Welche Patientenrechte gegenüber Zahnarzt?

  • Hallo,


    ich quäle mich jetzt schon seit langen mit einem Zahnproblem.


    Habe jeweils eine Krone auf jeder Seite des Unterkiefer bekommen.


    Die erste Kronke bereitete mir aber vom ersten Tag (Trage)-Probleme, der Unterkiefer schmerzt bzw. ich habe das Gefühl das er fast "taub" ist. Nach langen hin und her habe ich neue bekommen.


    Sowas wird ja erstmals provisiorisch eingesetzt, beim ersten einsetzen war alles in Ordnung, hat aber nicht lange gehalten, nach ca. 7 Tage ist die Krone wieder rausgefallen. Darauf sollte die entgültig eingesetzt werden, was ich aber nach so kurzer Zeit nicht wollte. Also wieder provisiorisch eingesetzt, jetzt aber habe ich wieder die gleichen Probleme mit dem schmerzenden Unterkiefer usw. Darauf weiß aber der Zahnarzt keine Lösung - und nun?


    Jetzt kommt noch hinzu das ein Stück der Krone auf der anderen Seite raus gebrochen ist, jetzt soll diese ersetzt werden, das aber zu meinen Lasten. Gibt es keine Garantie für Zahnärzte bzw. das Dentallabor?? Die Krone hatte ich doch bereits bezahlt - kann ich was dafür das die nicht lange gehalten hat?


    Dabei habe ich für die beiden Kronen schon mehr als genug gezahlt und mir platzt langsam der Kragen, so oft wie ich schon da war und keine Besserung, und es heißt immer zahlen, zahlen und nochmals zahlen.


    Ich habe mir durch meine Krankenkasse etwas Unterstützung erhofft, aber da bin ich wohl auf die falschen getroffen. Die interessiert nur was die Krankenkasse zu zahlen hat und fertig.


    Auf meine Frage ob ich nicht auch Rechte habe bwz. es eine Anlaufstelle für mich gibt, nix Wissen - keine Antwort. Arrrgghhhh, hier bin ich wohl nur zahlendes Mitglied!!!!


    Weiß jemand eine Anlaufstelle o.ä. - ggf. eine Quelle im Internet? Ich will das Thema vom "Tisch" haben. In Deutschland habe ich das Gefühl das man als Patient gegenüber Arzt eh wohl schlechte Karten hat, sonst würde es hier z.B. selbst bei schlimmsten "Pannen" nicht so geringe Schmerzensgelder geben.


    Danke

  • Hm... :rolleyes: Zähne... Bei mir auch so ein Angstthema... :(
    An Deiner Stelle würd ich kurzfristig anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen. Hat nichts mit den berühmten Kanonen auf Spatzen zu tun, aber bei der Thematik, die Du beschreibst, ist kurzfristige professionelle Hilfe notwendig, denke ich, auch was das Thema eventueller Schmerzensgeldforderungen gegen den vermeintlichen "Pfuscher" angeht.


    Ich drück Dir die Daumen!!!


    Tobias

  • Hört sich echt nicht gut an, aber warte mal ab bis "dent-man" den Thread hier sieht und dir dazu empfiehlt (er ist Zahnarzt).


    Vielleicht kann er dir ja neue Kronen machen -> beim nächsten User-Treffen ;)

  • Hallo,
    versuche durch Deine Krankenkasse einen Gutachter aufzusuchen.
    Falls sich die Krankenkasse queer stellen sollte, gibt es bei den Zahnärztekammern im jeweiligen Bundesland Patientenhotlines und Hilfestellungen für mangelnden Zahnersatz und ähnlichem.


    Die sagen Dir dann, wie Du weiter verfahren kannst.


    Viel Glück und nicht nachgeben.



    P.s;. wenn die Krone in einem Deutschen Dentallabor gefertigt wurde, dann gibt es eine sogenannte Konformitätserklärung dazu und es gibt auch eine "Garantie" von Seiten des Labors aber auch von Seiten des Zahnarztes.


    Es sei denn, Du hast auf besonderen Wunsch (z.B. wegen Kostenersparnis o.ä.)auf minderwertige Materialien oder auf Auslandsarbeit bestanden.

  • Hi,
    also erstmal hat der Zahnarzt 2 Jahre Gewährleistung ab Einsetztermin auf alle Leistungen zu geben, d.h. wenn innerhalb dieser Zeit an einem neuen Zahnersatz (Krone) etwas defekt ist, muss er auf seine Kosten Instandsetzen, bzw. erneuern. das sollten aber auch die Krankenkassenvertreter wissen. Wenn es da Ärger gibt, einfach an die Kassenzahnärztliche Vereinigung Deines Bundeslandes wenden. Die Kammern sind da nicht die richtige Adresse.
    Zu Deinen Schmerzen kann ich per "Ferndiagnose " und nach Deiner ungenauen Beschreibung nichts sagen.
    Ohne Krone, bzw. mit Provisorium hattest Du keine Schmerzen?
    Klingt nach Überhöhung der Kauffläche, kann aber auch an zu engen Approximalkontakten liegen.
    Sprich Deinen ZA nochmal nachdrücklich darauf an.

  • Dent-Man


    Ein Kollege von mir hatte mal gesagt, dass er von seinem ZA eine 30-jährige Garantie auf die Kronen / Brücken gegeben hat. Ist sowa überhaupt zu bewerkstelligen?


    Was passiert, wenn nach d. 2 Jahren was passiert? Ich mein die Kronen ( wenn sie richtig gemacht wurden ) sollten doch auch mind. 15 Jahre halten oder? ( natuerlich vorrausgesetzt, dass man die Pflegehinweise beachtet hat )

    16610LV

  • IMHO kann man solange Garantie/Gewährleistung geben wie man will, nach oben gibt es da keine Beschränkungen.



    Wenn die zwei Jahre rum sind sind die gesetzlichen Pflichten erfüllt.
    Unter bestimmten Voraussetzungen würde ich mit solchen Fällen sehr kulant umgehen, was die Kollegen machen kann ich nicht beurteilen.

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