Richtiges Verhalten nach einem Unfall bitte erläutern!

  • Hi!


    Habe grade Auto Motor und Sport TV geschaut, auf Vox.


    Dort wurde berichtet das die Polizei oftmals nur für kleine Bagatellunfälle etc. benachrichtigt wird und dadurch viele Verkehrsblockaden entstehen.


    Sie sagen bei kleineren FÄllen solle man lieber den Schaden untereinander klären.


    Nun frage ich mich wie ich da genau vorzugehen habe.



    Nehmen wir an ich bin nicht der Unfallverursacher, sonderen der andere, dieser ist mir "hinten drauf gefahren".


    Ich habe immer eine kleine simple Kamera im Auto und könnte damit Beweisfotos machen.


    Nun sagt der Unfallverursacher, ja ok ich bin es schuld...


    Doch nehmen wir an ich melde dies dann meiner Versicherung und er streitet es ab das er die Schuld eingestanden hat.


    Soll ich ihn am unfallort ein kurzes Schreiben, worin steht das er der Unfallverursacher ist, bestätigt.


    Wie ist das richttige Vorgehen bei solchen Fällen?

  • Zitat

    Soll ich ihn am unfallort ein kurzes Schreiben, worin steht das er der Unfallverursacher ist, bestätigt.


    also mal andersrum gesehen würde ich sowas NIE direkt nach dem unfall eingestehen. Man sollte dies auch auf keinen Fall tun, außer es ist wirklich nur ein kleiner Parkrempler. Bei Streitigkeiten dann lieber doch die Polizei holen.


    gruß Morphe

  • Zitat

    Original geschrieben von Morphe
    also mal andersrum gesehen würde ich sowas NIE direkt nach dem unfall eingestehen. Man sollte dies auch auf keinen Fall tun


    Und warum nicht? Wenn man numal Schuld an dem Unfall hat und dies auch weiß, warum sollte man da nicht auch zu stehen?

  • Zitat

    Original geschrieben von claude
    Und warum nicht? Wenn man numal Schuld an dem Unfall hat und dies auch weiß, warum sollte man da nicht auch zu stehen?


    §7 I (2) AKB

  • Zitat

    Wenn man numal Schuld an dem Unfall hat und dies auch weiß, warum sollte man da nicht auch zu stehen?


    Das Problem ist, dass in D fast jeder Rechtsschutzversichert ist und deswegen schon alleine nie die Schuld eingesteht. Genau deswegen wird für jeden Rummel die Polizei gerufen, weil selbst wenn man klassisch "aufgefahren" ist und Schuld hat, kann heute jeder Anwalt dem Gegner noch eine Teilschuld rausholen.
    Mir hat ein Anwalt damals empfohlen, immer die Polizei zu rufen, wenn man meint, der Gegner habe Schuld und nie die Polizei rufen (und versuchen den Gegner zu überzeugen) wenn man Schuld hat. So ist das nun mal.


    Alleine deswegen ruft doch jeder die Polizei!


    Hab mal gehört, das in anderen Ländern die Polizei nur bei Personenschäden oder wirklich schweren Verkehrsunfällen mit mehreren Beteiligten gerufen wird.


    Ich persönlich hab bei Bagatellschäden das immer so geregelt, meistens ist das auch unkomplizierter als immer gleich den Anwalt sprechen zu lassen. Polizei hab ich nur gerufen wenn es unklar war oder ich im Moment meiner Schuld nicht bewußt war. Kommt nämlich auch vor, dass man nen Unfall hat und selbst im Moment nicht klar ist, was man überhaupt falsch gemacht hat. Hinterher stellt sich nämlich dann auch heraus dass man vielleicht hätte garnicht anders reagieren können...


    edit:

    Zitat

    Original geschrieben von Bongomann
    §7 I (2) AKB


    :confused: Muss ich jetzt meine (nicht vorhandenen) Gesetzestexte rauskramen? :confused: ²

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