Wasserschaden in Mietwohnung durch Unwetter(?) - Haftung?

  • Hallo TT'ler,


    zur Zeit meint es Gott ziemlich gut mit mir oder Murphy und Doyle hatten da wieder ihre Finger im Spiel. Zur Geschichte:


    Gestern Nachmittag klingelte meine Nachbarin an meiner Tür und wollte sich erkundigen, ob meine Wand auch vom nächtlichen Unwetter feucht sei. Sie deutete auf den, in der Wand integrierten, Schrank. Dort sei schon einmal vor 2 Jahren beim Vormieter das Wasser nur so rausgeschossen. Es war zwar alles leicht "klamm"/feucht, aber nicht wirklich nass. Da ich noch etwas Wichtiges in der Stadt zu erledigen hatte, konnte ich mich also nicht direkt darum kümmern.
    Als ich wieder daheim war, fing es draußen wieder kräftig zu regnen an und nach ein paar Minuten dachte ich mir, dass man ja mal nachsehen könnte, wo die Feuchtigkeit denn nun herkam und ich wurde angenehm überrascht. Als ich den Schrank öffnete, lief bereits ein Wasserstrahl(!), sprich keine Tropfen, aus der Decke in den Schrank und zwar in einem gesunden Gelbton. Im Schrank stand also schon ein halber cm Wasser, es tropfte dann noch aus der Decke (ohne Wandkontakt, direkt vor dem Schrank aus der Decke) und alles verfärbte sich natürlich gelb, was sich sehr hübsch auf einer weißen Tapete macht...
    Also rüber zur Nachbarin, Nummer des Hauswarts geholt und ihm alles erklärt, wie es bereits meine Nachbarin gemacht hat und zusätzlich zum Dachdecker könnte er auch noch direkt die Handwerker mitbringen, denn Decke, Wand und Schrank sind aus Holz und das fault/schimmelt fröhlich vor sich hin, wenn es nicht fachmännisch getrocknet wird. Zu meinem Erstaunen verweigerte er es, weitere Handwerker zu holen und ich solle mich direkt an die Vermieterin wenden, ihre Versicherung solle den Schaden regulieren, er könne/wolle da nichts machen.
    Heute erzählt mir meine Nachbarin, dass der Hauswart gemeint hätte, wir sollen das ganze selber, auf eigene Kosten, renovieren. Leider geht der nun auch nicht mehr ans Telefon.


    Die Vermieterin, welche 150km entfernt wohnt, meldet sich aber nicht auf telefonische Anfragen, es geht nur der AB ran.


    Würde denn die Versicherung der Vermieterin auch den entstandenen Schaden in meiner Mietwohnung übernehmen oder ist das generell aussichtslos? Bei einem, von mir gänzlich unverschuldeten, Wasserschaden kann ja keine Rede von Schönheitsreperaturen sein, die ja laut Mietvertrag in meine Pflicht fallen würden. Denn wie bereits gesagt, es geht nicht nur um den "optischen" Schaden, sondern auch um die generelle Bausubstanz und eventuelle gesundheitliche Schäden, die durch z.B. auftretenden Schimmel entstehen könnten.


    Leider habe ich zur Zeit weder Hausrats-, noch Rechtsschutzversicherung, sodass das alles ggf. schwierig werden könnte.
    Aber meinem Glück in den letzten Wochen, wird mein erster Gang am Montag wohl zur Allianz, Gothaer und Co. gehen, um mir einigen Ärger in der Zukunft zu sparen.


    Vielleicht kennt sich ja jemand auf diesem Gebiet aus und weiß Rat.


    Dank und Gruß,
    David

    "Das Schicksal mischt die Karten und wir spielen." (Arthur Schopenhauer)

  • Bei einem Sturm (Windstärke > 8) ersetzt die Schäden am Gebäude (inkl. Einbauschrank) die Gebäudeversicherung der Vermieterin. Auch ohne Versicherung ist dies ihre Angelegenheit, nicht deine.
    Lediglich Schäden an deinem Hausrat (z.B. Inhalt des Kleiderschranks) würde eine Versicherung gleichen Namens übernehmen.

  • Re: Wasserschaden in Mietwohnung durch Unwetter(?) - Haftung?



    Das ist schlecht, allerdings besteht noch eine Chance! Ein Freund von mir hat seinerzeit einen Glasschaden reguliert bekommen unter der Prämisse, nun sofort eine Glasbruchversicherung abzuschliessen. Die Versicherer haben da einen sehr großen Spielraum, man würde das Schadensdatum dann ein wenig verschieben.


    Mein Versicherungsonkel ist ein alter Schulfreund und Sportkollege, wir bekommen das immer irgendwie hin, dass meine Schäden reguliert werden. Natürlich auf legalem Wege!


    Ansonsten kann ich dir echt nur raten, dringend eine Hausratversicherung abzuschliessen, mir war z.B sehr wichtig, dass im Schadensfall all meine technischen Geräte ersetzt werden.


    Gruß,


    Oliver

    Aus einer sehr lustigen PN voller Rechtschreibfehler an mich:


    Tu dir selbst den Gefallen und höre auf meine Worte, "wir" wissen mehr über dich als du denkst.

  • Dein Freund ist also Versicherungsvertreter und du schließt bei ihm im Schadensfall noch schnell eine Versicherung ab und ihr datiert den Schadensfall dann zurück? Nennt sich das nicht Untreue bzw. Versicherungsbetrug? :D :p


    Ach nee, sorry, ihr macht das ja auf legalem Weg.


    @ Blood2Man: um welchen Schaden geht es dir denn gerade? Hast du Sorge, daß du den Gesamtschaden bzw. den Schaden an der Mietsache begleichen sollst, oder fragst du wegen deines Schrankes und deiner Einrichtungsgegenstände?

  • Zitat

    Original geschrieben von andi2511
    Dein Freund ist also Versicherungsvertreter und du schließt bei ihm im Schadensfall noch schnell eine Versicherung ab und ihr datiert den Schadensfall dann zurück? Nennt sich das nicht Untreue bzw. Versicherungsbetrug? :D :p


    Ach nee, sorry, ihr macht das ja auf legalem Weg.


    @ Blood2Man: um welchen Schaden geht es dir denn gerade? Hast du Sorge, daß du den Gesamtschaden bzw. den Schaden an der Mietsache begleichen sollst, oder fragst du wegen deines Schrankes und deiner Einrichtungsgegenstände?


    Warum sollten wir einen Schadensfall zurückdatieren? :confused:


    Außerdem sprach ich nicht von mir, ich bin bestens versorgt und muß dann nicht noch schnell eine Versicherung abschliessen. ;)


    Klar werden meine Schäden auf legalem Wege reguliert.

    Aus einer sehr lustigen PN voller Rechtschreibfehler an mich:


    Tu dir selbst den Gefallen und höre auf meine Worte, "wir" wissen mehr über dich als du denkst.

  • Zitat

    Original geschrieben von andi2511
    [...]


    @ Blood2Man: um welchen Schaden geht es dir denn gerade? Hast du Sorge, daß du den Gesamtschaden bzw. den Schaden an der Mietsache begleichen sollst, oder fragst du wegen deines Schrankes und deiner Einrichtungsgegenstände?


    Zur Zeit geht es um die Regulierung des Gesamtschadens, da sich die Feuchtigkeit bestimmt nicht, ohne Schäden an Decke, Wand, etc. zu hinterlassen, verflüchtigt.


    Immer noch ist niemand der beiden Ansprechpartner zu erreichen und langsam mache ich mir Sorgen, dass doch Folgeschäden auftreten können, aber ich bin da sicher kein Fachmann, um das genau zu beurteilen.


    Morgen bin ich dann auch noch außerhalb Deutschlands unterwegs, sodass sich da morgen auch nichts bewegen wird, außer die Spanplatten in Decke und Schrank beim Aufquellen...

    "Das Schicksal mischt die Karten und wir spielen." (Arthur Schopenhauer)

  • Wichtig ist halt, daß du den Schaden dem Vermieter unverzüglich anzeigst, notfalls würde ich vorab - falls nicht schon geschehen - auf den AB sprechen, damit dir nachher kein Vorwurf gemacht werden kann, daß du den Schaden nicht rechtzeitig genug gemeldet hast. Für die Schäden an der Mietsache ist der Vermieter verantwortlich, solange dich kein Verschulden trifft (offene Fenster, offene Balkontür usw. usf.).


    Für deine eigenen Schäden sieht es schlecht aus, da haftet der Vermieter nur, wenn er bekannte Schäden nicht abgestellt hat und ihn damit ein Verschulden trifft, ob Hausratversicherungen (außer bei Sturm) auch Schäden durch Regenwasser regulieren oder eher nur bei Leitungsschäden etc., kann ich nicht sagen.


    Edit: http://www.mieterverein-hambur…recht-wohnungsmaengel.htm

  • Re: Wasserschaden in Mietwohnung durch Unwetter(?) - Haftung?


    Zitat

    Original geschrieben von Blood2Man
    Würde denn die Versicherung der Vermieterin auch den entstandenen Schaden in meiner Mietwohnung übernehmen oder ist das generell aussichtslos? Bei einem, von mir gänzlich unverschuldeten, Wasserschaden kann ja keine Rede von Schönheitsreperaturen sein, die ja laut Mietvertrag in meine Pflicht fallen würden.


    IMHO muss Deine Vermieterin bzw. deren Versicherung für den Schaden aufkommen.


    Allerdings steht in machen Mietverträgen im Kleingedruckten, dass der Mieter eine Wohngebäude-Versicherung abschließen soll / muss.

    Chuck Norris liest keine Bücher: Er starrt sie so lange an, bis sie ihm freiwillig sagen, was er wissen will.

  • Re: Re: Wasserschaden in Mietwohnung durch Unwetter(?) - Haftung?


    Zitat

    Original geschrieben von Bob_Harris
    Allerdings steht in machen Mietverträgen im Kleingedruckten, dass der Mieter eine Wohngebäude-Versicherung abschließen soll / muss.

    Ob eine solche Klausel wirksam ist wage ich zu bezweifeln...


    Zitat

    Original geschrieben von andi2511
    und ihr datiert den Schadensfall dann zurück?

    :confused: Eigentlich müsste er den Schaden ja vordatieren damit er im Versicherungszeitraum liegt. Den Vertrag kann man nicht zurückdatieren und anderes herum wäre es ziemlich sinnfrei, nicht wahr? ;):rolleyes:

    Früher konnte man Drachen töten und durfte dann eine Jungfrau heiraten -
    heute gibt's keine mehr und man muss den Drachen heiraten :-(

  • Re: Re: Re: Wasserschaden in Mietwohnung durch Unwetter(?) - Haftung?


    Zitat

    Original geschrieben von Goodzilla
    :confused: Eigentlich müsste er den Schaden ja vordatieren damit er im Versicherungszeitraum liegt. Den Vertrag kann man nicht zurückdatieren und anderes herum wäre es ziemlich sinnfrei, nicht wahr? ;):rolleyes:


    Hmmpf. :)


    Ich wollte nur eben testen, ob alle mitdenken. :D


    Ne, war ja eh nur ein blöder Spruch, von daher habe ich mir keine weitergehenden Gedanken zur Systematik eines Versicherungsbetruges gemacht. ;)

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