Gewährleistung/Rücktritt bei ausgetauschtem Gerät

  • Hallo,


    ich habe hier eine Dunstabzugshaube mit der ich nur Ärger habe.


    Das Gerät wurde nach mehreren Reparaturversuchen im Juli durch den Händler ausgetauscht aber auch das neue Gerät zeigt schon wieder die gleichen Mängel.


    Nun möchte ich gerne vom Kaufvertrag zurücktreten, der Händler allerdings meint, dass ihm bei dem neuen Gerät auch wieder zwei Reparaturversuche zustehen.


    Ich bin allerdings der Ansicht, dass der Austausch nur ein Versuch der Mangelbeseitung war, welche aber fehlgeschlagen ist. Im BGB habe ich auch nichts gefunden, dass nach einem Austausch das ganze Spiel wieder von vorne beginnt.


    Wer hat recht?

  • du hast recht!
    es spielt keine rolle was er macht um den Mängel zu beseitigen.
    auch wenn jedes mal ein anderer Mämngel auftritt hast d nach dem 2.versuch das recht auf rücktritt vom kaufvertrag!

  • Das ist übrigens auch ganz leicht zu belegen:


    Du hast das Recht auf Nacherfüllung. Der Händler muß dabei nach Wahl des Kunden entweder den Mangel reparieren (nachbessern) oder einen mangelfreien Artikel liefern. Gelingt dies nach zwei Versuchen nicht, kann der Kunde mindern, zurücktreten usw.


    Wäre es so, wie der Händler behauptet, müsste man als Kunde praktisch endlos Neulieferungen akzeptieren bzw. bei jeder Neulieferung zwei Nachbesserungen akzeptieren.
    Mit anderen Worten: Der Händler erzählt Unsinn.



    Gruß
    Chris

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