Onlineshop Nachnahme

  • Hallo!


    Ich habe folgendes Problem:
    Ich habe bei einem Onlineshop Ware per Nachnahme bestellt, diese aber am selben Tag noch günstiger in einem anderen Geschäft gesehen, wo ich sie dann auch gekauft habe. Nun meine Frage: Kann ich bei der Ware vom Onlineshop einfach die Annahme verweigern bzw. die Lagerfrist bei der Post verstreichen lassen, oder muss ich sie annehmen und dann in meiner 14-tägigen wieder zurückschicken? Wäre es Vertragsbruch, wenn ich die Annahme verweigern würde??


    MfG


    Philipp

  • rein rechtlich gesehen kannst du die zeit verstreichen lassen und die lieferung geht zurück.
    wenn der warenwert über 50 Euro war zahlt der verkäufer den versand.
    war es drunter mußt du dafür aufkommen.



    moralisch gesehen ist das ziemlich erbärmlich von dir.
    und das war auch nicht das was der gesetztgeber mit dem fernabsatzgesetz gewollt hat.

  • Wie wäre es, wenn Du den Shop gleich darüber informierst und ihm somit auch Arbeit und Umstände abnimmst.
    Eventuell wurde der Artikel noch nicht versendet.


  • Völlig richtig informiere den Verkäufer und fertig. Somit hat der auch keine Kosten. Achja es heißt unter 40 nicht 50 Euro. Bestellung über 40 Euro zahlst Du den Versand.

  • Zitat

    Original geschrieben von matze929
    Bestellung über 40 Euro zahlst Du den Versand.


    Andersrum, Warenwert über 40 EUR: Händler zahlt, unter 40 EUR: Du zahlst...


    Ein Vorschlag zur Güte: Wenns Dir so unangenehm ist kannst dem Händler ja anbieten die entstandenen Versandkosten zu tragen... Nur so am Rande...

  • Zitat

    Original geschrieben von maestro
    Andersrum, Warenwert über 40 EUR: Händler zahlt, unter 40 EUR: Du zahlst...


    Ein Vorschlag zur Güte: Wenns Dir so unangenehm ist kannst dem Händler ja anbieten die entstandenen Versandkosten zu tragen... Nur so am Rande...


    Ja völlig richtig. Hab mich versehen. :gpaul:


    Klar kann er doch zurückgeben. Würde aber auch freiwillig die Versandkosten übernehmen. Muß er aber selber wissen.

  • Wenn es ganz sauber laufen sollte, müsste das Paket angenommen werden, und dann mit Widerruf wieder zurück. Hier gibt es aber immer wieder unterschiedliche Auslegungen des ganzen. Im Endeffekt würde eine Annahme mit Rücksendung dem Verkäufer nicht wirklich etwas bringen, da dieser dann auch den Rückversand vom Kunden tragen müsste. Wie gesagt, das ganze wird mal so, mal so ausgelegt. Im Endeffekt ist es aber bei dir eh egal, da du das ganze bereits zurückgehen lassen hast.

  • Zitat

    Original geschrieben von maestro
    Im Endeffekt ist es aber bei dir eh egal, da du das ganze bereits zurückgehen lassen hast.

    habe ich nicht !

  • Zitat

    Original geschrieben von Zerberu$
    habe ich nicht !


    oh, pardon... Ich dachte du hast es gleich verweigert...


    Wie gesagt, das beste ist in dem Fall Kontakt mit dem Verkäufer aufzunehmen und diesen zu fragen. Evtl. könnt Ihr Euch schnell und gütlich einigen, dann ist das ganze vom Tisch. Frag ihn einfach, was er für besser hält, ...

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