Hallo,
wenn man ein Arbeitsverhältnis beendet, gibt es ja mittlerweile nicht mehr die Lohnsteuerkarte zurück sondern diese elektr. Lohnsteuerbesch. die als Nachweis für die Steuererklärung ja ausreicht.
Wie sieht es aber aus, wenn man innerhalb eines Kalenderjahres den Arbeitgeber wechselt, muss man dann nicht bei der neuen Stelle die Steuerkarte vorlegen, die ja vom alten Arbeitgeber einbehalten wurde?
Danke.