Folgende Situation wurde mir heute geschildert:
Person A arbeitet in Unternehmen B und erhält ein Bruttogehalt X. Zu diesem Bruttogehalt X ist im Frühjahr eine Gehaltserhöhung Y hinzugekommen, welche als "freiwillige Zulage" in der Gehaltsabrechnung aufgeführt wird.
Nun wurde nach zwei Jahren im Oktober Person A von Unternehmen B aus betrieblichen Gründen gekündigt, eine Abfindung Z in Höhe eines Monatsbruttogehaltes X und die Zahlung des vollen Weihnachtsgelds in Höhe von 1/2 X zugesagt.
Auf der inzwischen eingetroffenen Gehaltsabrechnung ist eine Abfindung aufgeführt, welche einem Monatsgehalt X ohne freiwillige Zulage Y entspricht, ebenso wurde das Weihnachtsgeld nur nach X, nicht nach X+Y berechnet.
In der Vereinbarung zur Kündigung sind schriftlich "Abfindung in Höhe eines Bruttomonatsgehaltes für brutto=netto" und "Weihnachtsgeld in voller Höhe" aufgeführt, allerdings sind keine definitiven Beträge niedergeschrieben.
Nun zur Fragestellung:
Wie wird in diesem Fall das Bruttomonatsgehalt definiert? Besteht es nur aus dem Grundgehalt X oder aus Grundgehalt X plus "freiwillige Zulage" Y. Ich würde einfach mal letzteres behaupten, da auch eine "freiwillige" Zahlung das Bruttogehalt aufstockt und der letztlich entstandene Betrag das Gesamtbruttogehalt darstellt und auch als Berechnungsgrundlage dienen "müsste".
Zumindest bei der Berechnung des ALG wird X+Y herangezogen, welches ja das zu versteuernde Bruttogehalt darstellt, also müsste es in obigem Fall eigentlich auch so sein - oder?
Stefan