ZitatOriginal geschrieben von Lobo
Es geht nicht um nicht gefallen oder wollen .. es erfüllt nicht die Vorgaben, thats it.
Das ist aber was anderes! Wenn der Artikel die zugesicherte Eigenschaft nicht aufweist, ist das ein Mangel.
Das hat mit dem Rückgaberecht nach §312b BGB dann aber wenig zu tun...
Und BTW: Das FernAbsGes gibt es schon seit Ewigkeiten nicht mehr; nun ist dafür der besagte Paragraph "zuständig".