Rechtslage bei geklauter Elektronik

  • Nein,
    denn im Strafrecht wird grds. auf den Zeitpunkt der Tat abgestellt und nicht darauf, wann der Erfolg eintritt.
    Wenn Du beim Weiterverkauf selbst gutgläubig bist und erst später von der vermeintlichen Hehlerware erfährst, bist Du strafrechtlich aus dem Schneider.
    Denn Du wusstest ja zum Zeitpunkt der "Tat" nichts von der Bemakelung.


    Gruß,
    Loyo

  • Zitat

    Original geschrieben von xcommunica
    Super, vielen Dank DeusExMachina!


    Woher weißt Du das alles? Warst Du früher Anwalt oder wie?


    Nö, Anwalt war ich nie, aber ein Jura-Studium hab ich durchaus hinter mir. Wobei ich hier ja nix anderes getan habe, als einen der wahrsten Sprüche in dieser Richtung zu befolgen:


    Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung ungemein! :D


    @ loyo: Du hast natürlich Recht, Anscheinsbeweis war Zivilrecht. Womit bewiesen wäre, dass meine Rechtskenntnisse mittlerweile ziemlich eingerostet sind, zumal im Strafrecht...

    Die Mehrheit? Was ist die Mehrheit? Mehrheit ist der Unsinn, Verstand ist stets bei wen'gen nur gewesen. Bekümmert sich ums Ganze, wer nichts hat? Hat der Bettler eine Freiheit, eine Wahl? Er muss dem Mächtigen, der ihn bezahlt, um Brot und Stiefel seine Stimm verkaufen. Man soll die Stimmen wägen und ncht zählen; Der Staat muss untergehn, früh oder spät, wo Mehrheit siegt und Unverstand entscheidet.
    (Friedrich Schiller, Demetrius)

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