Wasserschaden in Mietwohnung durch Unwetter(?) - Haftung?

  • Zitat

    Original geschrieben von andi2511
    Wichtig ist halt, daß du den Schaden dem Vermieter unverzüglich anzeigst, notfalls würde ich vorab - falls nicht schon geschehen - auf den AB sprechen, damit dir nachher kein Vorwurf gemacht werden kann, daß du den Schaden nicht rechtzeitig genug gemeldet hast. [...]


    Ich habe ihr schon gestern Abend auf den Ab gesprochen und den Sachverhalt geschildert und um Rückruf gebeten, eine Reaktion blieb aus.
    Morgen werde ich das ganze auch noch einmal schriftlich festhalten und per Einschreiben mit Rückschein an die Vermieterin schicken.



    Zitat

    Original geschrieben von andi2511
    Edit: http://www.mieterverein-hambur…recht-wohnungsmaengel.htm


    Vielen Dank für den Link.
    Auf der Seite steht, dass man schriftlich eine angemessene Frist zur Regulierung setzen soll. Sind 7 Tage zu wenig oder welche Zeitspanne sollte man bei solch einem Fall setzen?




    Zitat

    Original geschrieben von Bob_Harris
    [...] Allerdings steht in machen Mietverträgen im Kleingedruckten, dass der Mieter eine Wohngebäude-Versicherung abschließen soll / muss.


    Bei mir im Mietvertrag ist keine Klausel vorhanden, welche dem Mieter vorschreibt, eine solche Versicherung abzuschließen.

    "Das Schicksal mischt die Karten und wir spielen." (Arthur Schopenhauer)

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