Ich habe letztes Jahr für mein Geschäft (bin selbstständig) einen Neuwagen geleast. Da ich mit dem Auto dauernd Probleme habe, würde mein Händler diesen von der Leasing-Bank ablösen und ich statt dessen das Nachfolgemodell erhalten.
Leider konnten wir uns bis jetzt noch nicht auf die Konditionen einigen.
Da der Ablösewert höher liegt als der derzeitige Wert meines Fahrzeugs, würde der Händler den Rabatt, den ich auf den Neuen bekomme mit zur Ablöse einsetzen. Dies ist soweit auch in Ordnung, da sich die Leasing-Raten nicht allzusehr ändern (der Restwert des Neuen ist höher).
Die Ablöse des Wagens beträgt 28000€ zzgl. Mehrwersteuer. Der Preis des Neuwagens beträgt 37000€ zzgl. Steuer. Ich würde vom Händler 12% Rabatt bekommen. Das macht dann, ausgehend vom Nettopreis, ca. 4440€
Meiner Ansicht nach kann der Händler die Mehrwertteuer, die er bei der Ablöse an die Leasingfirma bezahlt, beim Weiterverkauf meines jetzigen Fahrzeugs als Vorsteuer geltend machen und diesen daher für 28000€ minus den Rabatt (ca. 4450€), also 23560€ zzgl. Mwst, was dann einen Bruttopreis von 27300€ ergibt, weiterverkaufen.
Die Argumentation meines Händlers kann ich leider nicht ganz nachvollziehen: Er sagt, da auch im Rabatt, welchen er zur Ablöse einsetzt, Umsatzsteuer enthalten ist (warum, er kann den Rabatt doch auch vom Netto-Preis des neuen Fahrzeugs, wie ich oben, rechnen). Deswegen kommt er auf einen minimalen Verkaufspreis meines jetzigen Fahrzeugs von 28000 zzgl. Steuer (32480€) minus 5150€ Rabatt (12% von 42900 Brutto) auf das Neufahrzeug, woraus ein Nettopreis-Mindest-VK von 27330€ folgt. Darauf müsste er, nach seiner Aussage wieder 16% Steuer aufschlagen, was dann einen Brutto-Mindestverkaufspreis von 31702€ ergibt.
Das Problem ist, die 27300€ kann er ohne Probleme erzielen (eher mehr), mit 31700€ wäre mein jetziges Fahrzeug für den Händler unverkäuflich.
Ich sehe die ganze Sache als zwei getrennte Geschäfte. Er kauft den "Alten" von mir bzw. der Leasing-Firma zu einem höheren Preis an, verkauft mir dafür den Neuen aber auch zu einem höheren Preis (da er eben keinen zusätzlichen Rabatt geben kann). Deswegen sollte doch auch die Vorsteuer ohne Probleme abziehbar sein.
Wenn ich die Sache nach seiner Variante machen würde, müsste ich ca. 2000€ drauflegen, oder aber per Gericht eine Wandlung durchsetzen, was ich aber eigentlich vermeiden wollte
Habe ich irgendwo einen Denkfehler?
Vielen Dank schon mal im Vorraus.