a) Du hast also im Internet gebucht und die haben im Vorfeld die Kosten berechnet (eigentlich unüblich für solche Häuser)?
Als Du dann einchecken wolltest, hast Du gehört, dass das Schwimmbad nicht nutzbar ist und hast reklamiert. Man konnte Deinem Wunsch nicht entsprechen und Du hast Dir ein anders Hotel gesucht?
Keine Frage, natürlich hast Du Anrecht auf volle Erstattung.
b) Du warst im Hotel, bist eingecheckt und hast dann auf dem Zimmer erfahren, dass Du nicht ins Schwimmbad kannst? Du hast sofort reklamiert und zum Ausdruck gebracht, dass das für Dich ein wesentliches Kriterium für die Wahl des Hauses war und auf Behebung des Mangels gepocht?
Als nichts geschehen ist, hast Du Dir noch am selben Tag ein anderes Hotel gesucht?
Da hättest Du vermutlich auch ein Anrecht auf eine (fast) vollständige Erstattung.
c) Du hast im Hotel gewohnt, vielleicht am letzten Tag erfahren, dass der Pool nicht genutzt werden kann und dann ist Dir eingefallen, dass Du doch dann mal nachträglich Dein Geld zurückverlangen könntest. Hast ausgecheckt und denen einen Brief geschrieben?
Vergiss es, allensfalls gibt es auf Kulanz eine geringfügige Erstattung (vermutlich kann man auch als Nicht-Gast den Wellness-Bereich gegen Gebühr nutzen - diese Gebühr wird dann der Erstattung entsprechen) oder aber Du bekommst einen Gutschein für ein Frühstück oder so....