Garantiedauer T-Mobile SDA?

  • Hallo zusammen,


    einfache Frage, auf die ich aber bisher keine Antwort* finden konnte:


    Gibt T-Mobile auf den SDA eine explizite Garantie oder "nur" 24 Monate Gewährleistung? Falls Garantie gegeben wird: Wie lange? 12 oder 24 Monate?


    Thanks in advance! :)





    [small]* Google, die TT-Suche und die Hotline (hatte keine Ahnung) konnten nicht helfen :rolleyes:[/small]

    Hätte der Mensch nur halb so viel Vernunft wie Verstand, dann wäre alles viel einfacher in der Welt. Linus Pauling

  • Nur aus Neugier (als SDA Besitzer) und leider ohne Dir die Frage beantworten zu können:
    Inwiefern wäre das denn relevant? Beruft sich T-Mobile im Fall des Falles denn
    tatsächlich auf die Beweislastumkehr nach den ersten sechs Monaten, sollte man
    die gesetzliche Gewährleistung in Anspruch nehmen?
    Das sie es dürfen, ist klar, nur hab ich das bei den "Major Playern" bisher noch nicht
    erlebt.... vielleicht aber einfach auch nur Glück gehabt.


    Dank & Gruß,


    Yoko

  • Die "Lage" ist in meinem Fall etwas spezieller:


    Mein T-Mobile-Vertrag ist zwischenzeitlich ausgelaufen, aber der SDA (knapp 1 Jahr alt) ist nun defekt. Wenn Garantie besteht, kann ich das Teil problemlos zu CS Communications schicken.


    Wenn "nur" Gewährleistung besteht, wird das Ganze u.U. komplizierter.


    Aber um das Ganze abzuschätzen, muss ich eben wissen, wie die Fakten liegen. ;)

    Hätte der Mensch nur halb so viel Vernunft wie Verstand, dann wäre alles viel einfacher in der Welt. Linus Pauling

  • Obwohl ich die Antwort auf Deine Frage leider immer noch nicht habe, nochmal einen Gedanken dazu . . .


    Soweit mir bekannt, stellt ein Handykauf trotz Subvention und Vertragsabschluß einen eigenständigen Kaufvertrag dar. Es handelt sich also m.E. nicht um eine "Beigabe von geringfügigem Wert", ein Geschenk, oder ähnliche juristische Promlemfälle. Dieser Kaufvertrag ist auch unabhängig vom Vertragsabschluß. Einer Veräußerung des Gerätes steht zum Beispiel nichts im Wege - der "Weitergabe" der Gewährleistungsansprüche bei Verkauf auch nicht.
    Dass Du nicht mehr TM Kunde bist, hat also auf Deine gesetzlich geregelten Ansprüche gegenüber dem Verkäufer keinen Auswirkungen.
    Einzig die weiter oben schon erwähnte Beweislastumkehr (nach sechs Monaten) könnte zum Problem werden, sollte TM die geltende Gesetzeslage wortwörtlich auslegen, was große Ketten wie z.B. Aazon, Saturn & MediaMarkt nach meinen Erfahrungen aber aus Kulanz nicht tun.
    Und... die Rechnung brauchst Du in jedem Fall.


    Grüße,


    Yoko


    P.S.: Das Gute an der Gewährleistung ist ja auch, dass die Ausgestaltung der Bedingungen durch den Verkäufer nicht möglich ist. Ganz anders bei der Garantie, welche TM nach Belieben formulieren kann und zum Beispiel Tastatur, Display und Ladebuchse explizit ausschließen darf.

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