Recht auf Wandelung

  • Welche Rechte stehen da einem zu? Ich habe aktuell gerade das Problem, dass bei meiner Motorradhose verschiedene Nähte aufgehen - zum zweiten Mal. Das erste Mal wurde sie vom Fachmann auf Garantie geflickt, nun aber wieder genau dasselbe (zwar andere Stellen). Die Hose wurde gepflegt und es ist auch nicht das Resultat eines Sturzes ;). Garantie habe ich noch bis am 24. August 2005.
    Gilt hier auch der Grundsatz, wird etwas 2 mal repariert, hat man beim 3ten Mal Recht auf Wandelung - sprich hat man Recht auf eine neue Hose incl voller Garantie bzw. Geld zurück?


    Bei meinen Motorradstiefeln geht auch eine Naht auf, der Stiefel ist dadurch undicht. Ich hatte exakt dieses Problem, mit den alten Stiefeln, an der gleichen Stelle, am gleichen Schuh schon mal. Damals habe ich aber anstandslos ein neues paar Stiefel incl Garantie gekriegt. Nun gehen die aber auf die gleiche Weise kaputt. Muss ich das nun so hin nehmen, wieder neue Stiefel auf Garantie holen oder besteht (vom Gesetzt her gesehen) die Möglichkeit das Geld zurück zu verlangen?



    PS: Ich trage meiner Ausrüstung schon Sorge, bin auch nie gestürtzt damit aber irgendwie geht da immer eine Naht auf :)

  • Erstmal ist die Garantie eine freiwillige Leistung (meistens) des Herstellers, der auch die Garantiebedingungen erstellt.


    Du meinst die Gewährleistung, denke ich mal.


    Ist eine Ware mangelhaft, hat der Händler(!) 2x das Recht auf Nachbesserung innerhalb von 2 Jahren. Tritt der Mangel danach wieder auf, hast du das Recht, vom Kaufvertrag zurückzutreten. Allerdings braucht der Händler nicht den kompletten Neupreis zu erstatten, da du die Hose ja einige Zeit benutzen konntest.


    ZU den Stiefeln: Normalerweise verlängert sich durch einen Austausch gegen Neuware weder die Garantie (oder der Hersteller ist blöd ;) noch die Gewährleistung (gilt immer vom Datum des Kaufs).

  • Zitat

    Original geschrieben von NiceIce
    Allerdings braucht der Händler nicht den kompletten Neupreis zu erstatten, da du die Hose ja einige Zeit benutzen konntest.


    Und wer oder was legt fest wieviel ich zurück erstattet bekomme?

  • Zitat

    Original geschrieben von Manfred27
    Und wer oder was legt fest wieviel ich zurück erstattet bekomme?


    Dazu gibt es leider keine Formel im Gesetz. ;)
    Bei PCs kann man z.B. 1/36 des Kaufpreises pro Nutzungsmonat nehmen (->3 Jahre Abschreibung) aber bei einer Hose?


    Wenn du Glück hast, kriegst du aber den vollen Preis zurück.

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