noch mal für die ganzen rechts spezies hier
"„Online-Kunden haben auch dann einen Lieferanspruch, wenn die Ware auf der Homepage falsch ausgezeichnet ist und die irrtümliche Angabe weit hinter dem Normalpreis zurückbleibt.“ So lautet ein Urteil des Amtsgerichts (AG) Hamburg-Barmbek. Selbst bei einer offensichtlichen Falschauszeichnung könne der Kunde nicht von einem Irrtum ausgehen, da im Internet immer wieder Angebote mit drastischen Preisunterschieden gegenüber z.b. dem Listenpreis auftreten. Das Urteil kam zustande da ein Online Versender versehentlich ein Nokia 7650 zum Preis von 14,95 € anbot und ein Kunde darauf hin 2 Stück bestellte, woraufhin der Online Shop eine Bestätigungsmail Versendet hat. Kein Einzefall , wie weitere Urteile belegen . Oftmals sind dann auch diese Verträge rechts bindend, wie z.b. der Fall bei dem der Kamerahersteller Kodak, Digitalkameras im Stückwert von 500€ zu einem Preis von versehentlich 150€ anbot, dieses Angebot machte in der Internetgemeinde die Runde und zog tausende von Bestellungen mit sich, geschätzter Schaden für Kodak: ca. 2 Millionen €."
also hätten wir alle unsere platten bekommen müssen.
hätte ich das doch damals gewusst, als bei daheim shoppen noch alles für 0€ stand, wobei an dann bestimmt kein recht bekommt.