Lohnsteuerkarte immer zurück?

  • Hallo,


    wenn man ein Arbeitsverhältnis beendet, gibt es ja mittlerweile nicht mehr die Lohnsteuerkarte zurück sondern diese elektr. Lohnsteuerbesch. die als Nachweis für die Steuererklärung ja ausreicht.


    Wie sieht es aber aus, wenn man innerhalb eines Kalenderjahres den Arbeitgeber wechselt, muss man dann nicht bei der neuen Stelle die Steuerkarte vorlegen, die ja vom alten Arbeitgeber einbehalten wurde?


    Danke.

  • nein, die elektronische Lohnsteuerbescheinigung gibt es nur, wenn du das ganze Jahr in der Firma warst bzw. wenn du bis zum Ende des Jahres in der Firma warst und in dem gleichen Jahr nirgendwo anders garbeitet hast.


    Ansonsten bekommst du die ausgefüllte Lohnsteuerkarte oder die nicht ausgefüllte Lohnsteuerkarte mit angehefteter maschinellen Lohnsteuerbescheinigung (sie vom Design so ähnlich aus wie die Rückseite der Lohnsteuerkarte)


    Wenn du z.B. Ende September mit deinem Job aufhörst muss auf jeden Fall die Karte zu dir zurück, die braucht ja auch dein neuer Arbeitgeber sofort.

  • Ja, das denke ich auch.


    Ich habe zum 31.08. mein Arbeitsverhältnis beendet und trotzdem hat mir mein ehemaliger Arbeitgeber nur diese elektronische Bescheinigung ausgestellt.

  • Das ist auf jeden Fall Quatsch - und sollte auch bei guter Software garnicht möglich sein.


    Mit der elektronischen LST-Bescheinigung kannst du ja (sofern du keine anderen Einkünfte mehr hast) deine vereinfachte Steuererklärung abgeben - und trotzdem noch 3 Monate arbeiten dieses Jahr.


    Genau da lag ja schon immer der Sinn der Lohnsteuerkarte, die immer beim Arbeitgeber vorliegen muss, damit dieser auch ja alles einträgt und nicht jemand auf die Idee kommt, sich 20.000,- wehniger zu bescheinigen.


    Und ich glaube sogar, das eine elektronische Lohnsteuerübermittlung im moment auch noch nicht möglich ist, wenn im gleichen Jahr noch andere sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse bestanden haben. Denn dafür müsste die Software erstmal die Daten deiner alten Beschäftigung übernehmen - und z.B. Lexware oder Datev hat das auf keinen Fall.



    Vielleicht geht es auch so, das 2x elektronisch übermittelt wird, wenn du 2 Arbeitgeber hattest, aber dann hättest du 2 eTIN's und soweit ich mich erinnern kann hast du auf der EST-Erklärung nur ein Feld, wo du ein eTIN eingeben kannst...


    Das wäre auch egal - die Steuerkarte muss in jedem Fall zurück, sonst kann dich dein neuer Arbeitgeber garnicht abrechnen, woher soll der auch wissen, welche Steuerklasse und wieviel Freibeträge usw du hast?!

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