UPS und die Verzollung: Netter Versuch... ;)

  • Hi,


    wie man an der Länge unserer Beiträge schon sehen kann ist das alles nicht ganz einfach mir der Scheiß-Verzollung :D


    Ich bin jetzt seit ein paar Monaten nicht mehr dabei und habe aber noch mitbekommen daß UPS einige seiner Bedingungen und Preise verändert hat. Insofern mag es sein daß sich die Regelungen, was die von Euch erwähnten 8 und 10 EUR angeht, verändert haben. Vielleicht bin ich da einfach auf dem alten Stand, das könnte vielleicht erklären warum ihr da andere Erfahrungen gemacht habt als ich es weiß.


    Zu den fiktiven Versandkosten:


    Für den Zoll ist nicht entscheidend welche Versandkosten real vom Warenempfänger bezahlt wurden, genauso wenig wie interessant ist was man für eine Ware real bezahlt hat. Entscheidend ist der Warenwert und welche Frachtkosten offiziell entstanden sind, also welchen Wert der Transport hatte.


    Bei einer sehr hochwertigen Geschenksendung z. B. hast Du natürlich gar nix bezahlt, denn Du bekommst ja ein Geschenk. Wenn Du über den entsprechenden Freigrenzen liegst und das Paket verzollen mußt werden Dir aber Eingangsabgaben abgeknöpft, die sich trotzdem nach dem Wert der Ware richten.
    Es geht also nicht daß da z. B. ein neues Handy als Geschenk kommt und der Warenwert wird mit 0 EUR oder symbolisch 1 EUR ausgewiesen weil es ja ein Geschenk ist. Für den Zoll hat das Gerät einen Wert von 500 EUR, und die werden zur Verzollung herangezogen.


    Bei den Versandkosten sieht's ähnlich aus: den Zoll interessiert nicht was man wirklich bezahlt oder nicht bezahlt hat, sondern wie hoch die Versandkosten laut Tariftabelle gewesen sind - auch wenn diese Kosten beispielsweise der Versender übernommen hat. Die Kosten müssen trotzdem vom deutschen Empfänger versteuert und verzollt werden. Es geht alleine um den Wert, nicht darum was wirklich bezahlt oder nicht bezahlt wurde.


    Insofern KANN der Paketdienst gar nicht anders als auch dann Shipping costs in voller Höhe zu versteuern und zu verzollen wenn man die real gar nicht bezahlt hat, und dazu muß er dann natürlich einen "Phantasiewert" nutzen, der dem entspricht was der Versand eben laut Gebührentabelle kostet.


    Das ist immer wieder ein Problem, vor allem bei Großversendern, die riesige Rabatte bekommen und viele, gerade Elektronik-Läden aus Fernost, liegen seit Jahren in einem Dauerstreit mit dem deutschen Zoll weil der Zoll sagt "Ein Paket mit Gewicht X kostet bei UPS Summe Y", die Konzerne argumentieren aber "Wir bekommen Rabatte und zahlen als Großversender nur 30% von Y" - das will der Zoll nicht hören und da gibt's seit Jahren grundsätzlich Ärger, weil noch dazu je nach Incotherm der Versender oder der Empfänger die Versandkosten trägt und dadurch die Frage auftaucht ob die Lieferkosten extra gesehen werden müssen oder ob die schon im Rechnungsbetrag der Gesamtrechnung enthalten sind.


    Offiziell wird gesagt daß, wenn die realen Frachtkosten um mehr als 20% von den aufgeführten/berechneten Frachtkosten des Versenders abweichen nicht der rabattierte Frachtpreis zur Verzollung/Versteuerung herangezogen werden darf, sondern der "Listenpreis" genommen werden muß - so jedenfalls ist die offizielle Vorgabe des Zolls.
    Oft gingen die Pakete aber trotzdem durch und wurden freigegeben obwohl ich nur die massiv reduzierten Frachtkosten eingesetzt habe weil meine Ansicht ist: Wenn jemand wirklich so niedrige Frachtkosten zahlt weil er Rabatt bei UPS bekommt kann der Zoll nicht einfach den teuren Listenpreis zur Berechnung annehmen - denn die Lieferung wurde ja wirklich zu diesen preiswerten Konditionen vereinbart. So sehe ich das jedenfalls, und wie gesagt: je nach Zöllner funktioniert es oder man bekommt eine Zurückweisung.


    Und der Unterschied in den Preisen ist ja erheblich: Wenn der Zoll offiziell nicht mehr als 20% Abweichung zwischen Listen-Versandkosten und wirklich bezahlten Rabatt-Versandkosten akzeptiert, irgendwelche Massenversender aber locker 70% Rabatt haben - da ist ja sehr viel Luft dazwischen...


    Zu Deinem persönlichen Beispiel:


    Klar, Dich als Kunde interessieren solche Probleme nicht, vor allem da es um Dein Geld geht. Aber in der UPS Brockerage (Zollabteilung) herrscht echt Streß weil da zu wenige Leute für zu viele abzufertigende Sendungen sind und das Management es nicht hinkriegt für vernünftige Arbeitsbedingungen, genügend und zufriedenes Personal zu sorgen. Es wird viel Druck gemacht, alles muß schnell gehen und geschafft werden.
    Das führt letztlich dazu daß man Sendungen, bei denen eher geringe Gebühren anfallen (gering heißt: bis ca. 50 EUR) ggf. abfertigt ohne den Empfänger vorher erreicht zu haben, weil es teurer wäre das Paket liegen zu lassen, sich ständig neu darum kümmern zu müssen und das Pensum nicht zu schaffen als wenn man die Sache einfach durch den Zoll bringt und hofft daß der Empfänger die Kosten zahlt.


    Das kommt bei den betroffenen Kunden, die das nicht "einfach so" schlucken, zu Recht nicht gut an - mich würde es auch ärgern wenn mir ohne Rücksprache Kosten entstehen, die zwar eigentlich berechtigt sind, bei denen ich aber nicht vorher informiert und gefragt wurde (auch wenn es keine Alternative zur Verzollung und Zahlung gibt...). Insofern war ich auch immer sehr gewissen haft darin trotz allem Rücksprache mit den Kunden zu halten.


    Blöderweise ist, wenn jemand aus Zeitdruck heraus seltener rückfragt, am Ende immer entweder der Kunde oder der kleine Zolldeklarant der Dumme, weil einer von beiden den Ärger hat. Weder den Zoll noch das Management der UPS-Zollabfertigung interessiert wirklich welchen Streß die Leute haben, obwohl genau "da oben" die Idioten sitzen, die es zu verantworten haben.


    Insofern sollte man seine Beschwerde, wenn man etwas erreichen will, weniger gegen den einzelnen Sachbearbeiter richten, dem eigentlich keine andere Wahl bleibt, der aber den Ärger dafür bekommt. Viel mehr tragen die Manager die Schuld, die die Leute überfordern und unter der Hand - natürlich nicht offiziell, denn dann kann man den Mitarbeiter, wenns schief geht, ja nicht maßregeln - vermitteln daß es preiswerter ist ein Paket "einfach so" ohne Kundenrücksprache abzufertigen und ggf. eine Ausbuchung der Kosten zu riskieren anstatt mehrfache Kontaktversuche zum Kunden zu unternehmen und damit kostbare Zeit zu "vergeuden".
    Zumindest dann, wenn man die Sendung seit 4 Tagen auf dem Tisch hat, der Wareninhalt klar ist und die Eingangsabgaben eher gering sind fertigt man es mitunter ab anstatt einen riesigen Stapel solcher Sendungen auflaufen zu lassen...


    Mag nicht korrekt und kundenfreundlich sein, interessiert einen Kunden auch zu Recht nicht, erklärt aber warum es ist wie es ist.


    Zur "Selbstverzollung" bei eigenen Zollamt:


    Verzollt werden muß beim ersten Zollamt, das die Waren beim Grenzübertritt passiert - also im Falle UPS-Luftfracht das Zollamt am Flughafen Köln/Bonn.
    Theoretisch ist es möglich ein sog. "Versandverfahren" zu eröffnen um das Paket eben doch nicht dort, sondern an einem anderen Zollamt zu gestellen. Dieses Versandverfahren bedeutet aber daß die Sendung trotzdem als solche beim Zollamt KBO angezeigt werden muß und dann unter besonderer Überwachung, verplompt etc. etc. etc. etc. befördert werden muß. Das ist zum einen ziemlicher organisatorischer Aufwand und zusätzlich ist UPS als derjenige, der das Versandverfahren in Köln/Bonn eröffnet hat, für ein korrektes Schliessen desselben verantwortlich.
    Wenn der Empfänger das Paket also nicht fristgerecht, korrekt usw. bei seinem Zollamt anmeldet, also das Versandverfahren korrekt schließt, kriegt UPS als Hauptverpflichteter, der bis hierhin für die Sendung haftet, gewaltigen Ärger (Schmuggel...).
    Aufgrund dieses Risikos und weil es "am anderen Ende" eine fachgerechte Zollanmeldung erfordert wird das Versandverfahren von UPS nur gegen ein besonderes Entgelt (seinerzeit 35 EUR) angeboten und auch nur für Kunden, die bekanntermaßen eigene, fähige Zoll-/Wareneingangs-Abteilungen unterhalten - was regelmäßig nur bei wirklich großen Firmen und Konzernen der Fall ist.
    Versandverfahren sind für Otto Normalverbraucher unpraktisch, zu kompliziert und auch schlicht zu teuer. Es macht einfach keinen Sinn 35 EUR (wenn es dabei geblieben ist) zu zahlen um dann auch noch selber zum Zollamt latschen und eine seitenlange, komplexe Anmeldung ausfüllen zu müssen.


    Wie auch immer: das Problem ist letztlich einfach daß das Zollrecht genauso Scheiße und komplex ist wie die deutsche Steuergesetzgebung. Da liegt es auch nahe daß nicht jeder jede Regel kennt und manche Zöllner sogar unterschiedliche Regelauslegungen haben, genauso wie man das selber manchmal auch macht - machen muß (siehe oben, die Interpretationen zu den Versandkosten bei Rabattkunden).
    Der Kunde hat auch seine eigene Sichtweise ("Letztes Mal ging das aber auch anders...") und teilweise "gefährliches Halbwissen", so wie das auch hier im Thread rüberkommt - manches hat einen richtigen Kern, anderes ist schlicht falsch oder gilt nur in bestimmten Fällen, in anderen aus irgendwelchen Gründen nicht. Irgendwelche "Steuertricks" funktionieren auch nur unter bestimmten Bedingungen bei Person A, sind aber nicht auf Person B anwendbar.


    Dazu kommt dann noch das systemimanente Chaos bei UPS, beim Zoll, in der EDV... und dadurch entsteht dann diese Problematik, daß man sich in Zollfragen genauso stundenlang rumärgern kann wie mit einer Steuererklärung.

    Ich dachte immer es sei technisch unmöglich mit jemandem Sex zu haben, der Dörte heißt...

  • Zitat

    Original geschrieben von Printus
    wie man an der Länge unserer Beiträge schon sehen kann ist das alles nicht ganz einfach mir der Scheiß-Verzollung :D


    In der Tat - ich glaube, es gab überhaupt noch nie einen Thread mit derart vielen langen Beiträgen auf einmal... :eek: :D


    Nochmal kurz zum Thema Selbstverzollung: Also irgendwie kann das, was Du sagst, nicht stimmen, oder es stimmt nur mit Blick auf UPS. Wenn man ein wenig in Foren herumliest, wo es um Importgames, Import-DVDs usw. geht, dann liest man immer wieder davon, dass die Leute ihre Briefe und Päckchen auf ihrem Zollamt abholen. Das ist absolut gängig und auch nicht mit besonderen Gebühren (schon gar nicht EUR 35) verbunden. Habe das auch selbst schon gemacht.


    Kann es sein, dass diese Methode vielleicht dann sehr viel einfacher funktioniert, wenn die Sendung hier in D über die Post/DHL befördert wird?


    Bevor ich 10,- an UPS bezahle, hole ich es nämlich wirklich lieber hier auf dem Zollamt ab. Ist für mich fast Null Aufwand, dauert dann halt allenfalls einen Tag länger.

    Ist das eine von den Kirchen, wo man so kleine Cracker kriegt? Ich habe Hunger!

  • Zitat

    Original geschrieben von BigBlue007
    In der Tat - ich glaube, es gab überhaupt noch nie einen Thread mit derart vielen langen Beiträgen auf einmal... :eek: :D


    Kommt der Thread irgendwann auch als Buch heraus? :D

  • Zitat

    Original geschrieben von Printus
    Hi,


    wie man an der Länge unserer Beiträge schon sehen kann ist das alles nicht ganz einfach mir der Scheiß-Verzollung :D


    Kann man so sagen. :D
    Allerdings ist es sowieso immer absurd, wenn ich schreibe, ich würde mich kurz fassen. Das kann ich nämlich gar nicht :D



    Zitat


    Für den Zoll ist nicht entscheidend welche Versandkosten real vom Warenempfänger bezahlt wurden, genauso wenig wie interessant ist was man für eine Ware real bezahlt hat. Entscheidend ist der Warenwert und welche Frachtkosten offiziell entstanden sind, also welchen Wert der Transport hatte.


    Bei einer sehr hochwertigen Geschenksendung z. B. hast Du natürlich gar nix bezahlt, denn Du bekommst ja ein Geschenk. Wenn Du über den entsprechenden Freigrenzen liegst und das Paket verzollen mußt werden Dir aber Eingangsabgaben abgeknöpft, die sich trotzdem nach dem Wert der Ware richten.
    Es geht also nicht daß da z. B. ein neues Handy als Geschenk kommt und der Warenwert wird mit 0 EUR oder symbolisch 1 EUR ausgewiesen weil es ja ein Geschenk ist. Für den Zoll hat das Gerät einen Wert von 500 EUR, und die werden zur Verzollung herangezogen.


    Bei den Versandkosten sieht's ähnlich aus: den Zoll interessiert nicht was man wirklich bezahlt oder nicht bezahlt hat, sondern wie hoch die Versandkosten laut Tariftabelle gewesen sind - auch wenn diese Kosten beispielsweise der Versender übernommen hat. Die Kosten müssen trotzdem vom deutschen Empfänger versteuert und verzollt werden. Es geht alleine um den Wert, nicht darum was wirklich bezahlt oder nicht bezahlt wurde.


    Schon klar, das wird ja etwa bei pesönlichen Rabatten auch so gemacht, dass ich trotzdem den normalen Warenwert verzolle.
    Aber genau wegen dieser offiziellen Bestimmung der Frachkosten entsteht das Problem. Anscheinend sind die Kosten für Sendungen aus den USA besonders hoch angesetzt. Wenn ich beispielsweise eine DVD inkl. Shipping für 25$ kaufe, kann mir aber niemand erzählen, dass der Versender mir die DVD im Wert von 25$ mit einer Versandart zuschickt, die 50-100€ kostet, ohne diese auch zu berechnen.
    Wir sprechen schließlich von Unternehmen, die wirtschaftlich rechnen müssen und die Preise so kalkulieren, dass das Ergebnis stimmt.
    Deswegen sehe ich das so, dass der Anbieter XY eben ein Shipping mit Wert 0 $ anbietet, weil die Kosten bereits im Warenpreis integriert sind, Anbieter ZZ dagegen verlangt für die DVD 20$ und 5$ für das Shipping.
    Wo ist da der Unterschied, mag man sich fragen.
    Der Unterschied ist folgender:
    Ich bezahle in beiden Fällen den gleichen Preis und erhalte die gleiche Leistung. Im ersten Fall werden mir jedoch die fiktiven Versandkosten auferlegt, sofern nicht das Shipping mit 0$ angegeben ist, obwohl durchaus reale Versandkosten im Preis enthalten sind. Nur weil sie nicht ausdrücklich erwähnt werden, wird hier geschätzt. Im zweiten Fall bleibt es dagegen bei dem Preis.


    Hier ziele ich auch voll auf einen juristischen Grundsatz, den man beim Wertersatz heranzieht: Der Wert ist nämlich i.d.R. der Preis, den man dafür bezahlt.
    Davon mag man vielleicht im Zollrecht abweichen, wenn es um persönliche Rabatte geht, bietet aber ein Händler jedem Kunden den Versand gratis an, ist der schon in den Warenwert einkalkuliert und darf m.E. nicht nochmals fiktiv addiert werden.


    Ein anderer Punkt wäre die Beachtung der Freigrenze.
    Oft wird der Wert der Ware + Versandkosten genommen, um festzustellen, ob die 22€ überschritten wurden.
    Als ich vor einiger Zeit in der Situation war, dass ohne Versandkosten die Freigrenze unter-, mit jedoch überschritten war, habe ich mir die Mühe gemacht, die entsprechenden Regelungen herauszusuchen.
    Selbst auf den Internetseiten vom Zoll, befindet sich die Erläuterung, dass die Freigrenze ohne Versandkosten bestimmt wird. Das ergibt sich auch aus den entsprechenden Richtlinien der europäischen Union, die man insofern zur Auslegung des deutschen Rechts heranzuziehen hat.
    Dies wurde in vielen Fällen nicht beachtet, so dass man nicht einmal zu der Problematik der fiktiven Versandkosten kommen dürfte. Denn bei Warenwert unter 22€ fallen keine Gebühren an, egal, wie hoch die Versandkosten sind.


    Insbesondere ist das ärgerlich, wenn man vom Versender ein Upgrade der Lieferart spendiert bekommt. Das passiert mir "leider" recht häufig, dass ich lediglich Airmail bezahle und Kurier bekomme. Inzwischen führt das bei mir aber eher zu Schweißausbrüchen... :D




    Ansonsten ist mir die Problematik bei den Versandunternehmen durchaus klar.
    Ich freue mich wirklich, wenn meine Lieferung schnell und unkompliziert erledigt wird. Ich bezahle gern die Zollabgaben, die wegen meinen Lieferungen anfallen, nur möchte ich nicht für Dienste bezahlen, die ich nicht in Anspruch nehmen wollte. Ich stelle mich auf den Standpunkt, dass ich mit den Versandkosten die Lieferung an meine Haustür abgegolten habe und keine weiteren Gebühren vom Paketdienst anfallen dürfen. (Zollabgaben ausgenommen, klar, die macht aber auch nicht der Paketdienst, sondern er reicht sie nur durch)
    Die Paketdienste wissen doch, dassein Paket durch den Zoll muß. Warum können die nicht die Versandkosten so gestalten, dass man von vornherein alle Kosten kennt?
    Das wäre in meinen Augen die optimale Lösung, dann könnte nämlich der Kunde selbst bestimmen, ob ihm die Lieferung den Gesamtpreis wert ist.
    So mit den versteckten Zusatzkosten ist das jedenfalls nicht optimal gelöst. Allerdings muß ich auch sagen, dass sich bisher nie jemand bei mir gemeldet hat, wenn ich nur die "UPS-Gebühr" gestrichen, die Zollabgaben aber bezahlt habe.
    Insofern ist das die bequemste Lösung für alle.



    Zitat

    Original geschrieben von BigBlue007


    Nochmal kurz zum Thema Selbstverzollung: Also irgendwie kann das, was Du sagst, nicht stimmen, oder es stimmt nur mit Blick auf UPS. Wenn man ein wenig in Foren herumliest, wo es um Importgames, Import-DVDs usw. geht, dann liest man immer wieder davon, dass die Leute ihre Briefe und Päckchen auf ihrem Zollamt abholen. Das ist absolut gängig und auch nicht mit besonderen Gebühren (schon gar nicht EUR 35) verbunden. Habe das auch selbst schon gemacht.


    Kann es sein, dass diese Methode vielleicht dann sehr viel einfacher funktioniert, wenn die Sendung hier in D über die Post/DHL befördert wird?


    Da kann ich aushelfen:


    Post/ DHL ist da tatsächlich unproblematisch, wie ich beinahe wöchentlich beim Zoll feststelle, wenn ich meine Ware abhole.
    Das liegt daran, dass die Post aus der guten alten Zeit , als sie noch staatlich war, einige Befugnisse behalten hat, die private Unternehmen nicht so einfach bekommen können. So darf die Post die Ware zu dir bringen, ohne sie vorher zu verzollen, bzw. diese unverzollt an den zuständigen Zoll in deiner Nähe weiterleiten. D.h. die Post macht eigentlich nichts für dich, legt kein Geld aus und verzollt nicht, bevor du beliefert wirst.




    Zitat

    Original geschrieben von andi2511
    Kommt der Thread irgendwann auch als Buch heraus?


    Ich schau mal, was sich machen lässt, aber nur wenn du versprichst, ein Exemplar zu kaufen... :p :D

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  • Zitat

    Original geschrieben von DaFunk
    Da kann ich aushelfen:


    Post/ DHL ist da tatsächlich unproblematisch, wie ich beinahe wöchentlich beim Zoll feststelle, wenn ich meine Ware abhole.
    Das liegt daran, dass die Post aus der guten alten Zeit , als sie noch staatlich war, einige Befugnisse behalten hat, die private Unternehmen nicht so einfach bekommen können. So darf die Post die Ware zu dir bringen, ohne sie vorher zu verzollen, bzw. diese unverzollt an den zuständigen Zoll in deiner Nähe weiterleiten. D.h. die Post macht eigentlich nichts für dich, legt kein Geld aus und verzollt nicht, bevor du beliefert wirst.


    Ja, so habe ich mir das eigentlich auch gedacht. Ex-Monopolist hin oder her - in diesem Falle hat das durchaus Vorteile, denn dies ist die IMHO beste, in jedem Falle aber transparenteste Lösung.

    Ist das eine von den Kirchen, wo man so kleine Cracker kriegt? Ich habe Hunger!

  • bigblue


    Nach § 5 Abs. 2 ZollVG "ist die Deutsche Post AG [...] befugt, für von ihr beförderte Waren, die nach Maßgabe des Zollkodex zu gestellen sind, Zollanmeldungen in Vertretung des Empfängers abzugeben."


    Wie DaFunk schon geschrieben hat ist das ein Überbleibsel aus der "guten alten Zeit", die Post darf also den Empfänger ohne Rückfragen bei den Anmeldung vertreten oder liefert die Waren beim nächstgelegenen Zollamt zur Selbstverzollung ab.
    Das hat aber nix mit dem von mir beschriebenen Versandverfahren NCTS als "Überführung in ein Zollverfahren" als "zollrechtliche Bestimmung" zu tun.


    Ich kenne das auch so daß man bei der Post - genauso wie bei UPS - entweder bei der Zustellung der Sendung zuhause ist und dann die von den Post vorgelegten Eingangsabgaben sozusagen als Nachnahme an den Postboten zahlt, oder man bekommt eine Benachrichtigungskarte, nach der man zu seinem Zollamt zitiert wird um die Sendung dort selber anzumelden und die Gebühren dort zu zahlen.


    Zitat

    Original geschrieben von DaFunk
    Kann man so sagen. :D
    Allerdings ist es sowieso immer absurd, wenn ich schreibe, ich würde mich kurz fassen. Das kann ich nämlich gar nicht :D


    Das geht bei dem Thema eh nicht. :D Zoll- und Steuerrecht sind Themen, mit denen man hier in D ganze Expertengruppen ein Leben lang beschäftigen kann...


    Wenn ich das jetzt detailliert auseinandernehme wird das hier wirklich zu einem Buch :), deswegen die Kurzform:


    Wenn Du etwas bestellst ist es dem Versender doch egal welche Versandkosten Du zusätzlich zahlen mußt. Es ist ihm auch egal wenn die Versandkosten dann teurer sind als die Ware - das ist ja Dein Problem, nicht seins.
    Dann muß man noch unterscheiden zwischen verschieden schnellen Zustellarten, die natürlich auch unterschiedlich teuer sind.


    Letztlich kann es aber problemlos sein daß eine DVD-Sendung Versandkosten von 40, 50, 60 EUR verursacht, jedenfalls nach den UPS-Apotheken... äh Listenpreisen.


    An dieser Stelle kommt das Problem: es interessiert den Zoll nicht ob Du diese hohen Versandkosten wirklich bezahlt hast oder nicht.
    Für den Zoll ist allein interessant daß auf den Begleitunterlagen der Sendung Warenwert und Versandkosten stehen, und danach wird die Einfuhrabgabe berechnet. Wie ich weiter oben schon schrieb werden dabei, wenns nicht anders durchrutscht, maximal 20% Abweichung von den offiziellen Versandkosten akzeptiert. Hast Du weniger bezahlt weil der Versender hohe Rabatte von UPS bekommt und an Dich weitergibt, kannst Du dich darüber zwar freuen, aber das interessiert den Zoll nicht, denn er zieht trotzdem den Listen-Versandpreis (abzügl. max 20%) zur Abgabenberechnung heran.


    Es kann ja sein daß Du für Deine eigene Kalkulation und auch der Versender für sich überlegen ob es Sinn macht Waren zu versenden, bei denen allein die Versandkosten doppelt so teuer sind wie der Warenwert. In vielen Fällen macht es Sinn weil es um wichtige Waren geht.
    Letztlich interessiert das aber den Zoll nicht. Der berechnet Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, völlig unabhängig davon ob der Versand einer Ware für irgendwen Sinn macht oder nicht. Bei dieser Berechnung legt er, wie beschrieben, die Transportkosten laut offizieller Preisliste (und max 20% Abschlag) zugrunde, und eben nicht die eventuell wesentlich niedrigeren, real gezahlten rabattierten Frachtkosten.


    Was übrigens nicht geht: Daß einfach keine Transportkosten auf der Rechnung stehen - sie müssen neben bestimmten anderen Angaben immer aufgeführt werden.
    Das Thema Incotherms laß ich jetzt mal raus, sonst wird uns noch schwindelig... :p, aber letztlich müssen Versandkosten aufgeführt werden. Ob die im Gesamtrechnungspreis enthalten sind oder als Einzelposten aufgeführt wurden macht einen Unterschied bei der Berechnung, aber letztlich ist das wieder ein anderer Aspekt der Sache.


    Wichtig ist einfach: Es geht nicht ohne Transportkosten - und wenn die nicht da stehen (oder mit mehr als 20% Rabatt auf den offiziellen Transportpreis angegeben sind) kann der Lieferdienst nicht anders als sie eigenständig angeben, wobei er da eben auch nur den von Dir als "Phantasiepreis" bezeichneten Listenpreis angeben kann - weil der Zoll es, wie erwähnt, nicht anders akzeptiert (abzügl. max 20%, wie immer...). Dieser "Phantasiepreis" stimmt womöglich nicht mit Deinen real gezahlten Transportkosten überein, aber das ist dem Zoll eben egal wenn es um die Zollbetrags-Berechnung geht.


    Als Wert der Ware gilt im Zollrecht eben nicht das was Du bezahlst, sondern das, was die Ware "wirklich wert" ist. Ein nagelneues Handy, was Dir jemand als Geschenk schickt, hat eben nach Zollrecht nicht den Wert 0 EUR, sondern der Wert ist 500 EUR oder was auch immer. Und der Wert der Transportdienstleistung ist das, was in der Tariftabelle steht, max. 20% weniger - auch wenn Du das vielleicht ebenfalls nicht bezahlt hast.


    Der Wert der Transportdienstleistung wird dabei nicht nur anteilig in den Zollbetrag eingerechnet, sondern auch nochmal voll (!) bei der Einfuhrumsatzsteuer berücksichtigt. Und da in der Einfuhrumsatzsteuer wiederum der Zollbetrag enthalten ist (wo ja schon anteilige Transportkosten drin waren...), werden die Versandkosten sogar gleich zweimal in der Abgabenberechnung verwurschtelt.


    Anders als Du denkst werden die Transportkosten also sogar mehrfach einbezogen, und das auch noch mit einem vielleicht nie bezahlten, sehr hohen Listenpreis!



    In dem Fall ist es tätsächlich so daß ein Fehler passiert ist, denn wie Du richtig schreibst können Waren, deren Gesamtwert je Sendung 22 EUR nicht übersteigt, nach Art. 27 der ZollbefreiungsVO 918/83 freigeschrieben werden, und dabei zählen die Versandkosten in der Tat nicht mit (insofern ist es dann aber auch egal wenn so eine Senung per teurem Express kommt...). Worauf man allerdings achten muß: ob die Waren nach dem amtlichen Umrechnungskurs wirklich unter 22 EUR sind...


    Zitat

    Original geschrieben von DaFunk
    Ansonsten ist mir die Problematik bei den Versandunternehmen durchaus klar.
    Ich freue mich wirklich, wenn meine Lieferung schnell und unkompliziert erledigt wird. Ich bezahle gern die Zollabgaben, die wegen meinen Lieferungen anfallen, nur möchte ich nicht für Dienste bezahlen, die ich nicht in Anspruch nehmen wollte. Ich stelle mich auf den Standpunkt, dass ich mit den Versandkosten die Lieferung an meine Haustür abgegolten habe und keine weiteren Gebühren vom Paketdienst anfallen dürfen. (Zollabgaben ausgenommen, klar, die macht aber auch nicht der Paketdienst, sondern er reicht sie nur durch)


    Mir ist der Sinn der 8 oder 10 EUR nicht ganz klar, von denen ihr schreibt. Die Zollformalitäten sind normalerweise bei UPS kostenloser Service wenn nicht mehr als 5 Positionen anzumelden sind... mich wundert auch warum ihr als Privatleute ne Rechnung bekommt... normalerweise kassiert der Fahrer die vorgelegten Einfuhrabgaben bei Zustellung des Paketes - und fertig. Es sei denn daß ihr Firmenkunden wärt und die aufgelaufenen Kosten monatlich auf Rechnung zahlt...
    Oder hat es mit der Aus- und Zustellung des Steuerbescheids zu tun, der gezogen wird?


    Keine Ahnung, dazu fällt mir momentan nix ein. :confused:


    Zitat

    Original geschrieben von DaFunk
    Die Paketdienste wissen doch, dassein Paket durch den Zoll muß. Warum können die nicht die Versandkosten so gestalten, dass man von vornherein alle Kosten kennt?
    Das wäre in meinen Augen die optimale Lösung, dann könnte nämlich der Kunde selbst bestimmen, ob ihm die Lieferung den Gesamtpreis wert ist.


    Weil die Einfuhrabgaben immer völlig unterschiedlich sind. Jede Ware hat unterschiedliche Zollsätze, die sich auch noch ständig ändern können, dann ist die Menge der enthaltenen Waren ja nicht immer gleich, bei manchen Produkten werden Zusatzkosten fällig (Tabak, Alkohol, Kaffee, veterinärmedizinische Beschau, besondere Zollverkehre, eventuell anfallende Lagerkosten - es gibt 1000 Möglichkeiten), bei anderen gibt es präferentielle Vergünstigungen...


    Es wäre so als würdest Du fragen: Warum zahlt nicht jeder Single die genau gleichen Steuern, warum hat nicht jede Familie eine feste, immer gleiche Steuer zu bezahlen - wär ja ganz einfach...?
    Eben weil jeder unterschiedlich verdient, andere Sachen abschreiben kann, andere Belastungen und Umstände hat...


    Und so ist auch jede Warensendung individuell. Im deutschen Bürokraten-Staat ist es z. B. schon nicht mehr dasselbe wenn 3 baugleiche ///-Geräte, aber produziert in Malaysia, China und ein schwedisches ///-Handy aus den USA kommen - für den Zoll sind das 3 unterschiedlich anzumeldende Warenpositionen, auch wenn die womöglich den gleichen Zoll haben können (aber nicht unbedingt müssen). Allein das unterschiedliche Produktionsland erzwingt Einzelpositionen für ansonsten baugleiche Geräte...


    Und so wie ein Deutscher nicht die komplexen Einfuhrbestimmungen jedes anderen Landes der Welt kennt, kennt erst recht kein Ausländer unsere Bestimmungen. Insofern weiß auch z. B. in den USA kein UPS-Mitarbeiter wie der Preis kalkuliert sein müßte um die hiesigen Einfuhrabgaben bereits zu enthalten. Manchmal weiß ja noch nicht mal beim Zoll selber die linke Hand, was die rechte tut... siehe die ständig unterschiedlichen Interpretationen der Transportkosten.


    Ganz übel ist auch wenn man mit Kunden spricht, die sich auf ihrem nahegelegenen Zollamt nach den Einfuhrabgaben erkundigen und einen dann mit den Ergebnissen konfrontieren. Da zeigt sich daß selbst die Feld-, Wald-Wiesen-Zöllner eigentlich überhaupt keine Ahnung von Luftfracht-Abfertigung haben und teilweise hahnebüchene Fehlauskünfte geben.
    Ein in der Reisenden-Abfertigung am Airport oder der Schwarzarbeiter-Kolonne eingesetzter Zöllner weiß eben nichts über die Feinheiten der Luftfracht-Abfertigung, und das wiederum ist komplett anders als Seefracht usw.


    Ich könnte z. B. auch überhaupt nichts über Seefracht sagen weil ich nur Luftfracht kenne, und selbst die ist so komplex daß weder ich noch sonstwer jede einzelne Bestimmung, jede Feinheit kennen kann.


    Zoll-Krempel ist im Grunde nix anderes wie Steuer-Krempel, jedenfalls wenn es um die Komplexizität geht.


    Zitat

    Original geschrieben von DaFunk
    Da kann ich aushelfen:


    Post/ DHL ist da tatsächlich unproblematisch, wie ich beinahe wöchentlich beim Zoll feststelle, wenn ich meine Ware abhole.
    Das liegt daran, dass die Post aus der guten alten Zeit , als sie noch staatlich war, einige Befugnisse behalten hat, die private Unternehmen nicht so einfach bekommen können. So darf die Post die Ware zu dir bringen, ohne sie vorher zu verzollen, bzw. diese unverzollt an den zuständigen Zoll in deiner Nähe weiterleiten. D.h. die Post macht eigentlich nichts für dich, legt kein Geld aus und verzollt nicht, bevor du beliefert wirst.


    Für Privatleute ist das auch am bequemsten so, aber Firmen bekommen die Sachen oft lieber komplett freigegeben angeliefert, und dazu mit korrekter Anmeldung - damit es später keinen Scherereien gibt wenn eine Zollprüfung ansteht und haarklein geschaut wird ob in den letzten 10 Jahren alles korrekt angemeldet wurde.
    Da zahlt es sich dann nämlich extrem aus daß UPS die Anmeldungen insgesamt - sehen wir mal von geringen Pannen wie der nicht erfolgten 22 EUR-Freischreibung, die aber in so einem Fall kein Problem macht - sehr pingelig, genau und korrekt vornimmt.
    Eins muß man UPS nämlich lassen: abgesehen von Fehlern in Einzelfällen (die immer und überall passieren können) ist die Zollabteilung insgesamt sehr, sehr hochwertig. Ich kann das sagen weil ich den Laden kenne und ich kann es ehrlich sagen weil ich nicht mehr dort tätig bin und insofern keinen Grund mehr hätte den Laden zu loben obwohl dazu vielleicht kein Anlaß besteht.


    Ich hatte öfters mit Firmen zu tun, die ihre Anmeldungen früher nicht ernst genommen haben und dann blöderweise mal eine Zollprüfung hatten... die Verantwortlichen dort bekommen jetzt noch Herzrasen und Schweißausbrüche wenn sie daran denken, weil die Zollfahnder mit unheimlicher Akribie monatelang die komplette Buchführung der letzten 10 Jahre "auseinandergenommen" haben und selbst kleinste Unregelmäßigkeiten aufgedeckt haben.


    Puh - haben wir jetzt allmählich genug Stoff für ein Buch?

    Ich dachte immer es sei technisch unmöglich mit jemandem Sex zu haben, der Dörte heißt...

  • Für ein Buch sollte es reichen. :D



    Ich finde es jedenfalls schön, dass du hier ein wenig die UPS-internen Vorgänge erläutert hast. z.B. war mir nicht bekannt, dass die fiktiven Versandkosten vom Zoll so verlangt werden. Diesen Punkt habe ich immer den Paketdiensten angelastet.


    Trotzdem bin ich dann in diesem Fall von der Richtigkeit der Zollpraxis nicht ganz überzeugt. Schließlich wird bei der Ware der Wert am Preis festgemacht, den der Händler verlangt, die Versandkosten werden dagegen eine Stufe früher bestimmt. Das erscheint mir ein wenig nach Willkür des Zolls.


    Der Preis der Ware wird schließlich auch durch Abnahmemenge des Händlers bestimmt. Ein Amazon.com bekommt sicherlich andere Preise von seinem Großhändler gemacht, als ein Hinterhoffamilienbetrieb.com. Das schlägt sich auch im Preis den der Kunde schließlich bezahlt nieder, der aber problemlos vom Zoll als Warenwert herangezogen wird. Warum also der Zoll hier den Händlerpreis akzeptiert, bei den Versandkosten aber nicht auf den Händlerpreis, der ebenfalls durch das Auftragsvolumen bestimmt wird, sondern auf den Grundpreis abstellt, kann ich nicht ganz nachvollziehen, weswegen ich diese Praxis für falsch halte.


    Nachdem das aber nichts mehr mit Paketdiensten zu tun hat, ziehe ich hier einen Schlußstrich und lasse, zum Wohle aller Beteiligten ;), das Thema ruhen.

    Murphy´s Gesetzgeber bei TT


    Murphys Handygesetze - exklusiv bei TT


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  • Zitat

    Original geschrieben von DaFunk
    Schließlich wird bei der Ware der Wert am Preis festgemacht, den der Händler verlangt


    Nein!


    Der Wert der Ware wird vom Zoll nach dem "allgemeinen Handelswert" taxiert und nicht unbedingt nach der Geldsumme, die im Einzelfall geflossen ist oder nicht geflossen ist.
    Siehe das von mir schon öfter bemühte Beispiel des geschenkten Handys: Der Zoll verlangt für dieses geschenkte Handy genau die gleichen Eingangsabgaben wie für dasselbe Gerät wenn man es gekauft hat (was in der Praxis dazu führt daß Warenempfänger groteskerweise für Geschenksendungen Eingangsabgaben zahlen müssen wenn sie oberhalb der Freigrenzen liegen. Da schafft es nur Abhilfe wenn man andere "Billing therms" anwendet, also die Eingangsabgaben nicht zu Lasten des Warenempfängers bucht sondern eine Rückbelastung auf den Versender macht - was aber nur bei Geschäftskunden geht, die dafür ein Kundenkonto bei UPS haben. Ist im übrigen ein undankbarer Aufwand weil dazu über ausländische UPS-Abteilungen Kostenübernahmeerklärungen des Versenders besorgt werden müssen und es immer sehr "spaßig" ist wenn derjenige es auch nicht übernehmen willl...).


    Es geht hier aber genauso wie bei den Frachtkosten, um den "Marktwert" und nicht danach, welches Geld real geflossen ist oder nicht geflossen ist. Ein Handymodell hat immer denselben Wert, egal ob es den Status eines Geschenks oder einer Kaufware hat. Also sind auch die Eingangsabgaben in beiden Fällen gleich. Es kann sein daß der Warenwert in verschiedenen Fällen ein wenig unterschiedlich deklariert ist und deswegen auch unterschiedliche Einfuhrabgaben zustande kommen. Aber vom Grundsatz her wird es immer auf einem ähnlichen Niveau sein.


    Zitat

    Original geschrieben von DaFunk
    Der Preis der Ware wird schließlich auch durch Abnahmemenge des Händlers bestimmt. Ein Amazon.com bekommt sicherlich andere Preise von seinem Großhändler gemacht, als ein Hinterhoffamilienbetrieb.com. Das schlägt sich auch im Preis den der Kunde schließlich bezahlt nieder, der aber problemlos vom Zoll als Warenwert herangezogen wird. Warum also der Zoll hier den Händlerpreis akzeptiert, bei den Versandkosten aber nicht auf den Händlerpreis, der ebenfalls durch das Auftragsvolumen bestimmt wird, sondern auf den Grundpreis abstellt, kann ich nicht ganz nachvollziehen, weswegen ich diese Praxis für falsch halte.


    Nein!


    Der Zoll akzeptiert keineswegs jeden im Einzelfall vorhandenen Händlerpreis, selbst wenn eine Ware wirklich zu einem besonders niedrigen Super-Preis den Besitzer gewechselt hat. Regelmäßig werden Zollanmeldungen mit dem Vermerk "Warenwerte unrealistisch" zurückgewiesen weil Wertangaben allzu günstig erscheinen.


    Sicherlich hängt eine Zurückweisung einerseits von der Motivation des jeweiligen Zöllners, eine Ware schlicht aus Bequemlichkeit einfach durchzuwinken oder eben doch eine Zurückweisung zu veranlassen und zu begründen, ab.


    Natürlich sind bei jeder Ware Preisspannen vorhanden weil in der Tat ein weltbekannter Konzern die Ware zu anderen Konditionen an- und verkauft wie ein Hinterhof-Familienbetrieb. Insofern muß der Zoll bei der Wertfeststellung der Waren relativ große Preisspannen hinnehmen weil es wirklich sein kann daß jemand ein echtes Sonderangebot erwischt hat und der Warenwert dadurch wirklich ein niedriges Niveau hat.
    Der Zoll akzeptiert aber nicht alles - werden die Wertangaben zu exotisch (im Sinne von unrealistisch billig) nimmt der Zoll das keineswegs hin.


    Um bei dem Beispiel zu bleiben: ein nagelneues, topaktuelles Handy mit einem Warenwert von 10 EUR anzumelden ist "sinnlos" weil der Zoll das zurückweisen wird: "Warenwert unrealistisch" steht dann auf der Nicht-Freigabe durch den Zöllner.


    Insofern unterscheidet sich das Prinzip nicht von der Taxierung der Frachtkosten - in beiden Fällen wird der "marktübliche Verkehrswert" der Ware/Dienstleistung zugrunde gelegt.


    Bei den Frachtkosten ist der Ermessensspielraum, den der Zöllner hinnimmt, naturgemäß nahezu null - weil es beim Lieferdienst XY nur eine maßgebliche Preisliste gibt und sehr leicht nachzuvollziehen ist welchen Wert die Transportdienstleistung hat - da gibt's keine Preisspannen.


    Bei den Warenwerten gibt es diese Handelsspannen aber und deswegen muß der Zoll hier innerhalb realistischer Grenzen tolerant sein, denn es ist ja möglich daß man clever war und ein günstiges Angebot nutzen konnte.
    Aber deswegen wird trotzdem nicht jede Preisangabe akzeptiert - obwohl es im Einzelfall ja sein könnte daß die Ware wirklich zu einem absoluten Dumpingpreis verkauft wurde. Hier wird dann aber argumentiert daß der Verkauf nicht dem wirklichen, momentanen Warenwert entsprochen hat, der aber für die Verzollung benutzt werden muß.

    Ich dachte immer es sei technisch unmöglich mit jemandem Sex zu haben, der Dörte heißt...

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