)

    Signatur ist so 2002.

  • zu 1 : wieviel man nebenher verdienen darf weiss ich nicht genau, aber natürlich zählt jede art von verdienst ob es 400 €job oder sonstwas ist, wenn du das limit übersteigst wir natürlich dein bafög gekürzt....


    zu 2: bafög zählt nicht zu den verdienten einnahmen, den genauen betrag kenne ich nicht mehr früher waren es ca 14700 dm

  • zu 1)


    Beim Bafoeg geht das nicht nach Einkommen pro Monat, sondern anch Einkommen pro Jahr. Du kannst also auch in den Ferien den ganzen Freibetrag verdienen.
    Wenn du drüber kommst, wird dir das beim Bafoeg angerechnet.
    siehe http://www.bafoegrechner.de


    zu 2)


    Für 2004 beträgt der Grundfreibetrag 7664 EUR (§32a EStG).
    Bafoeg ist kein Einkommen im Sinne des EStG.


    Selbst wenn du hier etwas über das Limit kommst, wirst du nur einen sehr geringen Betrag an Steuern zahlen müssen.

  • Zunächst danke für die Antworten, hat schonmal einiges klargestellt.


    Der Bafögrechner listet Werbungskosten auf, die von Freibetrag abgezogen werden. Was hat das auf sich, betrifft das Studenten auch?


    Muß ich außerdem Einküfte beim Bafög Amt melden, wenn sie im Rahmen des Freibetrages liegen?

    Signatur ist so 2002.

  • Wenn du Einkünfte hast, dann kannst du auch Werbungskosten abziehen.
    Für 2004 gilt eine Pauschale von 920 EUR (für Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit) (§9a EStG). Das Betrifft natürlich auch Studenten.


    Werbungskosten sind alle Kosten die zur Erhaltung und Erweiterung der Erwerbsfähigkeit dienen, also z.B. Bewerbungen, Fahrkosten zur Arbeit...


    Durch anwendung der Pauschale kann niemals ein negatives Einkommen (Verlustvortrag entstehen).


    Wenn du unter 920 EUR liegst, kannst du einfach die Pauschale ansetzen, wenn du darüber liegst, musst du Belege vorweisen können.


    Soweit ich weiss, muss man alle Einkünfte dem Bafoegamt melden, egal wieviel dies ist.


    Fürs Bafoeg gelten sowieso andere Freibeträge.

  • Zitat

    Original geschrieben von LordExcalibur
    Selbst wenn du hier etwas über das Limit kommst, wirst du nur einen sehr geringen Betrag an Steuern zahlen müssen.


    Solltest Du nur wenig über 7664€ verdient haben musst Du zwar nur wenig Steuern nachzahlen, allerdings musst Du m.E. dein komplettes Kindergeld zurückbezahlen, was immerhin auch um 1700€ sein werden. Also lieber aufpassen und genau planen.


    siehe Kurzmerkblatt vom BfF

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