In Regionen, bei denen die gelbe, blaue Tonne etc. nicht eingeführt ist, gibt es die Möglichkeit, Verpackungsmaterial und „Wertstoffe“ kostenlos bei einem Wertstoffhof abzugeben.
Betreiber ist meist eine von der Kommune oder dem Landratsamt gegründete Unternehmung.
In der Regel sind unter Wertstoffen sämtliche Verpackungsmaterialien, die den grünen Punkt tragen, aber auch Altmetall und Elektroschrott, definiert.
Nun gibt es aber auch hier regionale Unterschiede:
Zum Beispiel können bei manchen Wertstoffhöfen ausgediente Monitore, Fernseher etc. kostenlos entsorgt werden, in andern muss dafür bezahlt werden (die Spanne reicht von 5 Euro bis 30 Euro).
Frage:
Kann nun ohne Probleme ein Monitor bei einem Wertstoffhof abgegeben werden, der keine Gebühr verlangt, obwohl man selber nicht aus der Region kommt und eigentlich in einem anderen „Zuständigkeitsbereich“ seinen Wohnsitz hat?
Eine weitere Frage ist:
In wieweit kann der Wertstoffhof die Verpflichtung aussprechen, welche Reinigung die sog. Wertstoffe haben müssen?
Beispiel: Muss ein Jogurtbecher, der nur grob ausgespült ist, angenommen werden?
Ich erinnere mich an ein Gerichtsurteil, der dies regelt. Kann es aber nirgends finden. Weiß jemand was darüber?
Danke schon mal für die Bemühungen.