Ob es da eine Altersbeschränkung gibt weis ich nicht. Aber ich denke mal schon, sonst wär das ja schon ein bisschen krass.
Gedrosselter Twingo?
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Moin,
hier gilt wie beim Abschleppen, dass der Fahrzeugführer zum Führen des Fahrzeuges qualifiziert bzw. geeignet sein muss.
Ich denke, dass man dies bei 6jährigen ausschließen kann.Willi
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Re: Re: Gedrosselter Twingo?
ZitatOriginal geschrieben von AdministratorDr
Nicht auszumalen was für ein Verkehrschaos herrscht wenn man auf jeder Bundes- oder Landstraße alle paar Hundert m von 100 auf 45 runterbremsen muss um wieder zu überholen.
ich glaub da würd ich auch ausrasten.....aber zum Glück ist die Autoabhn vor denen ja sicher, da is ja eine bauartbedingte Mindestgeschwindigkeit von 61km/h vorgeschrieben wenn ich mich recht erinnere (is schon n bissl her die Prüfung ;)).
Bin mal gespannt wann der "Autoboom" der Kiddies los geht und die ersten rollenden Verkehrshindernisse mir in freier Wildbahn begegnen.....
CU
Dennis
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