Whg-Kaution - bezahlbar per Überweisung

  • Ich war gerade bei der Bank und hab mal nachgefragt. Prinzipell ist es möglich einen Fond anzulegen. Nachteil: Die Summe muss höher sein als die meisten Kautionen, damit auch bei einem Verlust die Mindestsumme für beide erhalten bleibt.


    Also nicht wirklich so toll.


    Sparbuch wäre wohl das effektivste... (O-Ton Bank)

  • Zitat

    Original geschrieben von AdministratorDr
    Ich war gerade bei der Bank und hab mal nachgefragt. Prinzipell ist es möglich einen Fond anzulegen. Nachteil: Die Summe muss höher sein als die meisten Kautionen, damit auch bei einem Verlust die Mindestsumme für beide erhalten bleibt.


    Also nicht wirklich so toll.


    Sparbuch wäre wohl das effektivste... (O-Ton Bank)


    Nicht nur Fonds, auch WP (vor allem auch, weil sie so leicht verpfändbar sind), was allerdings die wenigsten wissen. Durch festverz. WP wird vor allem auch das Verlustrisiko gesenkt


    greetz,
    autares

  • das kommt dann auch auf das festverzinsliche WP an. Eine argentinische Staatsanleihe ist auch ein festverzinsliches WP ;)


    Btw: banküblich sind zwei Varianten:


    a) Sparkonto mit Verpfändungserklärung.


    Sparbuch wird angelegt auf den Namen des Mieters, das Guthaben aber z.G. des Vermieters verpfändet. Sparbuch erhält i.d.R. der Vermieter, beide Seiten erhalten eine Ausfertigung der Verpfändungsvereinbarung. Was passiert nun, wenn es zum Streit kommt? Der Vermieter kommt mit dem Sparbuch und Ausfertigung der Verpfändungserklärung zur Bank und verlangt Auszahlung. Die Bank informiert den Mieter, der nun vier Wochen Zeit hat, dem ganzen zu widersprechen - und zwar auf zivilrechtlichem Wege! Nach Ablauf der 4 Wochen zahlt die Bank dem Vermieter das Geld üblicherweise aus. Die Bank prüft nicht die Berechtigung des Anspruches. Ein Widerspruch des Mieters ggü. der Bank alleine genügt nicht, es bedarf hier einer einstweiligen Verfügung (oder wie heißen die Dinger doch gleich?;-))
    Wenn der Mieter kommt, kann er nur mit Zustimmung des Vermieters an das Geld, der muss das Guthaben dann freigeben, damit der Mieter dran kann.
    D.h. verhindern lässt sich der Zugriff des Vermieters letztlich mit dieser Variante nicht komplett, der Mieter hat aber nach Auszahlungsverlangen des Vermieters immerhin 4 Wochen Zeit, um dagegen vorzugehen.


    b) Mietbürgschaft / Mietaval


    vollkommen anders geregelt. Der Mieter geht zu seiner Hausbank und bekommt - bei entsprechender Kreditwürdigkeit - eine Bürgschaftsurkunde. Diese besagt, dass die Bank auf Verlangen des Vermieters umgehend die Auszahlung leistet bis zu einer festgelegten Höhe. Danach holt sich die Bank das Geld beim Mieter wieder. Nachteil: es kostet Gebühren, meist 2 % der Bürgschaftssumme und es gibt keine Frist für den Mieter, die Auszahlung zu stoppen. Vorteil: der Mieter muss das Geld nicht auf den Tisch legen.

    Auch ein Traumjob berechtigt nicht zum Schlaf am Arbeitsplatz.

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