Frage zu ALG (nicht ALG II / Hartz IV)

  • Ich habe mal eine kurze Frage zum ALG:


    Der befristete Vertrag meiner Freundin wird leider nicht mehr über den 31.10.04 hinaus verlängert, d.h. sie ist derzeit arbeitssuchend. Sie hat die Tage von der Arbeitsagentur den ALG-Bewilligungsbescheid bekommen, der uns allerdings zu niedrig vorkommt, da sie seit Juli deutlich mehr verdient und somit natürlich das höhere Entgelt für die Zeit nach der Antragsstellung im August in der jetzigen Rechnung kaum noch zum tragen kommt.


    Checkt das Arbeitsamt vor der tatsächlichen Auszahlung das tatsächliche Entgelt in den letzten 52 Wochen noch mal ab und ist die jetzt genannte Zahl daher nur vorläufig oder muss man in so einem Fall Widerspruch gegen den Bescheid eingeben und nachweisen, dass man mehr verdient hat?

    23.05.2009, 17:18 Uhr...VfB Stuttgart nach 3:1 in München Deutscher Meister 2009, Diego beendet in seinem letzten Spiel für Werder Wolfsburger Titelträume...

  • Sie soll auf jedenfall Widerspruch einheben, erstens kostet der nichts und zweitens rechenfehler können immer passieren !

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