T-ISDN gestört--> Grundgebühr anrechnen?!

  • Hallo...


    bei uns ist seit Freitag Nacht ISDN und seit heute auch DSL gestört. Laut aussage eines Telekom-Technikers ist die "Leitung schlecht" und kann nicht mehr genutzt werden.


    Das gleiche, nur ohne DSL-Störung, hatte ich schonmal gegen März diesen Jahres--> es mussten zwei Muffen im Erdreich wegen feuchtigkeit getauscht/erneuert werden.
    Vor zwei Wochen musste erneut die Strasse geöffnet werden da ein Nachbar ebenfalls komplettausfall seines ISDN-Anschlusses hatte.


    Nun ist zu unserem Haus keine Ader mehr frei um sie umzuschalten. Nun sollte ja, ich hoffe morgen, etwas geschehen. Der Techniker gestern hat erstmal die Hände über dem Kopf zusammengeschlagen. Er meinte das es mit diesem Baubezirk nur probleme gäbe.......


    Tja nun stellt sich für mich die Frage ob ich meine Grundgebühr, Anteilig für die nicht nutzbare Zeit, zurückfordern kann??!



    CU

  • Re: T-ISDN gestört--> Grundgebühr anrechnen?!


    Zitat

    Original geschrieben von Hasenmelker


    Tja nun stellt sich für mich die Frage ob ich meine Grundgebühr, Anteilig für die nicht nutzbare Zeit, zurückfordern kann??!


    ne, erst wenn T-Com länger braucht zur Behebung des fehlers als es in den AGBs vorgesehen ist, aber dann würde ich an DEINER Stelle gar net erst mit Grundgebühr und anteilsmäßig anfangen, sondern auf die dort angedachten Gutschriftsbeträge plädieren, sind nämlich höher ;)


    Einfach mal n bissl Suchen und Lesen, zum Beispiel das da aus der [url=http://www.telekom.de/dtag/agb/dokument/pdf/0,1384,1214,00.pdf]Leistungsbeschreibung zu T-ISDN[/url]:

    4.1.6
    Entstörungsfrist
    Bei Störungsmeldungen, die werktags (montags 0.00 bis freitags 20.00 Uhr) eingehen, beseitigt die T-Com die Störung innerhalb von 24 Stunden (Entstörungsfrist) nach Er-halt der Störungsmeldung des Kunden. Bei Störungsmeldungen, die freitags nach 20.00 Uhr, samstags, sonntags oder an gesetzlichen Feiertagen eingehen, beginnt die Entstörungsfrist am folgenden Werktag um 0.00 Uhr. Fällt das Ende der Entstörungsfrist auf einen gesetzlichen Feiertag, so wird die Entstörungsfrist ausgesetzt und am folgenden Werktag fortgesetzt. Die Frist ist eingehalten, wenn die Störung innerhalb der Entstörungsfrist zumindest so weit beseitigt wird, dass der Anschluss (ggf. übergangsweise mit Qualitätseinschrän-kungen) wieder genutzt werden kann und die Rückmeldung gemäß Punkt 4.1.5 erfolgt.


    4.1.7 Absicherung der Entstörungsfrist
    Wenn die T-Com die Entstörungsfrist nicht einhält und die Verspätung zu vertreten hat, schreibt sie dem Kunden folgenden Betrag gut:
    – 25,57 EUR bei einer Verspätung von bis zu 48 Stunden,
    – 51,13 EUR bei einer Verspätung von mehr als 48 Stunden.

    Bei der Ermittlung der Verspätung werden Samstage, Sonntage und gesetzliche Feiertage nicht berücksichtigt. Die T-Com verrechnet die Gutschrift mit ihren Forderungen aus diesem Vertragsverhältnis. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz bleiben hiervon unberührt.


    CU
    Dennis

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