Hi,
ein Kumpel von mir hat sich gestern in einem Ladengeschäft eine Jacke für 300€ gekauft. Diese war als zweite Wahl auf diesen Preis heruntergesetzt.
Im Nachhinein stellte sich jetzt heraus das die Ware sehr starke Verarbeitungsmängel aufwies für die man sicher keine 300€ zahlt.
Nun wollte er die Jacke heute zurückgeben und sich das Geld herauszahlen lassen, allerdings wurde ihm das verweigert und nur ein Gutschein ausgehändigt.
Man könnte natürlich sagen das das bei zweite Wahl Ware normal ist. Die Verkäuferin meinte allerdings auch sie werden die Ware zurückschicken.
Ist das rechtens? Ist der Laden in diesem Fall nicht zur Wandlung verpflichtet?
Gruß
Seven