Aber auf meiner Steuererklärung muss ich, wenn ich Verdienste von mehreren Beschäftigenverhältnissen eintrage, immer addieren, was ich in der Steuererklasse a (z.B. I) und in der Steuerklasse b (z.B. VI) verdient habe. Kann es sein, dass Einkünfte auf Steuerklasse IV daher anders auf den Steuerfreibetrag angerechnet werden und dennoch auch bei Unterschreitung des Betrages Steuern anfallen?
Schließlich möchte der Staat doch auch erreichen, dass möglichst viele Vollzeitarbeitsplätze geschaffen werden und wird doch daher versuchen, Leute, die parallel mehrere BEschäftigungsverhältnisse a ein paar Stunden haben steuerlich etwas schlechter zu stellen, oder?
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