Warenrücksendung in die Schweiz - Proforma-Rechnung: Wie funktionierts?

  • Ich habe hier einen Artikel, den ich in der Schweiz gekauft habe (kein Handy ;) ), und welchen ich wegen Unzufriedenheit an den Verkäufer zurückgeben möchte. Dieser hat damit auch kein Problem, hatte dies auch schon in seinem Angebot offeriert.


    Die Frage ist nun nur: Wie verschicke ich das Teil, damit der Verkäufer nicht irgendwelche Zölle oder Steuern berappen muss? Der Verkäufer sagt, ich solle eine Proforma-Rechnung erstellen und beifügen. Wie sieht sowas aus? Wo muss es hin (vermutlich außen aufs Paket)? Hat da jemand Erfahrungen, speziell mit der Schweiz?

    Ist das eine von den Kirchen, wo man so kleine Cracker kriegt? Ich habe Hunger!

  • Einfach ein Stück Papier, Proformarechnung draufschreiben und den Inhalt sowie den "Wert", meist nur wenige EUR, und Du kannst ja "Rücksendung" draufschreiben. Grünen Zollzettel (müsste CN22 oder CN23 sein), fertig. Im Endeffekt halt ein Stück Papier, auf der Eurer beiden Name und Inhalt/Wert steht.

  • Ich ergänze meine Proformas immer noch um den folgenden Spruch:


    Value only for customs clearance.


    Damit sollte dann auch dem letzten Zöllner klar werden, worum es geht!


    CYa

    "Alles, das wert ist getan zu werden, ist auch wert für Geld getan zu werden" (Erwerbsregel)


    "Wer nicht meiner Meinung ist, ist sowieso selbst schuld und nicht so toll wie ich" ;-D

  • D.h. ich schreibe beim Postpaket-Schein bei "Zoll(Wert)/Währung" nicht den tatsächlichen Wert der Ware rein? Wären ca. EUR 400,-. Ist das wirklich eine gute Idee?


    Die Idee ist ja nicht, dass die Leute dort dann auf einen niedrigeren Betrag trotzdem irgendwelche Gebühren zahlen sollen, sondern eben gar keine, und dann ja IMHO ruhig auch der richtige Betrag draufstehen, oder?

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  • Hi,


    eine Ausfuhranmeldung für den deutschen Zoll braucht man erst ab einem Warenwert von 1000 EUR. Insofern ist der Versand für Dich kein Problem, Du kannst es einfach so abschicken.


    Für die Zollanmeldung in der Schweiz müßte man deren Zollgesetze kennen - aber da gibt es hier wohl wenige Leute, die sich auskennen.


    Wenn Dein Verkäufer sagt Du sollst es ohne besondere Anweisungen zurücksenden - in Deutschland gäbe es nämlich "besondere Zollverfahren" wie z. B. "vorrübergehende Verwendung", die eine preisgünstigere Einfuhr ermöglichen würden - dann würde ich das auch machen.


    Wenn Du eine Proforma-Rechnung schreiben sollst sieht die genauso aus wie eine "normale" Rechnung, nur eben daß "proforma" dabei steht. Da die Sendung in die Schweiz geht kannste alles auf Deutsch schreiben.


    Also schreeibst Du oben drüber "Proforma Invoice" oder "Proforma-Handelsrechnung". Darunter den Zusatz "for customs purposes only".


    Darunter Deinen Namen mit Adresse als Absender, sowie die Empfängeradresse, am besten mit Tel.-Nr. falls bekannt damit der Zoll ggf. Rückssprache mit dem Warenempfänger halten kann.


    Der eigentlich wichtige Teil ist dann die Aufstellung der Waren. Wichtig ist hier daß Du eine sehr genaue Warenbeschreibung machst, also nicht einen Oberbegriff wie "Elektronik", sondern "Mobiltelefon Nokia 6150, blaue Oberschale, Ursprungsland Finnland, 1 Stück, Wert 100 EUR.


    Was optimalerweise dastehen sollte:
    - genaue Warenbeschreibung
    - Ursprungs (Herstellungs-)land
    - Anzahl
    - bei Dingen aus einem bestimmten Material oder einer Herstellungsvariante: ebenfalls auflisten: "T-Shirt, 100% Baumwolle, gewebt"
    - realistischer Warenwert


    Zum Warenwert: der muß realistisch sein, also nicht hinschreiben "proforma 1 EUR". Es interessiert den Zoll nicht welches Geld wirklich fließt, sondern welchen Wert die Ware hat. Wähle den Wert so daß er preiswert ist (entsprechend preiswerter werden eventuelle Zollabgaben) aber noch realistisch bleibt. Wenn da steht "proforma 1 EUR" oder "5 EUR" obwohl die Ware offensichtlich ein paar hundert EUR wert ist würde der deutsche Zoll das zurückweisen ("Warenwert unrealistisch").


    Wenn Deine Sendung aus verschiedenen Komponenten besteht müssen die einzeln aufgelistet werden. Um bei dem Beispiel zu bleiben:


    - Handy
    - Akku dafür
    - Ledertasche
    - Freisprecheinrichtung
    - Ladegerät
    - usw.


    sind jeweils einzelne Positionen, der deutsche Zoll würde nicht akzeptieren wenn da nur "Zubehör" stehen würde.


    Unten drunter schreibst Du die Gesamtsumme der Einzelpositionen und - wichtig! - Du mußt die Versandkosten dazuschreiben. Wenn Du sie nicht haargenau weißt schreib' es ungefähr hin. Auch hier wieder: je preiswerter der Versand, desto besser, weil Versandkosten ebenfalls verzollt+versteuert werden müssen (gilt nämlich als "Mehrwert" einer Ware).
    Wenn Du die Wahl hast versende es also möglichst preiswert!


    Diese Proforma-Rechnung mit Datum und Unterschrift versehen, dann 1 ins Paket legen, eine andere aussen am Paket anbringen, am besten in einer dieser durchsichtigen Plastiktütchen, wie man sie z. B. an NAchnahme-Sendungen findet.


    Das war's...

    Ich dachte immer es sei technisch unmöglich mit jemandem Sex zu haben, der Dörte heißt...

  • Zu Printus kann ich nur sagen: Praxis und Theorie :D


    Schlichtweg will der Zoll halt was fassbares haben... Und eine Proforma mit deinen Angaben genügt. Du kannst ja auch "Rücksendung - Rücknahme" darauf vermerken. Dies klappte bei den Schweizern meinerseits bislang problemlos, wie gesagt, sind meine Praxiserfahrungen.


    Du kannst auch ein kurzes Anschreiben reinlegen, dass Du das ganze in der Schweiz bestellt hast und es zurücksenden musst - Rückgabe/Garantie, etc. I.d.R. läuft das alles auch ganz ohne Zolltarifnummer und den ganzen Kram recht problemlos!

  • Danke erstmal. Und BTW: Printus, auf Dich hatte ich gewartet... :D :top:


    Allerdings hatte ich mich dann gestern mittag schon anderweitig schlau gemacht, weil ich weg musste. Der Versand erfolgte mit DHL, und auf deren Auslandspaketschein ist hinten drauf die Tel.-Nr. irgendeiner Infostelle vom Zoll (irgendeine Frankfurter Nummer). Dort habe ich angerufen. Ich sollte es dann folgendermaßen machen:


    1. Auf dem Paketschein die Option "Warenrücksendung" ankreuzen
    2. Bei Wert den echten Warenwert angeben (in diesem Falle EUR 400)
    3. Proforma-Rechnung mit Name und Adresse von mir, vom Empfänger, Inhalt und Wertangabe, und darunter ein Satz wie "Zurück an Verkäufer/Hersteller für Reparatur/Umtausch".


    Auf diese Weise, so der Zollmann, geht das Ganze ohne irgendwelche Kosten für den Empfänger durch.


    Habs dann gestern auch gleich verschickt, und nun schaun'mer mal.

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  • Wie gesagt - entscheidend ist hier das Schweizer Zollrecht, nicht das deutsche. Insofern kann man hier nur unter der Annahme daß die Gesetze dort womöglich sehr ähnlich sind, Ratschläge geben.


    In D gibt es, wie ich erwähnte, durchaus "besondere Zollverfahren", die eine Abfertigung wie von Dir beschrieben erstmal ermöglichen würden.
    Problem: Wenn der Zöllner streng und pingelig ist wird der argumentieren: entweder es ist eine vorrübergehende Einfuhr (zur Reparatur, Ausbesserung, Veredelung, Garantieumtausch etc.), der später ein erneuter Export folgt, dann kann man mit einigem Pi-Pa-Po einen sog. AV-Schein oder einen PV-Schein eröffnen. Wird die Ware dann aber nicht innerhalb einer genannten Frist wieder versendet fallen die Eingangsabgaben doch an und werden zum Fristablauf eingezogen.
    Oder die Ware kommt zurück und bleibt im Lande - dann ist es keine Veredelung/Ausbesserung/Austausch, sondern ganz normale, dauerhafte Einfuhr --> also sind die ganz normalen Abgaben fällig.


    Die Idee mit der zollfreien Rücksendung funzt also nur dann - bzw. würde in D nur dann funzen - wenn man später die Wiederausfuhr der gleichen Ware nachweist. Ansonsten fallen die Gebühren doch an und werden nachträglich erhoben.


    Es hängt davon ab welches Verfahren sich aus verschiedenen Gründen für den Schweizer Empfänger am sinnvollsten darstellt, denn letztlich zahlt derjenige auch die womöglich anfallenden Eingangsabgaben. Man kann jetzt sagen: es ist eh sein Problem...


    Insofern würde ich, zur Vermeidung von Ärger, die Ware ganz pragmatisch so zurücksenden wie der Empfänger vorgeschlagen hat, dann dürfte es nachher keine Diskussionen geben.


    In diesem Fall ist es, wie erwähnt, relativ wurscht weil der Empfänger sich mit seinem Zoll auseinander setzen muß.
    In D würde ich aber aus eigenen Erfahrungen heraus nie viel darauf geben was einem irgendwelche Zöllner erzählen, solange es nicht derjenige ist, der die Ware abfertigt.
    Zollrecht ist wie Steuerrecht, da gibt es viele Verbindungen. Und jeder versteht daß Finanzbeamter A womöglich anders gewichtet, anerkennt, entscheidet, durchgehen läßt oder auch nicht als Finanzbeamter B.
    Insofern sollte man Auskünfte immer mit Vorsicht geniessen, selbst wenn der Zoll selber sdie gegeben hat. Wie oft hab' ich erlebt daß Kunden telefonische Auskünfte vom Zollamt X bekommen haben und Zollamt Y entscheidet völlig anders... manchmal waren Auskünfte der Zöllner schlichtweg falsch, manchmal wurde nicht beachtet daß die gleiche Ware, auf dem Seeweg importiert, nicht haargenau gleich wie als Luftfracht eingestuft wird, manchmal werden Ermessensspielräume unterschiedlich ausgeschöpft.


    Mir ist auch klar daß das, was ich hier zu Zollthemen zum besten gebe, immer sehr pingelig ist und viele Sendungen einfacher durch den Zoll gehen oder Zöllner schlicht und einfach keinen Bock auf kompliziertes Getue haben. Wenn da z. B. einer ein 70$-Handy mit Tasche, Akku und Ladegerät auf Ebay.com ersteigert hat, schätzungsweise 5,01 EUR Einfuhrabgaben anfallen, der Zöllner aber 3 Stunden rechnen müßte um den Wert genau zu bestimmen und Warenwerte, gemäß des offiziellen Umrechnungskurses, sowie Frachtkosten auf alle Rechnungspositionen zu splitten, mit unterschiedlichen Zollsätzen - unter Beachtung des Incotherms - und diese wiederum mit 16% Einfuhrumsatzsteuer zu verrechnen: da drückt einem mancher Zöllner einfach das Paket in die Hand, sagt "Hau ab" und fertig... :D


    Nur: WENN mal kontrolliert oder pingelig getan wird hat man blöde Scherereien - und ich kann hier ja schlecht raten wie man meistens mit Glück durch die Maschen rutscht, sondern ich schreibe hier hin wie man es optimalerweise machen müßte wenn man in jedem Fall auf der ganz sicherern Seite sein will.


    Und Maestro: keine Sorge, ich kenne die Praxis :D. Vor allem kenne ich auch die Theorie - und das ist manchmal ganz gut so, denn dann muß ich nicht hoffen daß irgendwelche Sachen durchrutschen weil der Zöllner faul war und beide Augen zugedrückt hat - oder selber keikne genaue Ahnung hatte, sondern ich weiß auch wie es offiziell korrekt laufen muß. :D

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  • ...ich habe ein mobiltelefon in die schweiz verkauft...kann ich das auch als 'geschenk' deklarieren? macht das die sache einfacher??

    ©Doc. Brown Enterprises – 24 Hr. Scientific Services

  • Zitat

    Original geschrieben von SilentBoB
    ...ich habe ein mobiltelefon in die schweiz verkauft...kann ich das auch als 'geschenk' deklarieren? macht das die sache einfacher??


    - "Proforma Invoice - for customs purposes only" auf das Blatt schreiben
    - Deine Privatadresse und die Privatadresse des Empfängers verwenden (Wichtig! Taucht da irgendwo eine Firmenadresse auf, und sei es nur weil die Sendung der Einfachheit halber an/ab der Arbeitsstelle eines der Beteiligten geht oder wenn man Geschäftspapier benutzt nimmt der Zoll an daß es doch ein Kaufgeschäft anstatt einer privaten Sendung ist)
    - deutlich dazuschreiben daß es ein Geschenk ist


    - als Warenbezeichnung müssen folgende Angaben auf die Rechnung:
    -- 1 Mobiltelefon *Nokia 3210, blau, inkl. Akku und Ladegerät* [entsprechendes einsetzen und alle Angaben so genau wie möglich, ggf. inkl. IMEI],
    -- Harmonized Code 8525 2091 000,
    -- Country of Origin: DE [je nachdem wo das Telefon gebaut wurde das Herstellungsland angeben. Ich würde Deutschland hinschreiben - auch wenn das vielleicht ein finnisches Nokia-Gerät ist, weil das aus verschiedenen Gründen am unproblematischsten ist]
    -- Wert *40 EUR* [entsprechendes einsetzen]


    - in Deutschland zollfrei: Geschenke bis 45 EUR Warenwert. Zwischen 45 und 350 EUR pauschal 13,5% Zoll - wie es in der Schweiz geregelt ist: :confused: )
    - Der Warenwert muß realistisch sein; ein nagelneues Handymodell ist mehr wert als 45 EUR und das weiß auch ein Zöllner wenn er im Telefon-Treff mitliest ;)
    - natürlich nirgendwo Ebay erwähnen
    - Frachtkosten solltest Du, falls bekannt, ebenfalls auflisten
    - Unterschrift drunter
    - diese Proforma Invoice aussen am Packet anbringen (in einem Plastiktäschchen wie bei Nachnahme-Sendungen (ggf. ein weiteres Exemplar in das Paket legen)
    - Eine Glückwunschkarte an den lieben Freund unterstreicht den Eindruck eines Geschenks - oder ist es bei Euch üblich Geschenke nur mit Rechnungen zu verschicken? Na also...


    So sollte es problemlos durch den Schweizer Zoll gehen.

    Ich dachte immer es sei technisch unmöglich mit jemandem Sex zu haben, der Dörte heißt...

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