O2 - Fehlbestellung (Online)

  • hi, ich habe soeben einen O2 Genion Online Vertrag abgeschlossen und mir versehentlich das Siemens C65 statt des gewünschten CX65 ausgesucht. Das ist mir erst mit der Bestellbestätigung per Mail aufgefallen.


    Die Hotline meinte zu mir, ich solle das Paket einfach nicht annehmen und dann neu bestellen. Ich frage mich gerade ob ich nicht einfach nochmal das richtige Gerät mit dem gewünschten Vetrag bestelle und dann nur das CX65 annehme wenn es geliefert wird und das C65 zurückgehen lasse.


    Falls beide Geräte gleichzeitig geliefert werden, lässt sich denn anhand des Paketes unterscheiden welches Gerät drinn liegt?


    danke..

  • Re: O2 - Fehlbestellung (Online)


    "Die Hotline meinte zu mir, ich solle das Paket einfach nicht annehmen und dann neu bestellen. Ich frage mich gerade ob ich nicht einfach nochmal das richtige Gerät mit dem gewünschten Vetrag bestelle und dann nur das CX65 annehme wenn es geliefert wird und das C65 zurückgehen lasse."


    Das ist doch genau, was die HL dir vorgeschlagen hat


    :confused:



    "Falls beide Geräte gleichzeitig geliefert werden, lässt sich denn anhand des Paketes unterscheiden welches Gerät drinn liegt?"



    Du bekommst doch vom Kurier einen Lieferschein, da sollte das doch draufstehen, was drin ist...und das beides gleichzeitig kommt, wäre ein großer Zufall

    Als Gott mich schuf, wollte er mit seinem Können angeben *ggg*

  • ich will nur vermeiden, ausversehen für das falsche Gerät zu unterschreiben und dann darauf sitzen zu bleiben.


    (btw. gültig wird der Vertrag also erst mit der Unterschrift beim Postboten oder?)

  • Zitat

    Original geschrieben von mad033
    ich will nur vermeiden, ausversehen für das falsche Gerät zu unterschreiben und dann darauf sitzen zu bleiben.


    (btw. gültig wird der Vertrag also erst mit der Unterschrift beim Postboten oder?)


    Man kann jetzt lange Erklärungen loslassen, was ein Kaufvertrag ist und wann er gültig wird (Angebotsabgabe durch Kunden, Annahme durch Händler usw.)
    wichtig ist...dein "Rücktrittsrecht" erlischt mit dem ersten Einbuchen der Karte/Erster Anruf, dann hast du Leistungen in Anspruch genommen.
    Vorher kannst du noch alles Rückgängig machen

    Als Gott mich schuf, wollte er mit seinem Können angeben *ggg*

  • ich frage nur, weil ich hier irgendwo gelesen habe das man beim Postboten gleich mehrfach unterschreiben muss. (Also scheinbar auch den Vertrag)


    Habe jetzt einfach nochmal das CX65 zu gleichen Konditionen geordert, hoffe die buchen noch nix vom Konto ab. ;)

  • Zitat

    Original geschrieben von mad033
    ich frage nur, weil ich hier irgendwo gelesen habe das man beim Postboten gleich mehrfach unterschreiben muss. (Also scheinbar auch den Vertrag)


    Machst du ja auch, woher soll o2 sonst deine Unterschrift herbekommen ?


    Habe jetzt einfach nochmal das CX65 zu gleichen Konditionen geordert, hoffe die buchen noch nix vom Konto ab. ;)


    Passiert nach etwa frühestens 2 Wochen...solange halt dein Recht auf Rücktritt besteht

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  • Zitat

    Original geschrieben von mad033
    danke für deine schnelle Antwort!


    gern geschehen :)

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