Arbeitsvertrag / Aufhebungsvertrag

  • Hallo, folgender Sachverhalt:


    Der Angestellte "A" arbeitet bei einer Aktiengesellschaft "AG". Diese soll aus Kostengründen (Hauptversamlung, strenges Berichtswesen, Rückstellungen usw.) liquidiert / aufgelöst werden.


    Die Geschäftsfelder der Aktiengesellschaft werden in einer schon bestehenden GmbH fortgeführt.


    Einige Arbeitsverträge bestehen noch mit der "AG" einige schon mit der GmbH.


    Die Verträge der AG sollen per Aufhebungsvertrag beendet werden und "A" ein neuer Vertrag mit der GmbH angeboten werden.


    Ich möchte sicherlich keine Rechtsberatung! Benötige jedoch einige Stichworte damit ich weiß nach was ich mich erkundigen muss bzw. auf was ich achten muss.


    Beispiel:
    Es gibt die Formulierung "An die stelle von "Aktiengesellschft" tritt "GmbH" in den Vertrag ein.


    Kling fair ist aber nicht so weil in diesem Fall z.b. die Betriebszugehörigkeit auf null gesetzt wird.


    Ich danke für Euere Stichwörter und Tipps


    Regards Larry

  • Diese Gedanken sollte sich eigentlich euer Betriebsrat machen, sofern vorhanden. Betrifft es die gesamte Belegschaft sollte ein Interessenausgleich nach § 111 f BetrVG geschlossen werden. Ansonsten würde ich mir einmal den § 613 a BGB intensiver ansehen.


    Gruß,
    Martin


    EDIT:
    Ach ja, sofern ein sich um eine Verschmelzung, Spaltung, Vermögensübertragung oder einen Formwechsel handelt, wäre auch das Umwandlungsgesetz von Interesse. Insgesamt sollte die Materie aber den Fachleuten überlassen werden, da die Folgen aus (solchen) Betriebsübergängen meist nicht ganz trivial sind.


    Zitat

    Original geschrieben von LarryT78
    [...]
    Beispiel:
    Es gibt die Formulierung "An die stelle von "Aktiengesellschft" tritt "GmbH" in den Vertrag ein.


    Kling fair ist aber nicht so weil in diesem Fall z.b. die Betriebszugehörigkeit auf null gesetzt wird.
    [...]


    Entweder die "GmbH" tritt vollumfänglich in die Rechte und Pflichten aus dem mit der "AG" bestehenden Arbeitsvertrag ein oder eben nicht, daher für mich nicht nachzuvollziehen.

  • diese antwort erhielt ich per pn


    Sorry, die "üblichen" Klauseln die man in einem derartigen "Aufhebungsvertrag" parken könnte, sind vielfältig. Und es sind nicht die Klauseln die DRIN stehen, die mir vorrangig Sorgen machen. Wichtig kann auch sein, was gerade NICHTZUSÄTZLICH drin steht. Ein lustiges Beispell wäre, dass der neue Arbeitgeber einen Vertrag mit genau dem Inhalt, wie der alte, nur mit geändertem Arbeitgebereintrag(eine Textzeile also) anbietet. Klingt fair, kann aber sehr *interessante* Nebenwirkungen haben.


    Manche Arbeitgeber spielen bei so etwas mit offenen Karten -, andere nutzen so etwas, um zu "zocken".


    Generell gesprochen: Es ist immer ein gutes Zeichen, wenn der neue Vertrag dem alten entspricht (oder noch besser ist) und einige wenige Ergänzungen enthält, die regeln, dass der Arbeitnehmer Vorteile die er durch sonstige Umstände beim alten Arbeitgeber erlangt hat (Dienstalter, betriebliche Übung, Tarifzugehörigkeit etc.) weiterhin garantiert bekommt - oder einen Ersatz dafür.

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