Hallo zusammen,
ich habe jetzt schon zum wiederholten Male bei eBay gelesen, dass jemand die Rechnung mit der Bemerkung beilegt, dass man nur Garantieanspruch bei dem Händler hat, der das Gerät verkaufte.
Soweit ich weiß, mache ich meinen Garantieanspruch doch direkt beim Hersteller geltend und die Rechnung dient nur zur Absicherung, dass ich auch noch innerhalb der Garantiezeit liege. Oder hab ich jetzt irgendwas total falsch verstanden? :confused:
@Moderatoren
Sofern ich mit dem Thread das falsche Forum erwischt haben sollte, bitte verschieben;)