Wie den Preis einer Grafikkarte bei Gewährleistung ansetzen?

  • In einem unserer Rechner ist heute die Grafikkarte gestorben, eine Gainward Ultra/1100 XT TV/DVI, NVIDIA GeForceFX 5900XT, 128 MB!


    Gekauft wurde sie als Teil eines von mir selbst zusammengestellten Komplettsystems bei Atelco am 31.07.2004.


    Am 28.04.2005 wurde das erste Mal von Seiten des Händlers nachgebessert, ich bekam eine neue Athlon 64 3000-CPU, die ursprüngliche ist von Anfang an deffekt gewesen, wie sich bei einer Untersuchung herausstellte, weil die CPU 72 Grad Celsius unter Vollast erreichte. Konnte dies zu Schäden an weiteren Komponenten führen?


    Ein Telefonat am heutigen Tage mit Atelco ergab, dass man sich die Karte ansehen wird und ich dafür eine Gutschrift bekomme.
    In welcher Höhe, konnte man mir nicht sagen.


    Die Karte hat mich seinerzeit 189 Euro gekostet, was meint ihr, wie hoch die Gutschrift ausfallen könnte/müßte?
    Der Händler hat noch ein vergleichbares Modell im Programm, allerdings von AOPEN für sagenhaft teure 177 Euro!


    Ich habe mich bereits für eine neue Grafikkarte entschieden:


    Connect3D Radeon X850Pro 256 DDR3,TV-in/-out,Retail,AGP


    http://www3.atelco.de/8Akgp0t8…ail.jsp?aid=5260&agid=279


    Dürfte ich nach dem Gesetz beim nächsten Schaden innerhalb der Gewährleistungszeit eine Wandlung durchziehen?


    Wie würdet ihr in diesem Falle handeln?


    Gruß,


    Oliver

    Aus einer sehr lustigen PN voller Rechtschreibfehler an mich:


    Tu dir selbst den Gefallen und höre auf meine Worte, "wir" wissen mehr über dich als du denkst.

  • Re: Wie den Preis einer Grafikkarte bei Gewährleistung ansetzen?


    Zitat

    Original geschrieben von marlborolights
    Dürfte ich nach dem Gesetz beim nächsten Schaden innerhalb der Gewährleistungszeit eine Wandlung durchziehen?


    Wie würdet ihr in diesem Falle handeln?


    An Deiner Stelle würde ich mir, da Du sehr häufig rechtliche Fragen hast, einen guten Anwalt suchen …


    Ist gar nicht so teuer, wie man oft meint. Eine außergerichtliche Vertretung in dieser Sache wäre z.B. bei Abrechnung nach den gesetzlichen Gebühren des RVG für ca. 45 € zu haben (1,3 Geschäftsgebühren + Auslagenpauschale + MwSt.).


    Vereinzelte Rechtsfragen durch User hier im Forum mögen ja noch in Ordnung gehen, allerdings kann und soll TT sicherlich nicht den Hausanwalt ersetzen.


    Gerade Dir - immerhin diplomierter BWLer und Controller - sollte klar sein, dass qualifiziertes juristisches Wissen, welches in einer mindestens sechs Jahre dauernden Ausbildung erworben werden muss, einen gewissen Wert hat und kein kostenfrei in beliebiger Menge verfügbares Gut ist.

  • Ich würde mir da garnicht so sehr den Kopf zerbrechen. Ich weiss aus eigener Erfahrung dass Atelco solche Garantiefälle relativ kulant behandelt.

  • Re: Re: Wie den Preis einer Grafikkarte bei Gewährleistung ansetzen?



    Hi,


    Sicherlich weiß ich die Ratschläge von booner sehr zu schätzen, die ich hier schon des Öfteren bekommen habe und bin ihm dafür auch sehr dankbar, keine Frage, aber in diesem konkreten Falle benötige ich eher den Erfahrungswert einer Person, die sich mit Grafikkarten auskennt und/oder ähnliche Erfahrungen mit Atelco gemacht hat.


    Da lohnt es sich auch nicht, einen Anwalt zu konsultieren, was jetzt in keinster Weise eine Abwertung deines beruflichen Standes beinhalten soll.


    Vielleicht ist meine Formulierung oben auch ein wenig falsch herübergekommen.


    Gruß,


    Oliver

    Aus einer sehr lustigen PN voller Rechtschreibfehler an mich:


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  • Re: Wie den Preis einer Grafikkarte bei Gewährleistung ansetzen?


    Zitat

    Original geschrieben von marlborolights
    (...)Dürfte ich nach dem Gesetz beim nächsten Schaden innerhalb der Gewährleistungszeit eine Wandlung durchziehen?(...)


    Hast Du während Deiner Uni-Zeit auch mal an Vorlesungen teilgenommen, oder immer nur in der Mensa gegessen und das kostenlose Internet genutzt? :confused:


    Nimm' Dir doch nochmal Deine Bücher aus der Studienzeit vor und lese nach, wieviele Nachbesserungsversuche dem Händler zugestanden werden müssen, wann ein Mangel ein neuer Mangel ist und ob es sich auf das "PC-System" oder die Einzelkomponenten bezieht.


    Viel Erfolg beim Lesen!



    Stefan

  • Re: Re: Wie den Preis einer Grafikkarte bei Gewährleistung ansetzen?



    Ich habe nur sehr selten in der Mensa gegessen!;)


    Nach zwei erfolglosen Versuchen darf ich wandeln, dies sagt mir meine Erinnerung!


    Die von dir aufgeführte Differenzierung ist in meinen Augen irrelevant!


    Der PC wurde von mir als System gekauft, nichts wurde verändert, die Defekte sind auch keine geringfügigen Mängel!
    Vermutlich sind es Folgeschäden aufgrund zu hoher Temperaturentwicklungen im PC.



    Ergo kann ich mir meiner Meinung nach beim nächsten Schaden aussuchen, ob Preisminderung oder Wandlung.


    Atelco wird sich dann sicherlich so kulant zeigen, und keinen Abzug für die Zeit der Nutzung berechnen.


    Gruß,


    Oliver


    PS:Ich würde ja gerne nachschlagen, aber ich sehe im Moment die Schrift noch doppelt!

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  • Re: Re: Re: Wie den Preis einer Grafikkarte bei Gewährleistung ansetzen?


    Zitat

    Original geschrieben von marlborolights
    (...)PS:Ich würde ja gerne nachschlagen, aber ich sehe im Moment die Schrift noch doppelt!


    Das würde ich jetzt auch behaupten, wenn ich überhaupt kein diplomierter BWLer wäre... :rolleyes:



    Ein Mangel ist nunmal nur solange ein Mangel, wie er nicht abgestellt wurde. Ist der Prozessor mangelhaft gewesen, wurde er ausgetauscht und funktioniert hinterher wieder, ist der Mangel beseitigt, also mit der ersten Nachbesserung behoben. Geht ein halbes Jahr später die Grafikkarte kaputt, ist dies ein neuer Mangel, dem wieder zwei Nachbesserungsversuche zustehen. Ist dieser wiederum mit dem Austausch der Grafikkarte oder der Rückerstattung des Kaufpreises behoben (letzteres "beseitigt" den Mangel zwingend), ist der PC wiederum als Mängelfrei anzusehen.


    Ein Rücktritt vom Kaufvertrag, bzw. eine sog, Rückabwicklung (der Begriff "Wandlung" existiert im Vertrags-/Gewährleistungs-/Sachmängelhaftungsrecht nicht mehr) ist erst möglich, wenn ein und derselbe Mangel auch nach zwei Nachbesserungsversuchen nicht abgestellt werden kann. Dies bezieht sich dann allerdings auf das Komplettsystem und nicht nur auf die Einzelkomponente wie der Mangel.


    Also nochmal zum Mitschreiben für Light-Zigaretten:
    Geht die Grafikkarte zweimal kaputt und stirbt dann nach Austausch/Reparatur ein Drittes Mal, kannst Du innerhalb der Gewährleistungszeit eine Nachbesserung in Form des Rücktritts von Kaufvertrag verlangen - in Anrechnung ist allerdings eine gewisse Nutzungsgebühr zu bringen.



    Stefan
    [small](Ganz einfacher Informatikkaufmann ohne Diplom)[/small]

  • Re: Re: Re: Re: Wie den Preis einer Grafikkarte bei Gewährleistung ansetzen?


    Zitat

    Original geschrieben von Stefan
    Ein Mangel ist nunmal nur solange ein Mangel, wie er nicht abgestellt wurde.


    Richtig!


    Gut, dann muß ich dir jetzt so kurz vor dem Mittagessen meine Argumentationskette noch ein wenig differenzierter verdeutlichen!


    1. Die erste CPU erreichte im Leerlauf, nicht wie oben fälschlicherweise beschrieben unter Volllast, 72 Grad Celsius! Sie wurde ausgetauscht, es wurden zwei zusätzliche Lüfter eingebaut (die ich bezahlen mußte!) und dennoch sind die Innentemperatur im Gehäuse sowie die Temperaturen der neuen CPU und der GPU viel zu hoch, mein Bruder hat einen fast baugleichen Rechner, der hat teilweise bei gleicher Leistung 20 Grad Celsius weniger!
    Sehr verdächtig auch, dass mein Lüfter, er wurde zusammen mit der CPU ausgetauscht, selbst im Leerlauf röhrt wie ein Hirsch.


    Und nun hat es die Grafikkarte erwischt.


    Da ist für mich kein Mangel behoben worden, die Schäden entstehen auch weiterhin durch zu hohe Hitzeentwicklung, verstehst du?


    Mir ist das am Anfang auch, ehrlich gesagt, alles gar nicht so aufgefallen.
    Wer, wie ich vorher, einen G4 Powermac hatte oder hat, weiß, wie laut Computer werden können!


    Nach einer gestrigen Untersuchung des Gerätes von meinem Bruder habe ich nun die Gewissheit, dass da doch einiges im Argen zu liegen scheint.


    Im Studium und Beruf vermittelte Lerninhalte nützen mir relativ wenig, wenn ich von Hardware keine Ahnung habe und mir der Händler erzählt, die Schäden seien durch nicht sachgemässe Behandlung von mir entstanden!


    Vor dem Austausch der CPU wollte mir der Atelco-Techniker nämlich erzählen, der Defekt hätte auch durch meine Datenanordnung auf der Festplatte entstehen können.


    Ich hatte aber Gott sei Dank noch einen IT-Professional in spe dabei, der dies dann widerlegte.

    Aus einer sehr lustigen PN voller Rechtschreibfehler an mich:


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  • Zwischen dem Mangel am Prozessor und dem Mangel an der Grafikkarte liegen fast sechs Monate - ein Zusammenhang ist danach nicht anzunehmen. Desweiteren tritt nach den ersten sechs Monaten der Gewährleistungsfrist (Atelco bietet meines Wissens nach keine Garantie auf die Systeme, es existiert höchstens eine Herstellergarantie auf die Einzelkomponenten) die Beweislastumkehr ein, das heisst, wurde in den ersten sechs Monaten davon ausgegangen, dass der Mangel an der Sache bereits bei Kauf des Systems bestand, bist Du nach Ablauf der ersten sechs Monate in der Beweispflicht des gewährleistungspflichtigen Händlers gegenüber und musst ihm nachweisen, dass der Mangel bereits beim Kauf bestand. Dies dürfte Dir in obigem Fall schwer fallen, ein kausaler Zusammenhang mit dem Prozessormangel ist nach dieser Zeit kaum noch herzustellen.


    In Deiner Argumentationskette gibt es demnach ein schwaches, bzw. gebrochenes Glied, welches sich nicht wegdiskutieren lässt.


    Du solltest also froh sein, wenn Atelco die Grafikkarte tauscht - gewährleistungsrechtlich bist Du momentan klar in der schlechteren Position.


    Das ist jetzt kein Lehrbuchinhalt, sondern Berufs- und Lebenserfahrung. Ich frage mich immernoch, wie das ein diplomierter BWLer anders sehen kann.



    So long.



    Stefan

  • Zitat

    Original geschrieben von Stefan


    Du solltest also froh sein, wenn Atelco die Grafikkarte tauscht - gewährleistungsrechtlich bist Du momentan klar in der schlechteren Position.


    Das ist jetzt kein Lehrbuchinhalt, sondern Berufs- und Lebenserfahrung. Ich frage mich immernoch, wie das ein diplomierter BWLer anders sehen kann.
    Stefan


    Auf meiner Atelco-Rechnung ist übrigens der Computer aufgeführt, darunter steht:


    24 Monate Herstellergarantie ab Kaufdatum!



    Wir werden sehen!


    Gruß,


    Oliver

    Aus einer sehr lustigen PN voller Rechtschreibfehler an mich:


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