Rechtsfrage!

  • Und zwar geht'S um folgendes Szenarium:


    Ich und 2 meiner Kumpels gingen in ne Disco.
    So gegen 3 verliesen wir sie dann.
    Wir warteten auf jemanden der uns dann abholte.
    Da kamen plötzlich 4 Leute auf uns zu und beschimpften uns wüst.
    Auf die Frage wieso und warum schlug dann der Eine plötzlich auf einen Freund.
    Wir haben uns natürlich gewehrt und schlugen zurück.
    Nach einiger Zeit dann kam von irgendwo die Polizei und vernahm uns alle.
    Personalien aufgenommen,meinen Verdacht nach haben die anderen Drogen konsumiert ,begann ich zum Polizisten er solle doch mal die dort checken.
    Worauf er dann verneinte und er uns dann gehen lies.


    So jetzt kommt es: Die 4 behaupten das wir sie angepöbelt haben und nun geht das ganze vor Gericht.
    Da das Strafregister einige Einträge bei ihnen vorweist und bei uns bis jetzt noch nie was passierte und wir auch keine Einträge haben wollte ich mal fragen wie's nun weiter geht?


    Stehen die Chancen gut oder schlecht für uns?
    Meine Freunde haben einige Beulen und Risse im Augapfel bzw. bekommen das Auge fast nicht mehr auf.
    Ich habe nur ein paar Kratzer und ein Aug geht auch nicht mehr ganz auf.
    Kann man da auf Schmerzensgeld klagen?



    Hoffe das ihr mir weiterhelfen könnt da ich jetzt irgendwie Panik hab wegen den ganzen Blödsinn.


    Gruß

  • Möchtest du wissen was theoretisch passieren könnte oder was wirklich passieren wird? ;)


    Und ob das Ganze vor Gericht kommt, entscheidet der Staatsanwalt und nicht die Polizei ...

  • Naja am besten beides. :D
    Da ich bis jetzt noch nicht wirklich was mit der Polizei und sonstigen zu tun hatte kenn ich mích da überhaupt nicht aus.


    Gruß

  • Naja, dazu müsste man ja auch erstmal wissen, wie denn jetzt überhaupt die Sachlage ist:


    - wer hat wen wegen was angezeigt?
    - ihr sollt sie angepöbelt haben - schön und gut, aber was sagen sie zu den Körperverletzungen?
    - haben sie auch Verletzungen davongetragen?
    - wart ihr bei einem Arzt und habt ein Attest?
    - seid ihr wirklich schuldlos?


    usw. :)


    Nicht selten werden bei solchen Delikten - und schon gar, wenn gegenseitig angezeigt wird, die Ermittlungen eingestellt und es kommt zu keinem Gerichtsverfahren.


    Übrigens: wenn gegen Euch ein Verfahren eröffnet wird, kommt ihr um einen Anwalt eh nicht herum und auch so gilt: Rechtsberatung im Internet kann nur eine grobe Einschätzung der Lage durch Aussenstehende sein - nicht mehr! Denn dazu fehlen zuviele Informationen und/oder die Sachkenntnis usw.

  • [QUOTE]
    -wer hat wen wegen was angezeigt?
    Wir haben die und die uns wegen Körperverletzung angezeigt.


    - ihr sollt sie angepöbelt haben - schön und gut, aber was sagen sie zu den Körperverletzungen?
    Das sie in reinster Notwehr gehandelt haben.


    - haben sie auch Verletzungen davongetragen?
    Ja.Soweit ich weiß haben alle Augen gehabt und alle haben von der Nase und vom Mund geblutet.


    - wart ihr bei einem Arzt und habt ein Attest?
    Yep.Darauf stehen einige Sachen wie Schädelprellung etc obwohl ich sowas gar nicht verspür.


    - seid ihr wirklich schuldlos?
    Naja schuldlos kommt drauf an wie man's sieht.
    Wir hätten wegrennen können aber warum?
    Nur weil sie blöd anpöbeln?
    Wer hätte das gewusst?
    Wir haben nur aus reinster Notwehr gehandelt wie es dem Menschen nun mal in die Wiege gelegt worden ist ,sich und sein Eigentum etc. zu verteidigen.


    Gruß

  • Naja, "Zurückhauen" ist nicht immer Notwehr. Notwehr ist es nur solange, wie es erforderlich ist, um den Angriff abzuwehren - und das auch nur in geeigneter Art und Weise.


    Das gilt für euch genauso wie für sie. Die behaupten also, ihr hättet sie nicht nur bepöbelt sondern auch tätlich angegriffen, oder wie? Anders hätten sie ja kein Recht zur Notwehr gehabt ...


    Aber wie auch immer: bei gegenseitigen Anzeigen in Bagatellsachen ist es dem StA oft zu dumm und er stellt das Verfahren ein.

  • Also meinst du das ausser blutigen Nasen und geschlossenen Augen kein Schmerzensgeld oder sonstiges folgt?
    Ich mein schließlich können wir jetzt nicht zur Arbeit und das is bei Verkäufern mit Provisionsanteil eben schlecht.


    [QUOTE]Naja, "Zurückhauen" ist nicht immer Notwehr. Notwehr ist es nur solange, wie es erforderlich ist, um den Angriff abzuwehren - und das auch nur in geeigneter Art und Weise.


    Na das passt dann eh weil die Wanzen waren ja zu 4 und da hat einer von denen dann immer 'geswitched'(gewechselt) sodass eigentlich keiner von uns den anderen richtig schaden oder Vorteil zeihen konnte wo man sagen kann das Ruhe sein soll.


    Gruß

  • Zitat

    Nicht selten werden bei solchen Delikten - und schon gar, wenn gegenseitig angezeigt wird, die Ermittlungen eingestellt und es kommt zu keinem Gerichtsverfahren.

    Oder vor Gericht wird das ganze beendet..............Aussage gegen Aussage. Die kosten Gerichtskosten teilen sich dann beide Parteien.


    MFG CHris

    Life is too short to be small.

  • Irgendwie werden hier viele verhauen. Hatten wir nicht letztens sowas ähnliches?

    "Ich bin wie ich will und ich rede wie ich will. Wer das nicht kapiert, kann mich mal am Arsch lecken."

  • Zitat

    Original geschrieben von Trauma
    Irgendwie werden hier viele verhauen. Hatten wir nicht letztens sowas ähnliches?


    Ja, da wurde jemandem der Kiefer gebrochen!


    Ich verstehe das nicht, ich war 8-9 Jahre lang jedes WE in einer Disco, mich hat nie jemand verprügelt, und wenn ich wirklich angepöbelt wurde, war es stets nur eine Frage der Diplomatie, derartige Probleme zu regeln.



    Gruss

    Aus einer sehr lustigen PN voller Rechtschreibfehler an mich:


    Tu dir selbst den Gefallen und höre auf meine Worte, "wir" wissen mehr über dich als du denkst.

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