Bruttogehalt + Zulage und daraus resultierendes Weihnachtsgeld/Abfindung

  • Folgende Situation wurde mir heute geschildert:


    Person A arbeitet in Unternehmen B und erhält ein Bruttogehalt X. Zu diesem Bruttogehalt X ist im Frühjahr eine Gehaltserhöhung Y hinzugekommen, welche als "freiwillige Zulage" in der Gehaltsabrechnung aufgeführt wird.


    Nun wurde nach zwei Jahren im Oktober Person A von Unternehmen B aus betrieblichen Gründen gekündigt, eine Abfindung Z in Höhe eines Monatsbruttogehaltes X und die Zahlung des vollen Weihnachtsgelds in Höhe von 1/2 X zugesagt.


    Auf der inzwischen eingetroffenen Gehaltsabrechnung ist eine Abfindung aufgeführt, welche einem Monatsgehalt X ohne freiwillige Zulage Y entspricht, ebenso wurde das Weihnachtsgeld nur nach X, nicht nach X+Y berechnet.


    In der Vereinbarung zur Kündigung sind schriftlich "Abfindung in Höhe eines Bruttomonatsgehaltes für brutto=netto" und "Weihnachtsgeld in voller Höhe" aufgeführt, allerdings sind keine definitiven Beträge niedergeschrieben.



    Nun zur Fragestellung:


    Wie wird in diesem Fall das Bruttomonatsgehalt definiert? Besteht es nur aus dem Grundgehalt X oder aus Grundgehalt X plus "freiwillige Zulage" Y. Ich würde einfach mal letzteres behaupten, da auch eine "freiwillige" Zahlung das Bruttogehalt aufstockt und der letztlich entstandene Betrag das Gesamtbruttogehalt darstellt und auch als Berechnungsgrundlage dienen "müsste".


    Zumindest bei der Berechnung des ALG wird X+Y herangezogen, welches ja das zu versteuernde Bruttogehalt darstellt, also müsste es in obigem Fall eigentlich auch so sein - oder?



    Stefan

  • Meiner Meinung nach unterläuft dir ein kleiner Denkfehler: Bei der Berechnung von Arbeiteslosengeld geht es nicht um dein Gehalt, sondern um deine Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit.


    Da die Zulage eine frewillige Leistung darstellt und so als Prämie zu sehen ist. Damit wird sie nicht zur Berechnung der Abfindung rangezogen. Meines Erachtens ist somit die Abrechnung vollkommen korrekt. Übersutunden die du regelmäßig leisten würdest würden ja auch nicht zum Bruttogehalt bei der Abfindung dazugerechnet und die Zulage ist da so ähnlich zu sehen.


    A1234

    Der Teufel sitzt nachts an meinem Bett und bewundert mich :-D

  • Da es Dir ja nicht um die Berechnungsgrundlage des ALG geht (die hast Du bereits richtig definiert), sondern (nehme ich mal an) um die Berechnungsgrundlage von Abfindung und/oder WG:


    Normalerweise sollte im Arbeitsvertrag (sofern es einen MTV/TV gibt, ebenda) explizit festgehalten sein, was die Grundlage dieser Einmalbezüge ist. In einigen Tarifwerken gilt lediglich das Grundgehalt als Bemessungsgrundlage, andere Tarifverträge schließen die Zulagen mit ein. Eine grundsätzliche Regelung gibt es da nicht.

    Johnny
    just enjoy it! - meet Johnny B. & friends at the DJFactory
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    Ich mag keine Brummschlümpfe...

  • Jetzt wo der Begriff "Prämie" fällt, wird's mir auch klar. Da kann dann nur das Grundgehalt herangezogen werden.


    Im Arbeitsvertrag ist nichts entsprechendes angegeben. Im Nachhinein ganz schön frech, eine Gehalterhöhung als freiwillige Leistung zu definieren.



    Stefan

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