Hallo zusammen,
ich nehme für mich in Anspruch recherchieren zu können, die richtigen Fragen zu stellen und das Ergebniss bzw. die Antwort auch verstehen zu können
.
Im Falle des Erziehungsgeldes bin ich allerdings mittlerweile der Verzweiflung nahe. Die "Hotline" der zuständigen Behörde ist kalt bzw. nicht zu erreichen, die Broschüren und einschlägigen Seiten im Netz geben auch nichts her oder Satz 1 meines Postings greift dann wohl doch nicht. ![]()
Mir geht es um folgendes : Meine Frau ist schwanger und hat die Absicht mindestens ein Jahr in Elternzeit zu gehen. Nun haben wir die Möglichkeit, Erziehungsgeld zu beantragen. Hier ist jedoch von Einkommenshöchstgrenzen die Rede : Zu Grunde wird das Einkommen des letzten Kalenderjahres vor der Geburt gelegt.
Und genau hier kommt mein Verständnisproblem : Welches Einkommen ist gemeint ?
Das meiner Frau ? Meins? Unser gemeinsames ?
Ich meine im Laufe der Handykult-bzw. TT-Jahre mitbekommen zu haben, dass es hier einige Väter und Mütter gibt. Vielleicht habt ihr ja ein paar Infos für mich ?
Vielen Dank !
Gruß
Faceman