D1: Freundschaftswerbung auch nach Vertragsabschluss möglich?

  • Hatte gerade ein Gespräch mit der zuständigen Hotline (0800/3335551). Demnach gibt es seit einem halben Jahr die Möglichkeit der Freundschaftswerbung nur noch bei online abgeschlossenen Verträgen.


    Es gab danach noch vier Wochen Kulanzzeit, aber nun geht es nicht mehr für normal (beim Händler) abgeschlossene Verträge.


    Der Hotliner meinte aber, daß evtl. mit einem Schreiben direkt nach Bonn mit Hinweis auf fehlerhafte Beratung noch vielleicht etwas möglich wäre.


    Hat noch jemand diese Erfahrung gemacht?


    Hat evtl. noch jemand das alte Formular?


    händiemän

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