Hallo zusammen!
Ich bzw. ein Bekannter von mir hat folgendes Problem:
Er hat vor dem 01.06 über einen Internet-Händler einen o2-Genion Vertrag abgeschlossen und wollte dazu das schwarze Nokia 5140 haben. Er hat sich vorher per Mail erkundigt, ob dieses Handy lieferbar ist (positive Antwort) und dies auch auf der Zusatzvereinbarung nochmal deutlich vermerkt.
Was mich nun ein wenig verwirrt, sind folgende Daten:
24.05 Vertragsunterlagen + Zusatzvereinbarungen erhalten
27.05 Unterlagen an o2 übermittelt
01.06 Vertrag freigeschaltet
07.06 Ware versendet
10.06 Wareneingang bei dem Bekannten
Es bleibt, wenn sich der Händler weiter quer stellt nur die Möglichkeit die Zusatzvereinbarungen zu widerrufen?! Gilt hier § 312d (2) - das Widerrufsrecht bzgl. des Handys kann ja erst gelten, wenn die Ware auch beim Kunden angekommen ist?!