Hi,
wie man an der Länge unserer Beiträge schon sehen kann ist das alles nicht ganz einfach mir der Scheiß-Verzollung ![]()
Ich bin jetzt seit ein paar Monaten nicht mehr dabei und habe aber noch mitbekommen daß UPS einige seiner Bedingungen und Preise verändert hat. Insofern mag es sein daß sich die Regelungen, was die von Euch erwähnten 8 und 10 EUR angeht, verändert haben. Vielleicht bin ich da einfach auf dem alten Stand, das könnte vielleicht erklären warum ihr da andere Erfahrungen gemacht habt als ich es weiß.
Zu den fiktiven Versandkosten:
Für den Zoll ist nicht entscheidend welche Versandkosten real vom Warenempfänger bezahlt wurden, genauso wenig wie interessant ist was man für eine Ware real bezahlt hat. Entscheidend ist der Warenwert und welche Frachtkosten offiziell entstanden sind, also welchen Wert der Transport hatte.
Bei einer sehr hochwertigen Geschenksendung z. B. hast Du natürlich gar nix bezahlt, denn Du bekommst ja ein Geschenk. Wenn Du über den entsprechenden Freigrenzen liegst und das Paket verzollen mußt werden Dir aber Eingangsabgaben abgeknöpft, die sich trotzdem nach dem Wert der Ware richten.
Es geht also nicht daß da z. B. ein neues Handy als Geschenk kommt und der Warenwert wird mit 0 EUR oder symbolisch 1 EUR ausgewiesen weil es ja ein Geschenk ist. Für den Zoll hat das Gerät einen Wert von 500 EUR, und die werden zur Verzollung herangezogen.
Bei den Versandkosten sieht's ähnlich aus: den Zoll interessiert nicht was man wirklich bezahlt oder nicht bezahlt hat, sondern wie hoch die Versandkosten laut Tariftabelle gewesen sind - auch wenn diese Kosten beispielsweise der Versender übernommen hat. Die Kosten müssen trotzdem vom deutschen Empfänger versteuert und verzollt werden. Es geht alleine um den Wert, nicht darum was wirklich bezahlt oder nicht bezahlt wurde.
Insofern KANN der Paketdienst gar nicht anders als auch dann Shipping costs in voller Höhe zu versteuern und zu verzollen wenn man die real gar nicht bezahlt hat, und dazu muß er dann natürlich einen "Phantasiewert" nutzen, der dem entspricht was der Versand eben laut Gebührentabelle kostet.
Das ist immer wieder ein Problem, vor allem bei Großversendern, die riesige Rabatte bekommen und viele, gerade Elektronik-Läden aus Fernost, liegen seit Jahren in einem Dauerstreit mit dem deutschen Zoll weil der Zoll sagt "Ein Paket mit Gewicht X kostet bei UPS Summe Y", die Konzerne argumentieren aber "Wir bekommen Rabatte und zahlen als Großversender nur 30% von Y" - das will der Zoll nicht hören und da gibt's seit Jahren grundsätzlich Ärger, weil noch dazu je nach Incotherm der Versender oder der Empfänger die Versandkosten trägt und dadurch die Frage auftaucht ob die Lieferkosten extra gesehen werden müssen oder ob die schon im Rechnungsbetrag der Gesamtrechnung enthalten sind.
Offiziell wird gesagt daß, wenn die realen Frachtkosten um mehr als 20% von den aufgeführten/berechneten Frachtkosten des Versenders abweichen nicht der rabattierte Frachtpreis zur Verzollung/Versteuerung herangezogen werden darf, sondern der "Listenpreis" genommen werden muß - so jedenfalls ist die offizielle Vorgabe des Zolls.
Oft gingen die Pakete aber trotzdem durch und wurden freigegeben obwohl ich nur die massiv reduzierten Frachtkosten eingesetzt habe weil meine Ansicht ist: Wenn jemand wirklich so niedrige Frachtkosten zahlt weil er Rabatt bei UPS bekommt kann der Zoll nicht einfach den teuren Listenpreis zur Berechnung annehmen - denn die Lieferung wurde ja wirklich zu diesen preiswerten Konditionen vereinbart. So sehe ich das jedenfalls, und wie gesagt: je nach Zöllner funktioniert es oder man bekommt eine Zurückweisung.
Und der Unterschied in den Preisen ist ja erheblich: Wenn der Zoll offiziell nicht mehr als 20% Abweichung zwischen Listen-Versandkosten und wirklich bezahlten Rabatt-Versandkosten akzeptiert, irgendwelche Massenversender aber locker 70% Rabatt haben - da ist ja sehr viel Luft dazwischen...
Zu Deinem persönlichen Beispiel:
Klar, Dich als Kunde interessieren solche Probleme nicht, vor allem da es um Dein Geld geht. Aber in der UPS Brockerage (Zollabteilung) herrscht echt Streß weil da zu wenige Leute für zu viele abzufertigende Sendungen sind und das Management es nicht hinkriegt für vernünftige Arbeitsbedingungen, genügend und zufriedenes Personal zu sorgen. Es wird viel Druck gemacht, alles muß schnell gehen und geschafft werden.
Das führt letztlich dazu daß man Sendungen, bei denen eher geringe Gebühren anfallen (gering heißt: bis ca. 50 EUR) ggf. abfertigt ohne den Empfänger vorher erreicht zu haben, weil es teurer wäre das Paket liegen zu lassen, sich ständig neu darum kümmern zu müssen und das Pensum nicht zu schaffen als wenn man die Sache einfach durch den Zoll bringt und hofft daß der Empfänger die Kosten zahlt.
Das kommt bei den betroffenen Kunden, die das nicht "einfach so" schlucken, zu Recht nicht gut an - mich würde es auch ärgern wenn mir ohne Rücksprache Kosten entstehen, die zwar eigentlich berechtigt sind, bei denen ich aber nicht vorher informiert und gefragt wurde (auch wenn es keine Alternative zur Verzollung und Zahlung gibt...). Insofern war ich auch immer sehr gewissen haft darin trotz allem Rücksprache mit den Kunden zu halten.
Blöderweise ist, wenn jemand aus Zeitdruck heraus seltener rückfragt, am Ende immer entweder der Kunde oder der kleine Zolldeklarant der Dumme, weil einer von beiden den Ärger hat. Weder den Zoll noch das Management der UPS-Zollabfertigung interessiert wirklich welchen Streß die Leute haben, obwohl genau "da oben" die Idioten sitzen, die es zu verantworten haben.
Insofern sollte man seine Beschwerde, wenn man etwas erreichen will, weniger gegen den einzelnen Sachbearbeiter richten, dem eigentlich keine andere Wahl bleibt, der aber den Ärger dafür bekommt. Viel mehr tragen die Manager die Schuld, die die Leute überfordern und unter der Hand - natürlich nicht offiziell, denn dann kann man den Mitarbeiter, wenns schief geht, ja nicht maßregeln - vermitteln daß es preiswerter ist ein Paket "einfach so" ohne Kundenrücksprache abzufertigen und ggf. eine Ausbuchung der Kosten zu riskieren anstatt mehrfache Kontaktversuche zum Kunden zu unternehmen und damit kostbare Zeit zu "vergeuden".
Zumindest dann, wenn man die Sendung seit 4 Tagen auf dem Tisch hat, der Wareninhalt klar ist und die Eingangsabgaben eher gering sind fertigt man es mitunter ab anstatt einen riesigen Stapel solcher Sendungen auflaufen zu lassen...
Mag nicht korrekt und kundenfreundlich sein, interessiert einen Kunden auch zu Recht nicht, erklärt aber warum es ist wie es ist.
Zur "Selbstverzollung" bei eigenen Zollamt:
Verzollt werden muß beim ersten Zollamt, das die Waren beim Grenzübertritt passiert - also im Falle UPS-Luftfracht das Zollamt am Flughafen Köln/Bonn.
Theoretisch ist es möglich ein sog. "Versandverfahren" zu eröffnen um das Paket eben doch nicht dort, sondern an einem anderen Zollamt zu gestellen. Dieses Versandverfahren bedeutet aber daß die Sendung trotzdem als solche beim Zollamt KBO angezeigt werden muß und dann unter besonderer Überwachung, verplompt etc. etc. etc. etc. befördert werden muß. Das ist zum einen ziemlicher organisatorischer Aufwand und zusätzlich ist UPS als derjenige, der das Versandverfahren in Köln/Bonn eröffnet hat, für ein korrektes Schliessen desselben verantwortlich.
Wenn der Empfänger das Paket also nicht fristgerecht, korrekt usw. bei seinem Zollamt anmeldet, also das Versandverfahren korrekt schließt, kriegt UPS als Hauptverpflichteter, der bis hierhin für die Sendung haftet, gewaltigen Ärger (Schmuggel...).
Aufgrund dieses Risikos und weil es "am anderen Ende" eine fachgerechte Zollanmeldung erfordert wird das Versandverfahren von UPS nur gegen ein besonderes Entgelt (seinerzeit 35 EUR) angeboten und auch nur für Kunden, die bekanntermaßen eigene, fähige Zoll-/Wareneingangs-Abteilungen unterhalten - was regelmäßig nur bei wirklich großen Firmen und Konzernen der Fall ist.
Versandverfahren sind für Otto Normalverbraucher unpraktisch, zu kompliziert und auch schlicht zu teuer. Es macht einfach keinen Sinn 35 EUR (wenn es dabei geblieben ist) zu zahlen um dann auch noch selber zum Zollamt latschen und eine seitenlange, komplexe Anmeldung ausfüllen zu müssen.
Wie auch immer: das Problem ist letztlich einfach daß das Zollrecht genauso Scheiße und komplex ist wie die deutsche Steuergesetzgebung. Da liegt es auch nahe daß nicht jeder jede Regel kennt und manche Zöllner sogar unterschiedliche Regelauslegungen haben, genauso wie man das selber manchmal auch macht - machen muß (siehe oben, die Interpretationen zu den Versandkosten bei Rabattkunden).
Der Kunde hat auch seine eigene Sichtweise ("Letztes Mal ging das aber auch anders...") und teilweise "gefährliches Halbwissen", so wie das auch hier im Thread rüberkommt - manches hat einen richtigen Kern, anderes ist schlicht falsch oder gilt nur in bestimmten Fällen, in anderen aus irgendwelchen Gründen nicht. Irgendwelche "Steuertricks" funktionieren auch nur unter bestimmten Bedingungen bei Person A, sind aber nicht auf Person B anwendbar.
Dazu kommt dann noch das systemimanente Chaos bei UPS, beim Zoll, in der EDV... und dadurch entsteht dann diese Problematik, daß man sich in Zollfragen genauso stundenlang rumärgern kann wie mit einer Steuererklärung.