Hi,
ich habe einen O2 Genion Vertrag (nicht online), der im November ausläuft und ich habe eigentlich vor, zu verlängern, will aber ein neues Handy. Gilt bei Verlängerung auch die 3-Monatsfrist oder kann ich auch noch nach Verstreichen der Frist (d.h. innerhalb der letzten drei Monate des Vertrags) um 2 Jahre verlängern? Will nicht in die 12-Monatsverlängerung rutschen.
Ich habe schon bei O2 angerufen (diese Woche) und mich mehr oder weniger breitschlagen lassen, mich schon auf die Warte/Reservierungsliste fürs K750i setzten zu lassen bzw. ich war einfach zu geil auf das Handy :p Da ich ja aber denke, daß das Handy eher billiger als teurer werden wird und ich außerdem gern abwarten würde, wann das W800i erscheint und was es kostet, überlege ich mir, das wieder rückgängig zu machen, und mich z.B. erst im Oktober zu entscheiden. Dazu muß ich genau obiges wissen.
Was das rückgängig machen angeht, hätte ich auch noch eine Frage: Ich habe mich am Telefon noch nicht festgelegt, welchen Tarif ich bei der Verlängerung will (weiterhin Genion mit alter Mobile Option und Studententarif oder Genion Online mit neuer Mobile Option und 100 SMS pro Monat). Ich soll einen Brief an O2 nach Nürnberg schicken, in dem ich angebe, welchen Tarif ich möchte. Außerdem wollen die ne aktuelle Kopie vom Studentenausweis. D.h. der Vertrag kann noch gar nicht verlängert sein oder (hab ja noch gar nicht gesagt, welchen Tarif)? Nicht daß es da jetzt irgendwelchen Streß gibt mit Rücktritt von der Verlängerung.
Danke schonmal