Urteil: Händler muß falsch ausgepreiste Ware liefern

  • Schaut mal hier.


    Ist zwar nur ein AG-Urteil, und andere Richter haben in ähnlich gelagerten Fällen auch schon anders entschieden. Aber so eindeutig, wie wir immer dachten, dass sich Händler in jedem Falle auf einen Irrtum berufen könnten, ist es wohl doch nicht.

    Ist das eine von den Kirchen, wo man so kleine Cracker kriegt? Ich habe Hunger!

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