Hallo,
ich habe hier eine Dunstabzugshaube mit der ich nur Ärger habe.
Das Gerät wurde nach mehreren Reparaturversuchen im Juli durch den Händler ausgetauscht aber auch das neue Gerät zeigt schon wieder die gleichen Mängel.
Nun möchte ich gerne vom Kaufvertrag zurücktreten, der Händler allerdings meint, dass ihm bei dem neuen Gerät auch wieder zwei Reparaturversuche zustehen.
Ich bin allerdings der Ansicht, dass der Austausch nur ein Versuch der Mangelbeseitung war, welche aber fehlgeschlagen ist. Im BGB habe ich auch nichts gefunden, dass nach einem Austausch das ganze Spiel wieder von vorne beginnt.
Wer hat recht?