Fernabsatzgesetz - Rücknahme E-Teile ausgeschlossen ?

  • Zitat

    Original geschrieben von Lobo


    Es geht nicht um nicht gefallen oder wollen .. es erfüllt nicht die Vorgaben, thats it.

    Das ist aber was anderes! Wenn der Artikel die zugesicherte Eigenschaft nicht aufweist, ist das ein Mangel.


    Das hat mit dem Rückgaberecht nach §312b BGB dann aber wenig zu tun...


    Und BTW: Das FernAbsGes gibt es schon seit Ewigkeiten nicht mehr; nun ist dafür der besagte Paragraph "zuständig".

    Hätte der Mensch nur halb so viel Vernunft wie Verstand, dann wäre alles viel einfacher in der Welt. Linus Pauling

  • Hi !


    Ja ne.. so auch wieder nicht. Ahnte das es in die Richtung laufen würde und hatte es deswegen auch erst nicht geschrieben.


    Es geht mir rein um das Rückgaberecht wegen persönlichem nichtgefallen bzw nicht zufrieden sein wegen nicht zutreffender Erwartungen meinerseits mit dem Artikel.


    Gruss, Lobo

    ..alles was sie sehen geschieht in Echtzeit !

  • Edit

    Aus einer sehr lustigen PN voller Rechtschreibfehler an mich:


    Tu dir selbst den Gefallen und höre auf meine Worte, "wir" wissen mehr über dich als du denkst.

  • Zitat

    Original geschrieben von ashd
    Mal ganz grundsätzlich: Warum sollte der Kunde das machen?


    Wenn der Händler will, dass seine AGB (die regelmäßig für ihn vorteilhaft sind) Bestandteil des Vertrages werden, dann soll er gefälligst dafür sorgen, dass er die rechtlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt. Macht er (der Händler) das nicht, hat er Pech gehabt. So einfach ist das!


    Die AGB wird auch so zum Vertragsbestand, da Du sie immer, als gelesen und anerkannt, anklicken musst bei einer Bestellung. Wenn Du sie nicht findest und trotzdem als akzeptierst anklickst, dann ist es Dein Problem, wenn Du sie nicht angefordert hast.


    Ich bin mir sicher, das jeder 'serioese' Shop seine AGB auf seiner Internetseite hat, da wir aber den Link nicht bekommen, koennen wir das nicht pruefen !

  • Zitat

    Original geschrieben von voicestream
    Ich bin mir sicher, das jeder 'serioese' Shop seine AGB auf seiner Internetseite hat, da wir aber den Link nicht bekommen, koennen wir das nicht pruefen !


    Du wirst es mir glauben müssen. Welchen Sinn hätte es sonst derart nachzufragen wenn die AGBs dort stünden ?


    Wie ist das wenn ich telefonisch bestelle ? .. da sehe ich die AGBs auch nicht !?


    Edit: Es ist auch kein Onlineshop in diesem Sinne... dort stehen die Zubehörteile etc zum Teil mit Preis usw.. bestellen muss man aber über Telefon oder manuell per Email, nicht über ein Formular o.ä. wie man das so kennt.


    Gruss, Lobo

    ..alles was sie sehen geschieht in Echtzeit !


  • Wie bereits geschrieben, dann fragt man nach, oder laesst sich diese zufaxen, wenn man sie vorher sehen will. ;)


    Im uebriegen, war dies eine Antwort auf ashd's Posting.

  • Zitat

    Original geschrieben von voicestream
    Wie bereits geschrieben, dann fragt man nach, oder laesst sich diese zufaxen, wenn man sie vorher sehen will. ;)


    Wenn ich bei Kaufhof nen Pullover für meine Frau kaufe lasse ich mir auch nicht schriftlich zusichern das ich den umtauschen kann wenn er ihr nicht passt.


    Auf meine Ausgangsfrage habe ich immer noch keine Antwort.


    Zitat


    Im uebriegen, war dies eine Antwort auf ashd's Posting.


    Ja und.. das ist mein Thread. :D .. und ändert nichts an der Tatsache.


    Gruss, Lobo

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  • Zitat

    Original geschrieben von Lobo
    Wenn ich bei Kaufhof nen Pullover für meine Frau kaufe lasse ich mir auch nicht schriftlich zusichern das ich den umtauschen kann wenn er ihr nicht passt.


    Du scheinst mich nicht zu verstehen. Wenn Du im Kaufhof einen Pullover kaufst, dann akzeptierst Du deren AGB ohne sie geshen zu haben, wo ist das Problem ? Auch dort sind einige Waren vom Umtausch ausgeschlossen.


    Du kannst dort aber auch vorher in dei AGB einsehen.


    Edit: Ein Polluver ist auch kein Ersatz/ Elektronikteil. ;)

  • Die AGB von Kaufhof müssen einsehbar ausgehängt werden. Und das ist in aller Regel auch der Fall. ;)


    Aber fragen wir doch mal andersrum: Ist das Teil so speziell, dass Du es nicht einfach verkloppen kannst? Das würde Dir (und uns :D) Nerven sparen, und die Sache ist gegessen. :)

    Hätte der Mensch nur halb so viel Vernunft wie Verstand, dann wäre alles viel einfacher in der Welt. Linus Pauling

  • Zitat

    Original geschrieben von voicestream
    Du scheinst mich nicht zu verstehen.


    ..denke das beruht teilweise auf Gegenseitigkeit..


    In meinem Fall gibts ja eben das FERNABSATZGESETZ .. wobei ich mich nach wie vor frage ob der Händler die Rücknahme des Artikels verweigern kann ohne das er mich vorher auf diese spezielle Ausnahme hingewiesen hat.


    Habe auch schon gegoogelt, aber nichts in diese Richtung gefunden.


    Darf der Händler generell einfach so Teile aus seinem Sortiment aus dem Geltungsbereich des Fernabsatzgesetzes herausnehmen ?
    Bei Software/Musikcds dessen Siegel gebrochen wurde macht das für mich ja noch Sinn..


    Edit: Sebastian: Denke ich würde es nur mit Verlust verkaufen können.. aber es geht mir ums Prinzip: ist das ok so, oder nicht ?
    Mal davon abgesehen das man dahingehend schon ein bisserl Kulanz oder entgegen kommen erwarten könnte (würde ja Versandkosten etc tragen). Nuja, Werbung für den Laden werde ich auf meiner Homepage und in diversen Foren sicherlich nicht (mehr) machen.


    edit2: Nuja egal obs ein Elektronikteil oder Pullover ist .. obs in Ordnung und Funktionstüchtig/neuwertig/ohne Gebrauchsspuren ist kann man in beiden Fällen innerhalb von wenigen Minuten feststellen.


    Gruss, Lobo

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