frage bzgl. Raubkopien

  • Zitat

    Original geschrieben von Michael Lindner
    Wie wärs damit, den Betrüger über den Tisch zu ziehen? Müsst euch eben auch nur was einfallen lassen, wie er euch 50 Euro überweist und dann nix machen kann :D


    ich glaube diese Person würde keine 50 €an ihn überweisen.


    Adresse haben wir, ist aber leider zu weit um dort hinzufahren.

  • Ich denk das hier alles gesagt wurden oder ?


    Es ist strafbar Kopien von Medien zu machen, die einen Kopierschutz haben.
    So etwas in Auftrag zu geben ebenfalls.


    Wie der Rest erwähnt hat. Pech gehabt. Unter "E" wie Erfahrung verbuchen und schwamm drüber.


    Die Tat ist und bleibt mehr als naiv und ich denke dein Freund hat jetzt was daraus gelernt.


    IMHO ist es auch möglich bei den Publishern für ca 5-10 €+Porto eine neue original Spiele CD zu bekommen unter Vorlage der Kaufrechnung.
    Ich denke da sind die 50 € besser angelegt.

  • Zitat

    Original geschrieben von avalox
    danke für die Hilfe.


    Wenn er zur Polizei geht, was kann ihm im schlimmsten Fall passieren...(ich meine, weil er das angebot angenommen hat)?


    Nichts! Strafbar wäre er dann gewesen, sobald er die "Sicherheitskopien" in den Händen gehalten hätte. Da dieser Fall nicht eingetroffen ist, ist er ausßer Gefahr irgendwie bestraft zu werden!

  • Zitat

    Original geschrieben von kingpin166
    Frag nen Polizisten.


    Klar. Hugo Schmidt, seines Zeichens Streifenpolizist von nebenan, ist da Experte für. :rolleyes:


    Ich vertrete ja die Meinung: Dank der mangelnden Beweisfähigkeit von Emails haben beide tatsächlich wenig zu fürchten. Sollten sich aber einer strafbar gemacht haben, dann hat der andere das auch. Wahrscheinlich der Anbieter der Kopien sogar eher, da der Verkauf immer härter geahndet wird. Dass er damit angeblich jemanden erziehen wollte, ist irrelevant - das ist nicht Aufgabe des Bürgers, zudem fehlt ihm der Beweis für seine Absicht.


    So. Unrecht wiegt Unrecht nicht auf, es trifft aber beide. Von daher kann der Freund imo unbekümmert eine Zahlungsaufforderung aufsetzen (als Brief aber bitteschön) und sein Geld zurückfordern. Dann über Mahnung bis hin zum Mahnbescheid, notfalls Gerichtsvollzieher. Wenn der Verkäufer nicht zahlt und es auf ein Verfahren ankommen lassen will - nur zu. Wie gesagt, der Verkauf war noch nie besonders gern gesehen. Wahrscheinlich wird er sich diese Information dann auch bald besorgen und einlenken.

    Walking on water and developing software from a specification are easy if both are frozen.
    – Edward V Berard

  • gibts zu der Sache mit dem, dass eMails nicht gültig sind ein paar Gesetzestexte? Wenn mein Freund dann eine Mahnung schreibt, könnte er diese damit schmücken.

  • Zitat

    Original geschrieben von kingpin166
    Ah ja... Rechtsberatung in einem Forum is ok ? :rolleyes:


    Hä? Was hat das denn damit zu tun? Wenn man sowas ernsthaft wissen will, wendet man sich an seinen Anwalt (wer keinen hat, sucht sich einen).
    Einen Polizisten zu fragen ist aber Schwachsinn, der ist Polizist und nicht Jurist und hat keine Ahnung davon.


    "Meine" Rechtsberatung ist übrigens nicht viel mehr als gesunder Menschenverstand gepaart mit klarer Denkweise, juristisch habe ich keinerlei Fachwissen, dass über das von der c't vermittelte hinausgeht.


    Falls Du aber mit Deinem Posting ausdrücken wolltest, dass Du die Hilfestellung allgemein für verwerflich hältst, dann kann man sich das natürlich gerne für Dein nächstes Problem merken.

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    – Edward V Berard

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