Kaution und/oder Provision als Zivi erstattet bekommen?

  • Hallo,


    ich habe heute einen Mietvertrag für meine neue (eigene) Wohnung abgeschlossen, und bzgl. der Kaution und der Provision habe ich mit dem Makler abgemacht, dass ich die Provision bis zum 15.08.2004, die Kaution bei Übergabe der Wohnung (also spätestens 01.09.2004) zahlen werde.


    Nun ist es so, dass mein Vater beide für mich zahlen müsste und im Notfall wohl auch würde, allerdings müsste er es sich wohl selbst leihen, da wäre es natürlich besser, wenn zumindest eine von Beiden vom Staat übernommen werden würde. Der freundliche Makler, der wohl selbst mal in der selben Lage als Zivi gesteckt hat, meinte, dass nach seinem Wissensstand Kaution und/oder Provision vom Staat übernommen werden - darauf beruhend haben wir den Mietvertrag auch abgeschlossen. Das Selbe sagte mir mein Vater neulich auch.


    Nun bin ich mir nicht ganz sicher, wohin ich deshalb gehen muss: Zum Jugendamt, zum Sozialamt oder eventuell zur Unterhaltssicherungsbehörde? Hat da eventuell jemand schon Erfahrungen gemacht?
    Und was muss ich da eventuell für Nachweise bringen, bzw. was sind da die Vorraussetzungen für? Einen Job hatte ich seit Jahren nicht (der Zivi beginnt planmäßig erst ab dem 09.01.2004), auf meinem Konto ist auch so gut wie kein Geld, und so viel verdient mein Vater auch nicht als Musiker (Freberufler).


    Hoffe, ihr könnt mir da weiterhelfen. Morgen muss ich sowieso noch zur Unterhaltssicherungsbehörde wegen der Mietbeihilfe sowie zum Meldeamt wegen der Ummeldung, es wäre gut zu wissen, wohin ich wegen der Kaution/Provision muss, und vor Allem, ob und wie das machbar ist.


    Gruß,


    Azad

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    Der Mensch erfand die Atombombe. Keine Maus würde auf die Idee kommen, eine Mausefalle zu bauen. (Albert Einstein)

  • AFAIK zahlt der Bund Zivis nur was zur Wohnung, wenn der Mietvertrag mindestens 6 Monate vor Zivi-Beginn zustande kam. Ansonsten gibt es nicht einmal Mietunterstützung. Von "Provisions-/Kautionsunterstrützung" habe ich nichts gehört, kann ich mir aus dem Umstand, dass man ja seine Wohnung 6 Monate vor dem Zivi haben muss, aber auch nicht vorstellen.

  • Ich bin mir nicht sicher, ob das möglich ist, aber ggf. kommt für deinen Vater ja auch eine Bankbürgschaft in Frage, dann bleibt das Geld auf dem Konto!?



    Zitat

    Original geschrieben von Abakus
    AFAIK zahlt der Bund Zivis nur was zur Wohnung, wenn der Mietvertrag mindestens 6 Monate vor Zivi-Beginn zustande kam.


    Dann zahlen sie voll, wenn der Vertrag nur einfach davor zustande kam (und die Stelle keine Wohnmöglichkeit zur Verfügung stellen kann!!) zahlen sie noch X % ...

  • Die Unterhaltssicherungsbehörde gibt Mietbeihilfe, wenn man die Wohnung mindestens einen Tag vor dem Dienstantritt hat. Wenn man sie schon 6 Monate hat, bezahlt sie die vollen 298 EUR, ansonsten bezahlt sie 70% davon, was 209 EUR sind, und den Rest bezahlt dann die Dienststelle.


    Aber ich dachte wegen der Kaution/Provision auch eher an Sozial- oder Jugendamt.


    Aber bei einer Bankbürgschaft muss man das Geld doch auch erst mal haben und auf ein Konto einzahlen, oder nicht? Oder verstehe ich die Funktionsweise einer Bankbürgschaft falsch?

    Vertrauensliste


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  • Ja ;)


    Die Bank bürgt dafür, daß im Falle eines Falles der Vermieter sein Geld bekommt (und zwar dann vom Konto deines Vaters). Das haben meine Eltern bisher bei mir immer so gemacht. Voraussetzung dafür ist eine gewisse Kreditwürdigkeit bei der Bank (sie bürgt ja für deinen Vater) und das Einverständnis des Vermieters. Aber das ist gängige Praxis, sollte also schon möglich sein.


    Das was du meinst ist etwas anderes: ein spezielles Sparbuch, auf welches die Kautiion einbezahlt wird.

  • Zitat

    Original geschrieben von andi2511
    Ja ;)


    Die Bank bürgt dafür, daß im Falle eines Falles der Vermieter sein Geld bekommt (und zwar dann vom Konto deines Vaters). Das haben meine Eltern bisher bei mir immer so gemacht. Voraussetzung dafür ist eine gewisse Kreditwürdigkeit bei der Bank (sie bürgt ja für deinen Vater) und das Einverständnis des Vermieters. Aber das ist gängige Praxis, sollte also schon möglich sein.

    Achso, wusste garnicht, dass das auch so geht. Dann werde ich das mal meinem vater vorschlagen - dürfte ja nicht so ein Akt sein. Vielen Dank für die Erklärung!

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    Der Mensch erfand die Atombombe. Keine Maus würde auf die Idee kommen, eine Mausefalle zu bauen. (Albert Einstein)

  • Zitat

    Original geschrieben von Shani Ace
    Achso, wusste garnicht, dass das auch so geht. Dann werde ich das mal meinem vater vorschlagen - dürfte ja nicht so ein Akt sein. Vielen Dank für die Erklärung!


    Wobei die jährlichen Gebühren zum Teil erheblich sein können (IMHO ab 50 €). Manchmal ist da ein Kredit billiger.


    Gruß,
    Martin

  • Zitat

    Original geschrieben von nutellatoast
    Wobei die jährlichen Gebühren zum Teil erheblich sein können (IMHO ab 50 ?). Manchmal ist da ein Kredit billiger.


    Gruß,
    Martin

    Hm, das werde ich dann nochmal nachprüfen müssen. Mir fällt gerade ein, dass wir (ich und der Makler) auf dem Mietvertrag blöderweise die Barzahlung der Kaution angekreuzt und die Bankbürgschaft (da ich von dem Sparkonto-Modell ausging) durchgestrichen haben. :rolleyes:


    Naja, sonst werde ich beim Makler nochmal nachfragen, ob das nun noch nachträglich doch über die Bankbürgschaft geht - bisher sah der solche Änderungen immer sehr locker.


    Aber erstmal sehen, ob sich vielleicht nicht noch etwas beim Sozial- oder Jugendamt ergibt. Vor Allem, wenn der Makler es selbst noch sagt - aber das werde ich dann versuchen, morgen herauszufinden.

    Vertrauensliste


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