T-Mobile Abstauberaktion

  • Zitat

    Original geschrieben von MarcEffi
    Hat jemand etwas in Erfahrung bringen können?


    es gab einige Male die Auszahlung - nach meiner Reklamation kam nun dieses Schreiben:


    also Vorsicht und weiterhin auf Auszahlung bestehen. Mal schauen ob VV dem Ruf entsprechend hier Stress machen will.

  • Hatte (hoffentlich hatte) das selbe Problem mit meinen beiden Verträgen. Seit Mai hätten sie mir 5€ bei dem einen Vertrag und seit Augus 5,3€ bei dem anderen überweisen sollen.
    Habe aber gerade bei der Hotline angerufen und ein sehr freundlicher Mitarbeiter hat mir versichert, dass er sofort die Überweisung veranlasst.
    Wollen wir mal das Beste hoffen!
    Habe mir die Rechugen jedenfalls alle mal schnell auf den Rechner gezogen.
    Sehe ich das eigentlich richtig, dass man von wegen Rechnung wiedersprechen in trockenen Tüchern ist, da sie ja schreiben, dass sie 5€ auf mein Girokonto überweisen werden? Ist ja ganau das was ich eigentlich will. Wie lange hat man dann Zeit solch eine Zahlung auch einzuforden bevor es verjährt?
    Gruß
    Johannes

  • Musste meinen Rechnungen auch alle reklamieren. Die 5 Euro wurden keinem Girokonto so wie angegeben gutgeschrieben.....bin ja mal gespannt. Also am Ball bleiben :top:

    Dennis Thomsen

  • Zitat

    Original geschrieben von dixijo
    Sehe ich das eigentlich richtig, dass man von wegen Rechnung wiedersprechen in trockenen Tüchern ist, da sie ja schreiben, dass sie 5€ auf mein Girokonto überweisen werden? Ist ja ganau das was ich eigentlich will. Wie lange hat man dann Zeit solch eine Zahlung auch einzuforden bevor es verjährt?



    mir wäre es egal wenn das dem Kundenkonto dort gutgeschirben würde - dann wäre das eben kommendes Jahr intern bei VV zu verrechnen - aber der Hinweis, dass das Startguthaben verfällt stört mich.


    (die ersten drei Monate wurden auch korrekt überwiesen - nach meiner Reklamation natürlich)

  • Ich bin kein Rechtsexperte, aber vielleicht kan booner da mal was zu sagen.


    Fakt ist ja, wir haben den Vertrag unter der Vorrausetzung abgeschlossen, dass dieses Guthaben nicht verfällt. Und Viktorvox schreibt ja in seinen Rechnungen, dass es dem Griokonto gutgeschreiben werden soll......
    Wenn das nicht der Fall ist, dann ändern Sie die Preise für uns zum negativen und es müsste ein Sonderkündigungsrecht bestehen, oder?

    Dennis Thomsen

  • Zitat

    Original geschrieben von Dennis Thomsen


    Wenn das nicht der Fall ist, dann ändern Sie die Preise für uns zum negativen und es müsste ein Sonderkündigungsrecht bestehen, oder?


    die Möglichkeit klingt auch fein :D
    (das ist die Maximalabstauerversion)


    einfach mal allem widersprechen.



    Haben eigentlic noch mehrere dieses Schreiben wie oben dagestellt erhalten?

  • Exakt, alles mitnehmen was geht. Es kann ja nicht angehen, dass die 5 Euro einfach verfallen sollen, zumal vv das auf den Rechnungen anders schreibt.

    Dennis Thomsen

  • Der Knackpunkt für vvox dürfte wahrscheinlich darin liegen, daß man mit der Zeile " ...werden Ihrem Girokonto gutgeschrieben..." quasi eine Leistungszusage bezüglich der Auszahlung gegeben hat.


    Ich halte es für durchaus möglich, daß das Startguthaben (dessen genaue Konditionen in Originalschriftform wir wahrscheinlich alle nicht kennen) von der sog. Leistungszusage her nicht in den Folgemonat übertragbar ist, (dann könnte vvox sich u.U. auf eine falsche Wiedergabe der Konditionen durch die Vertriebspartner berufen und wäre erst mal raus, und der VP wäre der Reklamationspartner), aber durch die Überweisungszusage in der Rechnungszeile sollte vvox m.M. nach zumindest für die vergangenen Rechnungen in Anspruch genommen werden können, selbst wenn ursprünglich lt.Konditions-AGB kein Leistungszwang seitens vvox vorliegen sollte.



    Insofern wäre überlegenswert, ob vielleicht der Eingang aller Rechnungen mit dieser Zeile abgewartet weden sollte, um dann den ganzen summierten Betrag auf einmal zu reklamieren. Evtl könnte vvox es sich sonst überlegen, die Rechnung anders zu gestalten....

  • Also den Breif von VV kann man so nicht stehen lassen. Fakt ist, das ich bisher schon zu drei Verträgen nach Reklamationen die GG nachträglich erstattet bekommen habe. Und wenn dies einmal erfolgt, und dies habe ich schriftlich von VV dann muss das für die Zukunft auch gelten.

    Dennis Thomsen

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