Alles was ein "grosses" Nummernschild hat, also z.B. A-P 328 oder so hat auch nen Fahrzeugbrief.
Eine 125er, die ja so ein polizeiliches Kennzeichen hat, hat also auch einen Fahrzeugbrief. Wo ein Schein ist auch ein Brief ![]()
Grob gesagt verhält sich das auch vom Besitzstand so. Wer den Brief hat, kann über das Fahrzeug verfügen.
Grüße
Charlie