Hi,
habe einige Fragen zu einer "Wandlung" eines Fahrzeuges, vorab aber noch einmal die Zusammenfassung dessen, was mir schon bekannt ist:
Im Falle eines Rücktritts vom Kaufvertrag muss der Käufer für die Nutzung des Kfz pro angefangene 1.000 km 0,67% des Kaufpreises an den Verkäufer zahlen. Bei einem Kfz gibt es die Besonderheit, dass Überführungskosten gezahlt wurden. Zudem wurden Aufwendungen im Glauben auf den Erhalt der Sache (KfZ) getätigt (z.B. Winterräder).
Nun zu den Unklarheiten:
1. Was geschieht mit den Überführungskosten im Falle eines Rücktritts? Gehören diese zum Kaufpreis oder wie wird damit umgegangen?
2. Gibt es einen rechtlichen Anspruch auf die Erstattung (Schadensersatz) der Aufwendungen z.B. für die Winterräder? Und wie wird dann damit umgegangen?
Mir ist bewußt, dass letzten Endes alles mit Verkäufer verhandelt werden müßte, allerdings interessieren mich die grundsätzlichen (rechtlichen) Ansprüche. Die Fragen richten sich vorallem an unsere "Rechtsverdreher" und an diejenigen untern euch, die bereits eigene Erfahrungen sammeln mußten. Selbstverständlich ersetzt all dieses keine ordentliche Rechtsberatung bei einem Juristen. Da es sich jedoch nicht um einen konkreten Fall handelt, könnt ihr zur Vervollständigung meines Wissens sicherlich beitragen.
Gruß und Dank,
Martin